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Alt 24.11.2010, 23:38
Bang Olafson Bang Olafson ist offline
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AW: Schadensersatz wenn Flug durch Sicherheitsmaßnahmen verpaßt wird?

Danke für die Anworten.. Sehr interessant.
Wir nehmen mal an, daß sich keine Dose im Handgepäck befunden hat. Das wäre zur Zeit eh nicht erlaubt.
Mir selbst ist es einmal so ergangen, daß meine Notebooktasche nach dem Durchleuchten mit einem Wisch-Pad getestet wurde. Das hat dann noch einmal einige Minuten gedauert, bis ich gehen durfte.
In unserem Beispiel nehmen wir mal an, daß ein ebensolches Pad anschlägt und erst langwierige (z.B. lang genug, bis der Flug weg ist) Tests ergeben, daß es sich um einen Fehlalarm handelt.

Was mich jetzt stutzig macht, ist, daß man den Polizisten/Angestellten im Grunde keinen Vorwurf machen kann: Testpad schlägt an -> genauerer Check erforderlich!
Ich selbst hätte fast gesagt (hab natürlich keine Ahnung ), daß dies einfach Pech für A ist. Sieht so aus, aus meiner Sicht, als wenn hier niemand schuld ist...

mfg

Bang Olafson
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