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Ausgleichszahlung Flugverspätung EU-Recht

Dies ist eine Diskussion zu Ausgleichszahlung Flugverspätung EU-Recht innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 07.03.2011, 20:50
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Question Ausgleichszahlung Flugverspätung EU-Recht

Hallo zusammen,

hier ein fiktive Sachverhalt:

Angenommen ein Fluggast F möchte mit Luftfahrtgesellschaft L aus dem Land D (in der EU) in den Ort S fliegen, muss jedoch über W fliegen (D -> W -> S). Das Ticket wurde von der Luftfahrtgesellschaft L so ausgegeben, jedoch kommt die Maschine mit Verpätung in W an, so dass der Anschlußflug nach S nicht mehr möglich ist. Nach langen hin und her, bucht die Luftfahrgesellschaft L einen Weiterflug nach S, so dass der Fluggast F mit über 5 Stunden Verspätung am Zielort S ankommt.
  • Hat der Fluggast F nach EU-Verordnung 261/2004 ein Anrecht auf Ausgleichszahlung in Höhe von 600 EUR, da die Verspätung mehr als 5 Stunden war?
  • Wenn die Luftfahrtgesellschaft L zugibt, dass die Verspätung auf Grund eines "technischen Defekts" erfolgte, ist dies dann kein außergewöhnlicher Umstand nach BGH-Urteil Xa ZR 95/06?
  • Falls die Luftfahrtgesellschaft L sich nach Beanstandung/Aufklärung des Fluggastes F weigert zu zahlen, handelt die Luftfahrtgesellschaft L dann Treuwidrig nach dem Amsgericht Urteil Az: 713D C 255/10?
  • Welche Schritte sollte der Fluggast F nun unternehmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2011, 18:11
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AW: Ausgleichszahlung Flugverspätung EU-Recht

Technischer Defekt kann meines Wissens höhere Gewalt sein, wenn dieser unvorhersehbar und unvermeidbar war ( wenn die Fluggesellschaft das belegen kann ).

Wenn die Fluggesellschaft sich weigert, dann ist der Weg zum Rechtsanwalt kaum vermeidbar.
Bei Schlichtungsstelle Mobilität weiss ich nicht genau, ob die das aktuell noch im Fokus haben.

http://www.schlichtungsstelle-mobili...ise_080514.pdf

Geändert von Gunther07 (13.03.2011 um 22:47 Uhr).
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Stichworte
eu-verordnung 261/2004, fluggastrecht, flugverspätung, xa zr 95/06. az. 713d c 255/10

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