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Entschädigung auch bei Rückflugantritt von einem Flughafen ausserhalb der EU?

Dies ist eine Diskussion zu Entschädigung auch bei Rückflugantritt von einem Flughafen ausserhalb der EU? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 18.12.2009, 06:04
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Entschädigung auch bei Rückflugantritt von einem Flughafen ausserhalb der EU?

Angenommen, zwei Reisende buchen in Deutschland bei Kangeroo-Airline Hin- und Rückflüge nach Australien mit einem Zwischenstopp.

Beim Antritt der Rückreise werden alle Passagiere zunächst eingecheckt, gehen an Bord der Maschine, müssen nach einiger Wartezeit die Maschine wieder verlassen, ihr Gepäck wird entladen und die Maschine wegen eines technischen Defekts abgeschleppt.

Nach einiger Wartezeit nehmen alle Passagiere ihr gesamtes Gepäck wieder in Empfang und werden mit zwei Bussen in ein Hotel gefahren. Nach einiger Zeit ist das Hotel voll. Übrig gebliebende Gäste werden in ein zweites Hotel gefahren.

Dort angekommen, bleiben dann noch knapp drei Stunden, bevor sie abgeholt werden und quasi mitten in der Nacht erenut einchecken. Mit 11 Stunden Verspätung wird die Rückreise angetreten. Am Zwischenstopp angekommen erfahren die Reisenden dann, dass sie dort auch mehr als 15 Studnen Aufenthalt haben werden und die Fluggesellschaft weist ihnen ein Hotelzimmer zu.

Mit exakt 24 Stündiger Verspätung landen sie dann auf dem Heimatflughafen.

Hätten diese Reisenden Anspruch auf Entschädigung, obwohl der Abflughafen kein Europäischer war?

Wie könnten Reisende ihre etwaigen Ansprüche geltend machen, auch wenn sie sich die Verspätung nicht vom Personal der Fluggesellschaft bestätigen liessen?
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Alt 27.01.2010, 17:08
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AW: Entschädigung auch bei Rückflugantritt von einem Flughafen ausserhalb der EU?

Hallo,

entscheidend ist nicht der Flughafen, sondern die Fluggesellschaft.
Wo wurde das Ticket gekauft, was steht in den AGB's ( z.B. wo ist der Gerichtsstand ).

Das habe ich hier gefunden:
"Die Entschädigung muss für alle Flüge von EU-Fluggesellschaften geleistet werden, gleichgültig, ob sie von einem Flughafen in der Europäischen Union oder einem in Drittstaaten starten. Voraussetzung ist, dass der Flug von einem EU-Land aus bzw. zu einem Zielflughafen in ein EU-Land, auch von außerhalb der EU, durchgeführt wird, soweit es sich um ein EU-Luftfahrunternehmen handelt."

http://www.passagierrecht.de/


Grüsse
Dieter
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