Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl im Hotel innerhalb des Forums Reiserecht
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| Diebstahl im Hotel A bucht bei Reiseveranstalter R eine Pauschalreise nach X mit Unterbringung im Hotel H. A hängt am 1. Tag seine Kleidung in den Schrank in seinem Zimmer, u.a. auch eine teure Designer-Lederjacke. Als er sie am 4. Tag anziehen will, fällt ihm auf, dass sie weg ist. Jemand hat sie geklaut. A informiert Hotelleitung und Reiseleitung. Das Zimmermädchen, das für dieses Zimmer zuständig ist, wird vom Hoteldirektor befragt. Sie streitet alles ab. Da es keine Einbruchsspuren gibt, kommen nur 3 Szenarien in Frage: 1. Es war das Zimmermädchen. 2. Es war ein anderer Hotelangestellter, der einen Schlüssel hat. 3. Es war ein Unbekannter, der in das Zimmer konnte, weil das Zimmermädchen das Zimmer beim Säubern eine Zeitlang offen und unbeaufsichtigt gelassen hat (was sie bestreitet). A will von H oder R das Geld für die Jacke ersetzt bekommen. Beide weigern sich mit der Begründung, A sein entweder ein Lügner (und hätte den Diebstahl nur erfunden) oder sehr vergesslich (und hätte die Jacke z.B. bei einem Restaurantbesuch vergessen). Sehen Sie eine Chance, dass A irgendwie zu seinem Recht kommt? Was soll er tun? |
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| AW: Diebstahl im Hotel Zitat:
4. Szenario: Jemand unbekanntes hat die geschlossene, aber nicht verschlossene, Zimmertür mit einem Speerhaken oder ähnlichen Werkzeug geöffnet. 5. Szenario: Jemand unbekanntes hat mit einem anderen Schlüssel die Tür geöffnet. Ich persönlich war mal in einem Hotel, in welchem jeder Zimmerschlüssel für jedes andere Zimmer passte. Das merkte ich daran, daß sich nachts jemand im Zimmer geirrt hatte und bei mir reinkam. 6. Szenario: Ein Hotelgast aus der Vergangenheit des tatbetroffenen Zimmers hat sich einen Schlüssel nachmachen lassen und hat nun den Diebstahl begangen. Da es auch die Szenarien gibt, daß ein bislang unbekannter Täter die Tat verübt haben könnte, kann eine Verantwortlichkeit des Hotels bzw. seiner Angestellten nicht bewiesen werden. Im Zivilrecht gilt: Wer etwas behauptet, muß es auch beweisen. A kann aber nicht zweifelsfrei beweisen, daß ein Hotelangesteller (incl. des Zimmermädchens) den Diebstahl begangen hat. Insofern kann er keine Verantwortlichkeit des Reiseveranstalters oder des Hoteliers konstruieren. Zitat:
Zitat:
Anmerkung: Ein Diebstahl von Wertgegenständen aus einem Hotel ist kein Reisemangel. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Im verhandelten Fall war ein Reisender nachts in seinem Hotelzimmer bestohlen worden und verklagte den Veranstalter auf Schadensersatz. Da die Zimmertür keine Beschädigung aufwies, argumentierte der Bestohlene vor Gericht, dass der Dieb mit dem an der Rezeption abgegeben Schlüssel ins Zimmer gelangt sein müsse. Das Gericht entschied gegen den Kläger: Ein Diebstahl beeinträchtige zwar den Erholungserfolg der Reise, gehöre aber zum allgemeinen Lebensrisiko. Außerdem sei ein Portier weder verpflichtet, jemanden nach Nennung der Zimmernummer zusätzlich nach seinem Namen zu fragen, noch für eine Vertretung zu sorgen, wenn er spät abends oder nachts die Rezeption kurzzeitig verlässt. Reisende sollten laut den Experten keine Wertsachen im Hotelzimmer lassen und den Zimmerschlüssel bei sich tragen. Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf Insofern kann man weder Schadenersatz noch Minderungsansprüche gegen Hotelier oder Reiseveranstalter geltend machen.
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