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Boarding pass mit Standby-Angabe

Dies ist eine Diskussion zu Boarding pass mit Standby-Angabe innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 25.11.2010, 16:18
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Question Boarding pass mit Standby-Angabe

Wenn ein Flugreisender beim Check In einen Boarding pass ohne Sitznummer, nur mit Angabe SBY (Standby) bekommt und dann nicht mitfliegen darf, kann dann die Fluggesellschaft später behaupten, das er nicht rechtzeitig beim Checkin erschienen ist und so eine Ausgleichszahlung verweigern?
Ist es nicht so, dass das Ausstellen eines Boarding pass beweist, dass der Fluggast rechtzeitig vor Schliessen des Fluges am Schalter war, denn sonst hätte er ja gar keinen Boarding pass erhalten?
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Alt 26.11.2010, 22:48
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AW: Boarding pass mit Standby-Angabe

Würde gern auf das Thema antworten, kann es aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Und zwar aus folgenden Gründen:
a) ich kenne nicht die Bedingungen eines Standby-Tickets und
b) ich weiß nicht, ob der der Flugreisende dieses Ticket als Anghöriger der Airline erworben hat?

Nach Beantwortung meines dertzeitigen Nichtwissenes kann ich vielleicht kompetenter antworten.
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Geändert von klausschlesinge (27.11.2010 um 18:58 Uhr). Grund: Ergänzung
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Alt 29.11.2010, 11:48
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AW: Boarding pass mit Standby-Angabe

Zu den Fragen:
1. Mit dem "Standby-Ticket" ist kein Ticket gemeint, sondern ein Boarding Pass, dem man wie ein normaler Reisender bekommt, wenn man sein mit einem Bestaetigungs-OK versehenes Ticket vorweist, also eincheckt. Auf den Boardung Pass steht dann die Flugnummer, die Boarding-Zeit, nur keine Sitznummer, an deren Stelle steht "SBY", weil eben kein Sitz mehr da ist.
2. Das zugrunde liegende Ticket ist ein ganz normales Ticket, das man als normaler Kunde uebers Internet bucht, das nach Bezahlung den Status 'OK' hat, also ein Ticket, das auch einen reservierten Sitzplatz beinhaltet. Beim Check-In wird dieses Ticket benutzt, um einen Boarding Pass zu erhalten, auf dem dann auch der gebuchte Sitzplatz angegeben ist. Sind mehr Personen als Sitzplaetze fuer den Flug gebucht (auch Overbooking genannt), wird irgend jemand keinen Sitzplatz erhalten, der erhaelt dann diesen SBY-Boarding Pass und wird dann meist auch nicht mitgenommen. Jetzt muesste die Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung durchfuehren, kann sich davor aber z.B. schuetzen, indem sie einfach behauptet, der nicht mitgenommene Passgier sei zu spaet an Schalter erschienen. Der Passagier war aber zu einem Zeitpunkt am Schalter, an dem der Flug noch nicht geschlossen war, sonst haette er doch keinen Boarding Pass erhalten, oder?
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Alt 30.11.2010, 08:02
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AW: Boarding pass mit Standby-Angabe

Verstehe langsam das Problem und arbeite mich da schon ein.

Noch zwei kurze Nachfragen:

Handelt es sich um eine Airline mit Sitz in der EU?
Von wo nach wo sollte geflogen werden?

Dann kann ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nähere Auskünfte geben.
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Alt 30.11.2010, 08:07
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AW: Boarding pass mit Standby-Angabe

Die Airline in diesem Beispiel ist eine eurpaeische, der Flug ging von Madrid nach Jerez de la Frontera.
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Alt 30.11.2010, 09:37
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AW: Boarding pass mit Standby-Angabe

Zur Grundfrage des Sachverhalts:

Zitat:
Zitat von Kangetsu Beitrag anzeigen
Wenn ein Flugreisender beim Check In einen Boarding pass ohne Sitznummer, nur mit Angabe SBY (Standby) bekommt und dann nicht mitfliegen darf, kann dann die Fluggesellschaft später behaupten, das er nicht rechtzeitig beim Checkin erschienen ist und so eine Ausgleichszahlung verweigern?
Ist es nicht so, dass das Ausstellen eines Boarding pass beweist, dass der Fluggast rechtzeitig vor Schliessen des Fluges am Schalter war, denn sonst hätte er ja gar keinen Boarding pass erhalten?
Nach Abklärung des Sachverhalts mit dem Fragenden stellte sich heraus, daß es sich um ein normal gekauftes Flugticket handelt, welches der Öffentlichkeit zum Kauf zugänglich war und nicht um ein sogen. 'Standby-Ticket'. - Anmerkung: Letzteres ist zwar extrem günstig, wird in vielen Ländern nur für Airline-Angehörige ausgegeben und berechtigt eigentlich nur auf die Warteliste eines bestimmten Fluges gesetzt zu werden. - Hier gäbe es kaum Ansprüche des Flugreisenden. Es ist nicht zu verwechseln mit Last-Minute-Tickets.

Offenbar erhielt der Reisende trotz rechtzeitigem Einfindens am Check-In-Schalter (ist Voraussetzung zur Geltendmachung von Ansprüchen gem. der EU-Fluggastrechte-VO) wegen Überbuchung nur ein SBY-Boarding-Pass und wurde dann nicht mitgenommen.

Es hätte ausgereicht, sich am Check-In-Schalter innerhalb der vorgeschriebenen Zeit einzufinden, selbst, wenn man dann der letzte in der Schlange am Schalter ist.

Im vorliegenden Fall greift offenbar die EG-Fluggastrechte-VO, da es offenbar zu einer Überbuchung kam. Ferner handelt es sich um eine EU-Airline und um entsprechende Abflug- und Zielorte. Insofern gibt es keine Probleme. Insofern hätte man Ansprüche aus der EU-Fluggast-VO.

Ganz offenbar handelt es sich nun um ein Beweisproblem. Die Airline gibt an, der Flugreisende sei zu spät am Schalter gewesen und stützt sich dabei darauf, daß er so spät am Schalter war, daß er nur noch dieses 'Wartelistenticket' bekam. Der Flugreisende behauptet, rechtzeitig am Check-In gewesen zu sein.
Wer etwas behauptet, muß es auch beweisen! Vielleicht ist ja die Boarding-Card mit einem Zeitausdruckstempel versehen. Man müßte das ja auch im Check-In-Computer nachverfolgen können. Gibt es evtl. Fotos vom Flughafen, auf denen eine Uhrzeit abgebildet ist oder Kaufbelege/Kreditkartenbelege aus Flughafenshops oder Taxiquittungen / Eisenbahnquittungen, aus denen hervorgeht, daß der Reisende rechtzeitig am Check-In sein mußte?

Zur Zeit scheint ja die Beweislage für die Ailine zu sprechen. Allerdings kann man mit Hilfe der vorgenannten Dokumente einen Gegenbeweis antreten. Evtl. gibt es ja auch eine Person, die bezeugen kann, daß der Flugreisende rechtzeitg zum Flughafen und Check-In-Schalter gebracht wurde...

Auf alle Fälle wäre es besser gewesen, hätte man diesen 'Wartelisten-Boardingpass' erhalten, sich die Zeit der Ausstellung darauf bestätigen zu lassen. Aber das kann man ja das nächste Mal machen...
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Geändert von klausschlesinge (30.11.2010 um 09:39 Uhr). Grund: Schreibkorrektur
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Alt 30.11.2010, 10:39
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AW: Boarding pass mit Standby-Angabe

Zitat:
Zitat von Kangetsu Beitrag anzeigen
Ist es nicht so, dass das Ausstellen eines Boarding pass beweist, dass der Fluggast rechtzeitig vor Schliessen des Fluges am Schalter war, denn sonst hätte er ja gar keinen Boarding pass erhalten?
nö! das beweist gar nichts.

Zitat:
Zitat von Kangetsu Beitrag anzeigen
indem sie einfach behauptet, der nicht mitgenommene Passgier sei zu spaet an Schalter erschienen. Der Passagier war aber zu einem Zeitpunkt am Schalter, an dem der Flug noch nicht geschlossen war
fein. das sagt aber auch nix.

mal tacheles: welche zeit war angegeben als spätestens sich vor ort einfinden und wann war der passagier dann tatsächlich anwesend?
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