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db Fahrpreisnacherhebung

Dies ist eine Diskussion zu db Fahrpreisnacherhebung innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 05.08.2010, 16:28
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Question db Fahrpreisnacherhebung

Nehmen wir mal an eine Person namens "A" fährt täglich von der Arbeit nach Hause wobei er jedesmal seine Fahrkarte am Entwerte entwertet. Eines Tages ist dieser jedoch verstopft, als er einsteigt sieht er natürlich sofort den Kontrollör und meldet ihm das Problem. Dieser vermerkt sich alles, verkauft ihm eine neue Fahrkarte und versichert Person A das damit alles erledigt sei. Einen Monat später bekommt A dann per Post ein Schreiben er solle 38€ bezahlen weil der Entwerter angeblich niemals verstopft gewesen sein soll. Dieser war wirklich verstopft und ist somit verschulden der Bahn wie kann sich A vor der Zahlung schützen? bzw an welche §en muss sich A halten?
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Alt 08.08.2010, 14:37
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AW: db Fahrpreisnacherhebung

Die Bestimmungen der Bahn verlangen genau das, was du getan hast. Ist ein Automat defekt oder aus sonstigen Gründen ein Fahrkartenkauf nicht möglich gewesen, so muss der Fahrgast eine Nacherhebung nicht zahlen, wenn er sich unverzüglich nach Fahrtantritt beim Kontrollör (gefällt mir) meldet. (steht irgendwo, mW in der EVO, weiß aber nicht genau wo). Demnach hast du dich richtig verhalten, du durftest zusteigen, musstest aber unverzüglich zum Kontrollör.

Es kommt hier darauf an, ob der Automat defekt war oder nicht. Die Bahn wird das Gegenteil beweisen können, wenn du behauptest, er war defekt, und er es tatsächlich NICHT war. Etwa dadurch, dass unmittelbar vor der angegebenen Zeit und unmittelbar danach problemlos Fahrkarten gedruckt wurden.

Im Gerichtsverfahren wäre das der Streitpunkt.

Zwei Sachen wundern mich: 1. wie kommt diese Nacherhebung zustande, wenn der Kontrollör dir gar keine ausstellt?
2. wieso glaubt dir die Bahn nicht, wenn du doch sofort zum Kontrollör gegangen bist? Spricht ja offenbar gegen Schwarzfahrt und das solltest du in der Korrespondenz (um die kommst du nicht drum herum) erwähnen.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.08.2010, 19:51
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AW: db Fahrpreisnacherhebung

Person X kann sich an Pro Bahn und an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden.

http://www.soep-online.de/

Geändert von Gunther07 (15.08.2010 um 19:53 Uhr). Grund: add info
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