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Alt 14.02.2012, 11:35
TomRohwer TomRohwer ist offline
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AW: Problem mit ausländischem Geschäftspartner

Zitat:
Zitat von Edgar78 Beitrag anzeigen
Die deutsche Botschaft in Warschau meinte, A sollte einen polnischen Anwalt nehmen. Nix, wer soll das bezahlen und wo soll A den finden?
Das nennt man auch "unternehmerisches Risiko".

Zitat:
Ist es sinnvoll, das betreffende Unternehmen aus Polen hier bei der Polizei anzuzeigen?
Was ist denn "sinnvoll"?

Eine Strafanzeige führt sei einem Ermittlungsverfahren, wenn die hiesigen Strafverfolgungsbehörden zuständig sind. Das sind sie z.B., wenn ein Deutscher im Ausland geschädigt wurde (und es sich denn überhaupt um eine Straftat nach deutschem Recht handelt).

Allerdings sehe ich hier überhaupt keine strafrechtlich relevanten Vorgänge, sondern allein zivilrechtliche.

Es ist ja noch nicht mal Geld geflossen, insofern liegen hier zivilrechtliche Forderungen vor. Ob die berechtigt sind und in welchem Umfang, wäre zu prüfen.

Ich hielte es für sinnvoll, das zunächst mal mit einem deutschen Anwalt zu prüfen (am besten natürlich einem, der "deutsch-polnisch" arbeitet, also z.B. einen Korrespondenzanwalt in Polen hat; einfach mal die Anwaltskammer fragen). Grundsätzlich kann es auch möglich sein, den Geschäftspartner in Deutschland zu verklagen und bei Erfolg dann zu versuchen, den deutschen Titel in Polen zu vollstrecken.
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(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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