Dies ist eine Diskussion zu Anderes Hotel wegen Überbuchung - wieviel Reisepreisminderung innerhalb des Forums Reiserecht
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| Anderes Hotel wegen Überbuchung - wieviel Reisepreisminderung Wieviel Reiseminderung könnte man wohl geltend machen? - Ursprüngliches Hotel (Hotel 1) landschaftlich reizvolle und wenig besiedelte Gegend; neues Hotel (Hotel 2) landschaftlich anders und 3 km vom zweitgrössten Ort der Insel entfernt. - Hotel 1 4 Sterne Landeskategorie; Hotel 2 3 Sterne Landeskategorie - der Pool in 2 ist kleiner - extra Poollandschaft für Kleinkinder in Hotel 1, in 2 kleiner abgetrennter Bereich für Kinder - Strand um die Ecke ist bei 2 schmal und steinig, bei 1 einer der schönsten Strände der Insel mit weissem Sand - kleiner Whirpool in 1, in 2 nicht vorhanden - in Hotel 1 hauptsächlich englische Gäste A und B sprechen Englisch, in Hotel 2 hauptsächlich Spanier und Italiener mit denen A und B sich nicht verständigen können |
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| AW: Anderes Hotel wegen Überbuchung - wieviel Reisepreisminderung Zitat:
Diese Diskussion bitte erst vollständig lesen! Folgende Punkte sind zu hinterfragen: -was war beim Ersatzhotel 'landschaftlich anders'? -hatten beide Hotels in der Katalogausschreibung des Veranstalters die gleiche Kategorie (Sterne). Was in anderen Bewertungen (Landeskategorie) steht, spielt keine Rolle. (Im übrigen ist meine persönliche Meinung, daß ein gutes Dreisternehotel durchaus besser sein kann als eine schlechtes Viersternehotel). -Wie groß war der eine Pool, wie groß war der andere Pool? - Wodurch sah sich hier der Urlauber beeinträchtigt. Bspw.: Hätte er in einem 50-m-Becken Strecken (Sportbad) schwimmen können und im anderen nicht? - Was war zugesichert durch die Katalogausschreibung? -fehlende zugesicherte Poollandschaft für Kinder ist in der Tat ein Reisemangel -abweichende Strandbeschaffenheit, sofern sie zugesichert wurde, ist in der Tat ein Mangel -fehlender Whirlpool ist in der Tat ein Mangel, wenn das Vorhandensein zugesichert wurde -die Nationalität der Gäste stellt keinen Mangel dar (LG Kleve, Az.: 6 S 106/01 31.08.2001) Ohne die konkreten Details der Zusicherung vom Veranstalter durch die Katalogausschreibung und der Abweichungen zu kennen, schätze ich ganz groß eine Minderungsquote von 35 - 40 % für angemessen. Ein Blick in die Kemptner Reisemängeltabelle ist bei der Bemessung der Minderungsquote hilfreich. Jedoch bindet sie keine Gerichte. Sie ist hier zu finden: http://www.fuehrich.de/Kemptener%20Tab%205.03.2011.pdf
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| AW: Anderes Hotel wegen Überbuchung - wieviel Reisepreisminderung Hallo, zuerst einmal vielen Dank für de Antwort. Die andere Diskussion habe ich gelesen, half mir aber leider nicht wirklich weiter. - Auf der Internetseite des Veranstalters ist die Landeskategorie mit 3 bzw. 4 Sterne angegeben. -Landschaftlich anders heisst beim ursprünglichen Hotel Pinienwälder und feiner weisser Sandstrand und beim anderen Standard Palmen Gegend und grober Sandstrand mit viel Kies an der Wasserlinie |
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| AW: Anderes Hotel wegen Überbuchung - wieviel Reisepreisminderung Ach so, gebucht würde über ein Internet Portal. Sind dann die Zusagen auf dem Portal bindend oder müsste man auf der Internetseite des Reiseversanstalters nochmal nachlesen in der Hotelbeschreibung? Danke |
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| AW: Anderes Hotel wegen Überbuchung - wieviel Reisepreisminderung Zitat:
Ferner geht es zum Abschluß in jener Diskussion darum, ob vor Ort bereits eine Mängelrüge und ein Abhilfeverlangen an den Veranstalter gerichtet wurde. Ansonsten hat man keine Ansprüche gegen den Reiseverwanstalter. Zitat:
Zitat:
Es kommt drauf an, was genau der Reiseveranstalter in seinem Katalog zusichert.
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