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5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung

Dies ist eine Diskussion zu 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung innerhalb des Forums Reiserecht

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  • 1 Post By moriarty

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  #1 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 09:24
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5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung

Gute Morgen!

Aufgrund einer Flugverspätung von fünf Stunden bei einem Flug von Antalya nach Köln habt X bei der betreffenden Fluggesellschaft Beschwerde eingereicht und eine Ausgleichszahlung gem. Fluggastrechteverodnung verlangt.

Kenntnis von dieser Verspätung bekam X kurz vor Abfahrt zum Flughafen per Fax im Hotel.

Die Fluggesellschaft hat Xs Beschwerde nun abgewiesen mit der Begründung, dass X rechtzeitig von der Verspätung in Kenntnis gesetzt wurde und die Verordnung nur greifen würde, wenn man erst am Flughafen Kenntnis erhalten würde.

Ist das so?

Vielen Dank
MfG

Geändert von fschmiedl (22.11.2011 um 22:29 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 11:33
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AW: 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung

Zitat:
Zitat von fschmiedl Beitrag anzeigen
Kenntnis von dieser Verspätung bekam ich kurz vor Abfahrt zum Flughafen per Fax im Hotel.
Artikel 3 der VO EG 261/2004 (FluggastVO)
Anwendungsbereich
[...]
(2) Absatz 1 gilt unter der Bedingung, dass die Fluggäste
a) über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und [...] wie vorgegeben und zu der zuvor schriftlich [...] von dem Luftfahrtunternehmen [...] angegebenen Zeit zur Abfertigung einfinden
oder,
falls keine Zeit angegeben wurde,
- spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden [...].

Ich hoffe, es ist einigermaßen lesbar.
fschmiedl likes this.
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PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 12:21
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AW: 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung

Das Luftfahrtunternehmen hat mir morgens um 11 Uhr ein Fax geschickt (welches ich um 15:00 Uhr vom Hotel erhalten habe), auf dem die neuen Abflugszeiten standen und wann ich am Hotel abgeholt werde.

Zu den angegebenen Zeiten des Luftfahrtunernehmens war ich immer dort, wo ich sein sollte, sprich am Bus zum Flughafen, bzw. am CheckIn Schalter (natürlich zwei Stunden später als ursprünglich, was aber daran lag, dass durch die Verspätung auch der Transfer zum Flughafen später erfolgte).


Ist es also so, dass der Anspruch auf Leistungen nach der VO nicht an den Zeitpunkt geknüpft ist, wann dass Luftfahrtunternhemen mich von der Verspätung in Kenntnis setzt?

Diese argumentieren ja so, dass sie mir die Verspätung per Fax mitgeteilt hätten und deshalb kein Anspruch bestehen würde.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 21:05
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AW: 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung



Ferner wird gebeten, anzugeben, ob sich sich um eine Flugverspärtung im Rahmen einer Pauschalreise handelte oder ob es sich um einen gebuchten 'Nur-Flug' handelt. Darüber hinaus wäre auch wichtig zu wissen, ob es sich um eine EG-Fluglinie oder um einer außereuropäische Fluglinie handelte.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 22:28
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AW: 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung

Es handelte sich um eine Pauschalreise. Außerdem handelte es sich um eine Fluggesellschaft innerhalb der EG.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 22:38
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AW: 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung

Pauschalreisen unterliegen einer gesonderten Preiskalkulation; im Gegensatz zu einer Nur-Flugbuchung (nur Beförderungsleistung).

Vertragspartner des Reisenden ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline. Die 'EU-Fluggastverordnung' findet insofern nur eingeschränkt Anwendung. Es kommt im Sachverhalt deutsches Reiserecht zur Anwendung (§§ 651a ff. BGB).

Siehe hierzu auch Urteil des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...e=dokument.pdf

Die berühmte EU-Fluggastverorndung 261/2004, nach der man eine Erstattung über EUR 400,- erwarten könnte, enthält auch einen Art. 8 Abs. 2, wo für Pauschalreisende Bezug genommen wird auf die Richtlinie 90/314/EWG! Erstattungsansprüche regeln sich in diesem Fall danach.

Bei Pauschalreisen ist die gängige Rechtsprechung in Deutschland, daß ab der fünften Stunde Verspätung fünf Prozent des anteiligen Tagespreises pro angefangener Stunde als Minderung gewährt werden.
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Geändert von klausschlesinge (23.11.2011 um 15:47 Uhr).
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Alt 22.11.2011, 22:56
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AW: 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Pauschalreisen unterliegen einer gesonderten Preiskalkulation; im Gegensatz zu einer Nur-Flugbuchung (nur Beförderungsleistung).

Vertragspartner des Reisenden ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline. Die 'EU-Fluggastverordnung' findet insofern nur eingeschränkt Anwendung. Es kommt im Sachverhalt deutsches Reiserecht zur Anwendung (§§ 651a ff. BGB).

Siehe hierzu auch Urteil des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...e=dokument.pdf

Die berühmte EU-Fluggastverorndung 261/2004, nach der man eine Erstattung über EUR 400,- erwarten könnte, enthält auch einen Art. 8 Abs. 2, wo für Pauschalreisende Bezug genommen wird auf die Richtlinie 90/314/EWG! Erstattungsansprüche regeln sich in diesem Fall danach.

Bei Pauschalreisen ist die gängige Rechtsprechung in Deutschland, daß ab der fünften Stunde Verspätung fünf Prozent des anteiligen Tagespreises pro angefangener Stunde als Minderung gewährt werden.
Das ist natürlich Schade. Mit dem Reiseveranstalter hat X auch schon Kontakt aufgenommen, da auch keine Erfrischungen ö.ä. gereicht wurden und hat dafür einen 20 Euro Gutschein erhalten (für zwei Personen), welcher deutlich unter den 5% liegt.

Es macht also wenig Sinn, weiterhin auf die Entschädigung bei der Fluggesellschaft zu pochen oder? Oder würdest du sagen: " es ist einen Versuch wert"?
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  #8 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 05:56
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Zitat:
Zitat von fschmiedl Beitrag anzeigen
Es macht also wenig Sinn, weiterhin auf die Entschädigung bei der Fluggesellschaft zu pochen oder? Oder würdest du sagen: " es ist einen Versuch wert"?
Ich weiß ja nicht, wie hoch der Tagespreis war. - Und dann gibt es erst aber der fünften Stunde pro angefangener Stunde 5 % des anteiligen Tages-Reisepreises als Reisepreisminderung.
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