Dies ist eine Diskussion zu "Antreten" eines Fluges nach EU-Fluggastverordnung innerhalb des Forums Reiserecht
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| Konkret kann das relevant werden, wenn man einen Flug (Hin- und Rück-) mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft aus der EU in einen Drittstaat gebucht hat. Denn würde jeweils Hin- und Rückflug separat "angetreten" hieße das m.E., dass die EU-Fluggastverordnung beim Hinflug gälte, beim Rückflug aber nicht (da letzterer dann im Drittstaat mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft angetreten wäre). Das kann doch eigentlich nicht ganz im Sinne dieser Verordnung sein, oder? |
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| AW: "Antreten" eines Fluges nach EU-Fluggastverordnung Würde man das Ganze bei entsprechender Buchung als eine Flugreise ansehen, hätte man aber Probleme, bei verpasstem Hinflug zumindest den Rückflug anzutreten. Die Gesellschaften dürften dann auch beim Rückflug den Einstieg verweigern. Genau das ist aber nicht erlaubt. Es gibt mindestens ein entsprechendes Urteil. Zitat:
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| AW: "Antreten" eines Fluges nach EU-Fluggastverordnung "Verpflichten" im rechtssystematischen oder eher im "Enforcement-"Sinn? Hinsichtlich ersterem könnte man argumentieren, dass - wenn man Hin- und Rückflug als Einheit ansieht - eine Nicht-EU-Fluggesellschaft, die Passagiere aus der EU in Drittstaaten befördert, diese dann ja auch wieder "ordnungsgemäß" und nach EU-Recht zurückbefördern sollte (auf gut Deutsch: was hilft es mir, wenn ich beim Hinflug bestimmte Rechte habe, beim Rückflug aber nicht?) Was die Durchsetzungsmöglichkeiten anbetrifft, wäre das wohl kein Problem, denn jede Nicht-EU-Fluggesellschaft würde sich im Interesse ihrer Start- und Landerechte in der EU wohl an diese Regelung halten, auch wenn im Drittstaat kein unmittelbarer Durchgriff besteht. |
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| AW: "Antreten" eines Fluges nach EU-Fluggastverordnung Na das glaube ich eben nicht, dass man denen so einfach die Start- und Landerechte entziehen könnte, nur weil sie bei Flügen aus Drittländern andere Passagierrechte anwenden. Das wäre ziemlich unverhältnismäßig. Im übrigen käme man dann regelmäßig in Konflikt mit anderen lokalen Vorschriften. Zitat:
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