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entfällt Leistungspflicht?

Dies ist eine Diskussion zu entfällt Leistungspflicht? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 23.11.2011, 16:28
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entfällt Leistungspflicht?

Gruss an Kundige
angenommen jemand bucht einen Schnäppchenflug für 99 E. Durch eine höhere Gewalt kann der Flug nicht stattfinden.
Schadensersatz entfällt, da von der Gesellschaft nicht zu vertreten. Ist damit der ganze Kaufvertrag erledigt und die G zahlt lediglich den (sehr günstigen) Flugpreis zurück?
Der Kunde hat dadurch u. U. einen erheblichen Schaden, da er für den gleichen Flug zum späteren Zeitpunkt ggf 299 E zu entrichten hat, da die Schnäppchenangebote vorrüber sind.
Frage daher: wenn diese Flüge zur Destination laufend stattfinden, könnte doch die G die Leistung problemlos nachliefern zu den im Kauf vereinbarten Konditionen. Ist das nicht so? Im sonstigen Kaufrecht gibt es den Anspruch auf Ersatzlieferung zu den gleichen Bedingungen. Hier nicht? Warum nicht?
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Alt 23.11.2011, 16:50
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AW: entfällt Leistungspflicht?

Hier ist ein Beförderungsvertrag abegeschlosen worden, also ein Unterfal des Werkvertrages.

Dann gilt u. a.: 'Die Fluggesellschaft hat in solchen Fällen (höhere Gewalt) das Recht den Beförderungsvertrag zu kündigen, d.h. sie ist zwar verpflichtet dem Fluggast den Preis für das Flugticket inkl. Steuern und Gebühren zu erstatten, ...' Quelle: http://www.sellpage.de/reisenews/201...ugausfall.html
Weitere Kosten muß die Fluggeselslchaft im Fall höherer Gewalt nicht erstatten.

Wenn sie denn Kunden umbucht, falls freie Plätze auf anderen Maschinen frei sind, ist dies eine reine Kulanzleistung.
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Alt 23.11.2011, 21:43
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AW: entfällt Leistungspflicht?

besten Dank, aber jetzt kann ich meine Frage nochmal auf den entscheidenden Punkt bringen:
alle Passagiere haben bezahlt. Die Grossdemo in der Vorhalle hindert den bereitgestellten Flieger nicht am abheben. Soundsoviele haben es geschafft, hineinzukommen, andere wurden blockiert und kamen nicht zum Gate.

Wie ist deren Rechtsstellung gegenüber der Fluggesellschaft? Werden die einfach als "no shows" behandelt, obwohl sie sich sofort wegen der Sachlage bei der Geschäftsstelle der Gesellschaft melden? Nach dem Motto: da haben sie halt Pech gehabt, wenn Sie den Flieger nicht betreten konnten. Es ist Ihr Problem, wir haben damit nichts zu tun.
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Alt 24.11.2011, 10:20
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AW: entfällt Leistungspflicht?

Wer hat denn die Demonstration veranstaltet: die fragliche Fluggesellschaft, das Flughafenpersonal, die Anwohner, Umweltschützer, ...?
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Alt 24.11.2011, 11:37
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AW: entfällt Leistungspflicht?

die lärmgeschädigten Umlandbewohner veranstalten das, wegen der neuen Landebahn in Frankfurt. Sie besetzen das Terminal 1 und die Fraport (Flughafen-AG) macht von ihrem Hausrecht keinen Gebrauch, weil die Masse gross genug ist. Heute offenbar üblich.
Der Dumme ist der Kunde, der abfliegen wollte.
Inzwischen weiss ich auch aus anderer Quelle, dass die Fluggesellschaft für nichts verantwortlich ist, wenn der Gast aus welchen Gründen auch immer das Gate nicht erreicht.
Kulanzen mag es geben, aber bei den heutigen Konkurrenzbedingungen?
ok Thema erledigt. Muss mal sehen: ich wollte ja immer mal Überflieger sein, vielleicht komme ich oben rüber.
danke den Teilnehmern am Gedankenaustausch
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Alt 24.11.2011, 13:56
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AW: entfällt Leistungspflicht?

Im übrigen hat sogar das Bundesverfassungsgericht vor ca. einem halben bis einem Jahr eine Entscheidung gefällt, die besagt, daß es sich bei einem Flughafengelände zwar um ein Privatgelände handelt, nämlich um das der Flughafengesellschaft. Dieses ist aber mehrheitlich in öffentlicher Hand. Daher können Demonstrationen auf diesem (Privat-)Gelände nicht einfach durch Berufung auf das Hausrecht verboten werden. Hier wiegt das Versammlungsrecht gemäß dem Bundesverfasungsgerichtsurteil der Demonstranten höher als das Hausrecht des Flughafenbetreibers. -
Dies heißt mit anderen Worten: Der Flughafenbetreiber hätte, selbst wenn er wollte, keine rechtliche Handhabe gehabt, die Demonstranten von seinem Gelände abtransportieren zu lassen.

Besteht sonst noch Erörterungsbedarf oder sind die Fragen ansonsten durch AntoniaW und mich beantwortet?
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Geändert von klausschlesinge (24.11.2011 um 14:42 Uhr).
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Alt 24.11.2011, 17:50
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AW: entfällt Leistungspflicht?

danke, alles klaro bis zur Ernüchterung über unseren Staat, aber das führt jetzt zu weit.
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