Dies ist eine Diskussion zu Ab wann gilt Reisevertrag per E-Mail innerhalb des Forums Reiserecht
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| Ab wann gilt Reisevertrag per E-Mail einmal angenommen: Familie X erhält vom Vermieter einer Ferienwohnung per E-Mail die Zusage, diese in den nächsten Wochen zu einem bestimmten Termin zu buchen. Familie X sagt. dass sie die Wohnung gerne hätte. Vermieter schreibt per E-Mail "schön, ich schicke Ihnen dann die Unterlagen, zusammen mit einer Reiserücktrittsversicherung". Keine AGBs, die angenommen werden oder Ähnliches. Familie X erhält die Unterlagen, unterschreibt aber noch nichts. Frau X muss plötzlich operiert werden, mailt Vermieter an, dass Reise leider nicht angetreten werden kann. Vermieter schreibt: "Schade, ich tue jetzt mal so, als hätten sie die Reiserücktrittskostenversicherung unterschrieben und verlange jetzt 20% des Gesamtpreises. Ist dieser Reisevertrag ohne irgendwelche Unterschriften oder ohne Bezahlung so gültig? Muss Familie X die 20% bezahlen? Viele Grüße Andromeda12 |
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| AW: Ab wann gilt Reisevertrag per E-Mail Hallo, noch eine Zusatzbemerkung: meiner Ansicht nach ist es wie eine Art "Grauzone", da Familie X in keinster Weise über eventuelle Folgen eines Reiserücktritts informiert wurde. Diese Informationen kamen erst nach Zusendung des noch zu unterschreibenden Vertrags. In dieser "Zwischenzeit", also zwischen E-Mail-Verkehr und richtigem schriftlichen Vertrag fiel die Operation, die zum Reiserücktritt führte. |
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| AW: Ab wann gilt Reisevertrag per E-Mail Zitat:
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| AW: Ab wann gilt Reisevertrag per E-Mail Es ist ein Mietvertrag über eine Ferienwohnung. Dieser Mietvertrag würde ab nächster Woche gelten. Nach nochmaliger genauerer Durchsicht der übersandten Papiere hat Frau X die vielleicht entscheidenden Punkte entdeckt. 1. Im Anschreiben .........bei Überschreitung der Rückgabe- und Anzahlungsfrist verfällt der Mietvertrag ......automatisch am 12. Tag. Familie X hat hat ja noch nichts bezahlt. 2. Im Mietvertrag ....letzter Punkt: Unser Angebot vom .....und obige Punkte.....werden vom Mieter mit seiner Unterschrift anerkannt. Familie X hat ja noch nichts unterschrieben. Laut juristischer Kenntnisse der Familie X würde der Mietvertrag erst mit Unterschrift wirksam. Also muss Familie X die 20% Stornokosten ohne den unterschriebenen und zurückgesandten Mietvertrag wirklich bezahlen? Vielen Dank. |
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