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Beleihung hoheitlicher Aufgaben an Privatunternehmen

Dies ist eine Diskussion zu Beleihung hoheitlicher Aufgaben an Privatunternehmen innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 12.01.2012, 02:45
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Beleihung hoheitlicher Aufgaben an Privatunternehmen

Hallo allerseits,

am Flughafen München werden Gepäckkontrollen (nicht Handgepäck, aufgegebenes Gepäck) von einen privaten Unternehmen durchgeführt. Inwieweit ist eine solche Beleihung hoheitlicher Aufgaben an private Unternehmen zulässig? Wo liegen die Grenzen? Könnten z.B. auch Hausdurchsuchungen, Fahrzeugkontrollen, etc. an private Unternehmen beliehen werden?

Vielen Dank für Antworten im Vorraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 09:25
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AW: Beleihung hoheitlicher Aufgaben an Privatunternehmen

Zitat:
Zitat von kitkat2012 Beitrag anzeigen
Hallo allerseits,

am Flughafen München werden Gepäckkontrollen (nicht Handgepäck, aufgegebenes Gepäck) von einen privaten Unternehmen durchgeführt. Inwieweit ist eine solche Beleihung hoheitlicher Aufgaben an private Unternehmen zulässig? Wo liegen die Grenzen? Könnten z.B. auch Hausdurchsuchungen, Fahrzeugkontrollen, etc. an private Unternehmen beliehen werden?

Vielen Dank für Antworten im Vorraus.
Die Grenzen liegen in der Beherrbarkeit und jederzeitigen Kontrollmöglichkeit des Beliehenen durch den Staat. Näheres hierzu siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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