Dies ist eine Diskussion zu Busreise Koffer weg innerhalb des Forums Reiserecht
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| Busreise Koffer weg folgender fiktiver Fall: A. nimmt an einer Busreise teil. Bei der Rückankunft am Heimatort fällt auf, dass sein Koffer nicht mehr im Bus ist. Vor seinem Ausstieg gab es noch weitere Ausstiege. Wie ist hier die Rechtslage, 1. wenn der Koffer wirklich im Bus war? 2. wenn er den Koffer vielleicht im Hotel vergessen hat? Hat er Schadensersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter? Was ist in dem Fall, dass der Reiseveranstalter ein "fremdes" Busunternehmen mit der durchführung der Reise beauftragt hat und es ein "Verschulden" des Busfahrers war? Ich danke schon mal für Eure Meinungen. Liebe Grüße Stella |
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| AW: Busreise Koffer weg Da Koffer bei Busreisen üblicherweise direkt am Bus abgegeben werden bzw. im Beisein des Gastes eingeladen werden, scheint der Reiseveranstalter bzw. Busunternehmer nicht in Haftung genommen werden zu können. Auch ist es unwahrscheinlich, dass der Koffer als einziger durch Defekte Seitenwand etc. während der Fahrt verloren ging. Da der Reisende nicht ausschließen kann den Koffer vergessen zu haben, scheint dies A wahrscheinlich und B von ihm selbst verantwortet. Es liegt nahe, dass der Koffer den Bus nie erreicht hat oder durch einen Fahrgast, der ggf. eher ausgestiegen ist einfach mitgenommen wurde. |
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| AW: Busreise Koffer weg Zitat:
'Ein Reiseunternehmen, das eine Busreise organisiert, hat durch geeignete Sicherungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass Gepäckstücke der Reisenden, die in einem vom Fahrgastraum getrennten Gepäckabteil des Busses verstaut werden, vor Verwechslung und Diebstahl geschützt werden. Steht fest, dass ein Gepäckstück verlorengegangen ist, so liegt ein Reisemangel vor. Daraus folgt hinsichtlich des Verschuldens des Veranstalters oder seiner Leistungsträger eine Beweislastumkehr. Der konkrete Fall Der Kläger war mit dem Bus nach Spanien gereist. Auf der Heimreise nach Deutschland kam ein Geäckstück von ihm abhanden. Der Kläger forderte deshalb vom Veranstalter Schadenersatz. Er meinte, der Veranstalter müsse auch für das Gepäck verantwortlich sein. So argumentieren die Richter Die Klage hatte zu ca. 50 % Erfolg. Das Gericht war nach erfolgter Beweisaufnahme davon überzeugt, dass das Gepäckstück tatsächlich auf der Heimreise abhanden gekommen war. Nach der Literatur stellt dies einen Mangel dar (vgl. Tonner, in: MünchKomm, 2. Aufl., § 651f Rdnrn. 14, 20 m.w. Nachw.). Daran ändert sich nach Ansicht des Gerichts auch dann nichts, wenn der Reisegast das Gepäckstück selbst in den Bus geladen hat. Denn auch in diesem Fall hat er das Gepäckstück dem Busunternehmer zur Beförderung übergeben. Steht der Mangel der Reise fest, folgt daraus hinsichtlich des Verschuldens des Veranstalters oder seiner Leistungsträger eine Beweislastumkehr. Danach hat der Unternehmer, der mangelhaft geleistet oder sonstwie pflichtwidrig gehandelt und dadurch aus seinem Gefahrenbereich heraus dem Kunden Schaden zugefügt hat, zu seiner Entlastung nachzuweisen, dass er die schädigenden Umstände nicht zu vertreten hat. Im Streitfall war dem Veranstalter ein Organisationsverschulden vorzuwerfen. Hält nämlich ein Reisebus - wie im Streitfall - an mehreren Stationen, an denen Reisende aussteigen und Gepäck mitnehmen, so muss sichergestellt werden, dass nicht fremdes Gepäck versehentlich oder vorsätzlich mitgenommen wird. Der Veranstalter muss die hierzu erforderlichen Vorkehrungen treffen. - LG Duisburg v. 04.11.1994, Az.: 4 S 160/94' Quelle: http://www.bus-recht.de/bus_os/menu_...tail.htm?ID=19
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| AW: Busreise Koffer weg Ergänzungsfrage: wie ist das eigentlich bei Linienbusgesellschaften? auf den Kanaren kann man sehen, dass der Busfahrer immer nur Klappe auf, Klappe zu macht. Wer welchen Koffer dann aufsdem Gepäckraum nimmt, wird ihn kaum interessieren. Frage: dürfen die das? und was ist, wenn ein Fahrgast an seinem Ziel seinen Koffer nicht mehr findet? |
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| AW: Busreise Koffer weg Zitat:
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| busreise, koffer, reiseveranstalter |
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