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Bahnfahrt mit Mängeln

Dies ist eine Diskussion zu Bahnfahrt mit Mängeln innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 10.02.2011, 09:24
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Bahnfahrt mit Mängeln

Hallo,

nehmen wir mal an, ich habe eine Fahrkarte 1. Klasse gelöst und einen Sitzplatz reserviert.

Der Zug fiel aus und es wurde ein Ersatzzug gestellt. Dadurch gab es keine Platzreservierungen. Der Zug war völlig überfüllt - es gab nur einen einzigen Waggon erster Klasse, in den ging keine Maus mehr hinein. Ich habe dann nur noch einen Stehplatz in einem Waggon der 2. Klasse mit Mühe ergattert.

Nehmen wir weiter an, ich hätte nun einen Entschädigungsantrag an die Bahn gestellt. Der wurde bewilligt:

Reservierung: 3,50 EUR
Differenz 1. zu 2. Klasse 30,00 EUR

Summe 33,50 EUR

Über diesen Betrag erhielt ich einen GUTSCHEIN, den ich innerhalb eines Jahres beim Kauf einer neuen Fahrkarte einlösen könne.

Normalerweise fliege ich aber und kann deshalb mit einem Gutschein nichts anfangen. Muss ich also einen Gutschein akzeptieren?

Ich denke ich habe für die Reservierung bezahlt und die wurde nicht ausgeführt.

Außerdem habe ich einen Waggon 1. Klasse gebucht, der nicht verfügbar war.

Ich habe also für Leistungen bezahlt, die gar nicht erbracht wurden. Ich bin deshalb der Meinung, dass ich einen Gutschein nicht akzeptieren muss, sondern dass mir ein Anspruch auf Erstattung der überzahlten Beträge zusteht.

Was meint ihr dazu?
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Alt 11.02.2011, 15:28
V.I.P.
 
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AW: Bahnfahrt mit Mängeln

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