
17.04.2012, 07:23
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Jan 2012
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| Frage zu Vertrag beim Reiserecht Guten Tag,
zwei Geschäftspartner wollen möglicherweise einen Rahmenvertrag zur langfristigen Zusammenarbeit abschließen. A könnte bei B Dienstleistungen im Reisegewerbe bestellen. B müsste dazu manchmal weitergehende Leistungen bei Dritten bestellen und an A weiterverkaufen (Komplettpaket). Allerdings möchte B vielleicht sämtliche Haftungen für die Dritten ausschließen. Das könnte doch schlecht für A sein, wenn es zu kurzfristigen Ausfällen der Leistungen Dritter kommt. Soll heißen, das ganze Komplettpaket, was A bei B bestellt hat, kommt nicht zustande, weil die Leistung Dritter wegfällt (sowas kann ja passieren). B möchte dafür nicht haften. Was kann A tun, um da abgesichert zu sein? Muß B dennoch in einem gewissen Umfang haften?
Danke,
Grüße, edgar78 |