Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliches Kündigungsrecht bei Bahn Card innerhalb des Forums Reiserecht
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| ich hoffe meine Fragestellung ist jetzt nicht zu "einzelfallbezogen" und mit den Regeln des Forums konform. Wie ja vielleicht bekannt ist, hat man bei der Bahn ein Sonderkündigungsrecht für die Bahn Card bei Tariferhöhungen etc. (wie am 13.12.2009 wieder der Fall ist) Nun möchte A gerne von diesem Recht Gebrauch machen und seine Bahn Card vorzeitig kündigen. Dies ist ja soweit auch in Ordnung, doch hat A eine Bahn Card 100 in einem ganzen/vollen Betrag bezahlt und ist von den Tariferhöhungen nicht unmittelbar betroffen (Bahn Card 100-Abo-Kunden aber schon). Kann A trotz dieser Umstände von dem sonst möglichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, oder eher nicht? Vielen Dank für eure Mühe schon mal im Voraus. |
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| AW: Außerordentliches Kündigungsrecht bei Bahn Card Ich kenne mich persönlich nicht mit den Gegebenheiten der Bahn Card aus, aber ich schätze, dass das Sonderkündigungsrecht nur dann greift, wenn der Karteninhaber direkt von der Tariferhöhung betroffen ist. |
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