Dies ist eine Diskussion zu 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung innerhalb des Forums Reiserecht
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| 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung Aufgrund einer Flugverspätung von fünf Stunden bei einem Flug von Antalya nach Köln habt X bei der betreffenden Fluggesellschaft Beschwerde eingereicht und eine Ausgleichszahlung gem. Fluggastrechteverodnung verlangt. Kenntnis von dieser Verspätung bekam X kurz vor Abfahrt zum Flughafen per Fax im Hotel. Die Fluggesellschaft hat Xs Beschwerde nun abgewiesen mit der Begründung, dass X rechtzeitig von der Verspätung in Kenntnis gesetzt wurde und die Verordnung nur greifen würde, wenn man erst am Flughafen Kenntnis erhalten würde. Ist das so? Vielen Dank MfG Geändert von fschmiedl (22.11.2011 um 22:29 Uhr). |
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| AW: 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung Zitat:
Anwendungsbereich [...] (2) Absatz 1 gilt unter der Bedingung, dass die Fluggäste a) über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und [...] wie vorgegeben und zu der zuvor schriftlich [...] von dem Luftfahrtunternehmen [...] angegebenen Zeit zur Abfertigung einfinden oder, falls keine Zeit angegeben wurde, - spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden [...]. Ich hoffe, es ist einigermaßen lesbar.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung Das Luftfahrtunternehmen hat mir morgens um 11 Uhr ein Fax geschickt (welches ich um 15:00 Uhr vom Hotel erhalten habe), auf dem die neuen Abflugszeiten standen und wann ich am Hotel abgeholt werde. Zu den angegebenen Zeiten des Luftfahrtunernehmens war ich immer dort, wo ich sein sollte, sprich am Bus zum Flughafen, bzw. am CheckIn Schalter (natürlich zwei Stunden später als ursprünglich, was aber daran lag, dass durch die Verspätung auch der Transfer zum Flughafen später erfolgte). Ist es also so, dass der Anspruch auf Leistungen nach der VO nicht an den Zeitpunkt geknüpft ist, wann dass Luftfahrtunternhemen mich von der Verspätung in Kenntnis setzt? Diese argumentieren ja so, dass sie mir die Verspätung per Fax mitgeteilt hätten und deshalb kein Anspruch bestehen würde. |
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| AW: 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung ![]() Ferner wird gebeten, anzugeben, ob sich sich um eine Flugverspärtung im Rahmen einer Pauschalreise handelte oder ob es sich um einen gebuchten 'Nur-Flug' handelt. Darüber hinaus wäre auch wichtig zu wissen, ob es sich um eine EG-Fluglinie oder um einer außereuropäische Fluglinie handelte.
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| AW: 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung Es handelte sich um eine Pauschalreise. Außerdem handelte es sich um eine Fluggesellschaft innerhalb der EG. |
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| AW: 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung Pauschalreisen unterliegen einer gesonderten Preiskalkulation; im Gegensatz zu einer Nur-Flugbuchung (nur Beförderungsleistung). Vertragspartner des Reisenden ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline. Die 'EU-Fluggastverordnung' findet insofern nur eingeschränkt Anwendung. Es kommt im Sachverhalt deutsches Reiserecht zur Anwendung (§§ 651a ff. BGB). Siehe hierzu auch Urteil des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...e=dokument.pdf Die berühmte EU-Fluggastverorndung 261/2004, nach der man eine Erstattung über EUR 400,- erwarten könnte, enthält auch einen Art. 8 Abs. 2, wo für Pauschalreisende Bezug genommen wird auf die Richtlinie 90/314/EWG! Erstattungsansprüche regeln sich in diesem Fall danach. Bei Pauschalreisen ist die gängige Rechtsprechung in Deutschland, daß ab der fünften Stunde Verspätung fünf Prozent des anteiligen Tagespreises pro angefangener Stunde als Minderung gewährt werden.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (23.11.2011 um 15:47 Uhr). |
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| AW: 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung Zitat:
Es macht also wenig Sinn, weiterhin auf die Entschädigung bei der Fluggesellschaft zu pochen oder? Oder würdest du sagen: " es ist einen Versuch wert"? |
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| AW: 5 Stunden Flugverspätung und keine Zahlung Zitat:
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