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Ägyptenreise stornieren?

Dies ist eine Diskussion zu Ägyptenreise stornieren? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 11.02.2011, 11:53
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Ägyptenreise stornieren?

Hallo alle zusammen,

da die Unruhen in Ägypten im Moment immernoch anhalten habe ich eine Frage zum Reiserücktritt bzw zur Stornierung.

Mal angenommen, es wurde eine Ägyptenreise für Mitte März 2011 gebucht und auch schon vollständig bezahlt. Der Flug wurde über einen größeren Reiseveranstalter gebucht, genauso wie die 5 Tage Hotelaufenthalt, die anschließende Safari von 10 Tagen allerings bei einem kleinen Reiseveranstalter.

Der große Reiseveranstalter bietet bisjetzt "nur" eine Umbuchung an für Reisen bis Mitte April, also noch keine Stornierung.
So lange die Reisewarnung von auswärtigen Amt ausgesprochen bzw bestätigt bleibt, möchte der Kunde nicht reisen, auch wenn der kleine Reiseveranstalter meint es sei alles in Ordnung und die Reise könne problemlos stattfinden.

dazu kommt noch, dass der keine RV garkeine wirkliche Umbuchung anbieten kann, da er fast ausschließliche reisen nach Ägypten organisiert.

-Ab wann mus der große RV auch eine Stornierung anbieten? Gibts es dazu eine Regelung im gesetz oder Urteile?

-Was kann man gegen den kleinen RV unternehmen?

Vielen Dank für eure Mühe!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 15:27
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AW: Ägyptenreise stornieren?

Das Auswärtige Amt unterscheidet in drei Einstufungen:
-Reisehinweis
-Sicherheitshinweis
-Reisewarnung
Reisehinweise und Sicherheitshinweise führen nicht (weder für den Reisenden noch für den Reiseveranstalter) zum Rücktrittsrecht wegen höherer Gewalt gem. § 651j BGB. - Besteht aber eine Reisewarnung oder auch Teilreisewarnung (letztere gilt für nur bestimmte Gebiete eines Landes) des Auswärtigen Amts, so ist dies immer ein Indiz (aber keine notwendige Voraussetzung!!!) für das Vorliegen höherer Gewalt im Sinne des § 651j BGB. Dann können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende vom Vertrag zurücktreten.

Die Rechtsfolge wäre, daß noch nicht erbrachte Leistungen zurück zu ersatten wären.

Für Ägypten gibt es eine Teilreisewarnung des Auswäritgen Amtes. Sie lautet: 'Aufgrund der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Ägypten wird nach wie vor vor Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez gewarnt.' Stand 11.02.2011 (Unverändert gültig seit: 08.02.2011). Geht die Safari hier lang, könnte man entsprechend vom Vertrag zurücktreten und sich auf das Vorliegen höherer Gewalt berufen.

Lt. Auswärtigem Amt wird z. Z. 'von Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der Urlaubsgebiete am Roten Meer weiterhin dringend abgeraten.' (Stand 11.02.2011, unverändert gültig seit: 08.02.2011) - Dies ist lediglich ein Sicherheitshinweis, der nicht zum Rücktritt gem. § 651j BGB (höhere Gewalt) berechtigt.

Bestehende Verträge sind grundsätzlich einzuhalten, darunter fallen auch Reiseverträge. Angst oder subjektive Befürchtungen des Reisenden sind kein Grund, 'höhere Gewalt' im Sinne des Reiserechts (§§651a ff. BGB) anzunehmen. Entscheidend ist immer die objektive Lage vor Ort.

Viele Reiseanbieter bieten kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten zu anderen Zielen aus Kulanz für ganz Ägypten an.

Umfaßt die Safari auch Kario, Alexandira und Suez, so könnte man sich hier erfolgreich auf § 651j BGB (höhere Gewalt) berufen (vom Vertrag zurück treten).

Ansonsten bliebe dem Urlauber nur die (sicherlich kostenfplichtige Stornierungsmöglichkeit) der Rundreise oder Safari und die Umbuchung beim großen Reiseveranstalter auf ein anderes Ziel. Ferner könnte man auch einen Ersatzmann für die Rundreise bestellen (§ 651b BGB). Letzteres ist nur theoretsich. Ein solcher wird sich zur Zeit schwer finden lassen...

Ferner wird angeraten, die aktuelle Lage für Ägypten in Bezug auf die Reisewarnstufen zu checken: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/La...icherheit.html
Vielleicht wird die Reisewarnung ja demnächst für Ägypten erweitert. - Allerdings kann es auch sein, daß Mitte März, also zu Reisebeginn, schon wieder Ruhe in Ägypten eingekehrt ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 12:33
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AW: Ägyptenreise stornieren?

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Das Auswärtige Amt unterscheidet in drei Einstufungen:
-Reisehinweis
-Sicherheitshinweis
-Reisewarnung
Reisehinweise und Sicherheitshinweise führen nicht (weder für den Reisenden noch für den Reiseveranstalter) zum Rücktrittsrecht wegen höherer Gewalt gem. § 651j BGB. - Besteht aber eine Reisewarnung oder auch Teilreisewarnung (letztere gilt für nur bestimmte Gebiete eines Landes) des Auswärtigen Amts, so ist dies immer ein Indiz (aber keine notwendige Voraussetzung!!!) für das Vorliegen höherer Gewalt im Sinne des § 651j BGB.
Im Gegensatz zu weitverbreiteten Legenden gibt es dabei keinen "Automatismus". Es ist ein Indiz.

In so einem Fall kann "höhere Gewalt" vorliegen - aber das muß keineswegs immer automatisch so sein.

Insofern ist es ratsam, erstmal mit dem Reiseveranstalter zu verhandeln.

Für Ägyten gibt es im Moment nur eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes.


Im übrigen weiß niemand, wie lange diese Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufrechterhalten wird.

Eine gütliche Einigung ist insofern immer vorzuziehen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 13:17
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AW: Ägyptenreise stornieren?

@ TomRohwer

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Im Gegensatz zu weitverbreiteten Legenden gibt es dabei keinen "Automatismus". Es ist ein Indiz.

In so einem Fall kann "höhere Gewalt" vorliegen - aber das muß keineswegs immer automatisch so sein.

Insofern ist es ratsam, erstmal mit dem Reiseveranstalter zu verhandeln.

Für Ägyten gibt es im Moment nur eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes.


Im übrigen weiß niemand, wie lange diese Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufrechterhalten wird.

Eine gütliche Einigung ist insofern immer vorzuziehen.
Was anderes habe ich nicht gesagt. - Endlich mal sind wir einer Meinung!!!
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  #5 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 15:06
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AW: Ägyptenreise stornieren?

Also bleibt demjenigen nun nichts ausser abwarten und eventuell in ein paar Tagen , falls die reisewarnung nicht rausgenommen wird mit dem Reiseveranstalter zu verhandeln?!



Danke für eure Antworten!!!
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  #6 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 22:35
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AW: Ägyptenreise stornieren?

Aktuelle Entwicklung in Ägypten:

Seit 14.02.2011 (gestern) hat das Auswärtige Amt (AA) die Teilreisewarnung für Ägypten zurückgezogen. Es gibt jezt lediglich 'Sicherheitshinweise'. Diese sind keine Reisewarnung.

Also gibt es ab Rücknahme der Teilreisewarnung kein Indiz mehr, was für ein Vorliegen höherer Gewalt im Sinne des Reiserechts spricht. Damit können ab Rücknahme der Teilreisewarnung beide Vertragsparteien (Reiseveranstalter und Reisender) sich nicht mehr auf einen Rücktritt vom Reisevertrag gem. § 651j BGB berufen.

Umbuchungsangebote von Reiseveranstaltern sind also jetzt reine Kulanzangebote.
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