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Abo kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Abo kündigung innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 12.02.2010, 23:37
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Abo kündigung

Guten Abend,

Mal angenomen X schließt mit einem großen deutschen Personenverkersunternehmen das Y heißt ein Jahresabo über die monatliche Beförderung von X auf der Strecke von XYZ nach ZYX ab. Das Abo ist laut Vertrag monatlich kündbar und er erhält von Y eine Jahreskarte, die er einen Monat benutzt.

Nach diesem Monat kündigt er das Abo und Y fordert zum Abschluss der Kündigung eine rücksendung der Jahreskarte bis zum 4.Dezember. X schickt die Jahreskarte am 1. Dezember per Einschreiben los und erhält eine bestätigung, dass Y den Brief mit der Karte erhalten hat. Kurze zeit später bekommt X einen Brief von Y, indem Y vorgibt die Karte nicht erhalten zu haben. X schickt darufhin ein weiteres Einschreiben dem er eine Kopie der Empfangsbestätigung des vorherigen Einschreibens beifügt und versichert die Karte fristgemäs zurück geschickt zu haben. Er bekommt daraufhin nur eine Bestätigung von der Post das Y den Brief erhalten hat, jedoch keine Antwort von Y und denkt das die angelegenheit damit erledigt ist.

Mitte Februar des neuen Jahres stellt X nun fest das Y zweimal die Abo gebühren abgebucht hat einmal Anfang Jannuar und einmal anfang Februar.
X hat sich für diesen zeitraum zwei normale Monatskarten gekauft und kann dies Anhand des Besitztes der Monatskarte für den Monat Februar und der Überweisung für die Monatskarte für Jannuar belegen.

Gibt es für X die Chance sein Geld zurück zu bekommen, das Y ihm abgebucht hat? Und wie sollte Y indesem Fall am besten verfahren?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.02.2010, 07:12
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AW: Abo kündigung

Nehmen wir jetzt mal an Y gibt vor nur einen leeren Brief ohne die Karte erhalten zu haben. Weil X kann ja nur nachweisen einen Brief an Y geschrieben zu haben, nicht was dieser Brief enthält.

Bei dem Einschreiben handelt es sich sogar um ein Einschreiben mit Rückschein (sprich die Bahn hat bestätigt den Brief erhalten zu haben)

Reicht das Einschreiben trotzdem als Beweisgrundlage aus um im gerichtlichen Streitfalle Recht zu bekommen und das Geld zurück zu erhalten?
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  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2010, 17:07
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AW: Abo kündigung

Dann nehme ich auch mal an, dass die DB vorgibt ein Einschreiben mit Rückschein erhalten zu haben, aber ebenfalls ohne Inhalt. Patt!
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