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10h Flugverspätung - Entschädigungspflicht?

Dies ist eine Diskussion zu 10h Flugverspätung - Entschädigungspflicht? innerhalb des Forums Reiserecht

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  #11 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 14:37
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AW: 10h Flugverspätung - Entschädigungspflicht?

Kurzes Feedback:

Forderungsschreiben wurde an die Fluggesellschaft rausgeschickt.

Die Fluggesellschaft hat auf das Schreiben reagiert und zunächst eine Eingangsbestätigung verschickt.

Zwei Tage später folgte ein Schreiben, in dem sich die Fluggesellschaft entschuldigt und 300 EURO in Form vom Gutschein anbietet. Mit einem Hinweis, es bestehe keinerlei rechtlicher Ansprüche und alles wäre Kulanz.

Grund für die Verspätung gibt die Fluggesellschaft folgenden an:
Überprüfung des für den Flug geplanten FLuggerätes, die für die Fluggesellschaft nicht vorhersehbar und nicht zu vermeiden war.

Nun bekommt die Fluggesellschaft ein letztes Schreiben mit der Forderung und wenn immer noch nichts dabei rauskommt, geht das Ganze an einen Rechtsanwalt.
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  #12 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 16:29
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AW: 10h Flugverspätung - Entschädigungspflicht?

Zitat:
Zitat von CollinsAV Beitrag anzeigen
Zwei Tage später folgte ein Schreiben, in dem sich die Fluggesellschaft entschuldigt und 300 EURO in Form vom Gutschein anbietet. Mit einem Hinweis, es bestehe keinerlei rechtlicher Ansprüche und alles wäre Kulanz.
Gutscheine muß man nicht akzetieren. Die genannte EG-Fuggastverordnung spricht von Ausgleichszahlungen.

Zitat:
Zitat von CollinsAV Beitrag anzeigen
Grund für die Verspätung gibt die Fluggesellschaft folgenden an:
Überprüfung des für den Flug geplanten FLuggerätes, die für die Fluggesellschaft nicht vorhersehbar und nicht zu vermeiden war.
Das ist dummes nichtssagendes Gelabere! - Auf keine Fall ein Fall von einer Unvorhersehbarkeit bzw. 'höherer Gewalt'.

Zitat:
Zitat von CollinsAV Beitrag anzeigen
Nun bekommt die Fluggesellschaft ein letztes Schreiben mit der Forderung und wenn immer noch nichts dabei rauskommt, geht das Ganze an einen Rechtsanwalt.
In dem letzten Schreiben sollte ein konkretes (angemessenes) Fristende (datumsmäßig!) für die Zahlung genannt werden. Danach befindet sich die Fluggesellschaft in Verzug und man kann Verzugszinsen zusätzlich geltend machen:

§ 288 Abs. 1 BGB:
Verzugszinsen
Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Aber dies wird der Anwatl schon wissen!
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #13 (permalink)  
Alt 24.09.2011, 10:04
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AW: 10h Flugverspätung - Entschädigungspflicht?

Vielleicht interessiert es jemanden wie es im Streitfall weiter geht:

Letztes Zitat von mir:
"Nun bekommt die Fluggesellschaft ein letztes Schreiben mit der Forderung und wenn immer noch nichts dabei rauskommt, geht das Ganze an einen Rechtsanwalt."


Es wurde kein weiteres Schreiben an die Fluggesellschaft verfasst, sondern alles an einen Rechtsanwalt übergegeben. Er hat jetzt das Amtsgericht angeschrieben. Ich bin gespannt...
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  #14 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 15:40
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AW: 10h Flugverspätung - Entschädigungspflicht?

Hallo liebe Interessierten!

Hier wieder einige Aktualisierungen.

Erstmal kurze Historie bis dahin:
- Juli 2011 -> Verspätung über 10 Stunden von Miami nach Berlin
- Fluggesellschaft unter Angabe der Verordnung + 600 EUR Forderung angeschrieben
- Fluggesellschaft bot einen nichtübertragbaren Gutschein i.W.v. 300 EUR an
- Übergabe der Sache an einen RA
- RA formulierte Klageschrift


Nun neu:
- vor dem Versenden der Klageschrift verlangte RA 84 EUR
- vor Zustellung der Klage verlangte das zuständige Gericht 105 EUR
- heute vom zuständigen Gericht Einladung zur Güteverhandlung bekommen (25.11.2011)

Mit freundlichem Gruß ;-)
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  #15 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 01:14
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AW: 10h Flugverspätung - Entschädigungspflicht?

Nachtrag:

- das Gericht hat persönliche Anwesenheit angeordnet
- da Entfernung zum Wohnort groß ist, vertritt mich vor Ort ein Partner-RA
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  #16 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 18:47
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AW: 10h Flugverspätung - Entschädigungspflicht?

Heutiger Gerichtstermin wg. Flugverspätung und Forderung der Ausgleichszahlung:

- die Rechtslage war eindeutig (Worte des Richters)
- Entscheidung war positiv durch einen Vergleich: 500,00€ Barzahlung + Übernahme aller Kosten von der Beklagten, allerdings 14 tägiges Widerrufsrecht
- es ist zu ergänzen, dass die Vertretung der Beklagten davor noch 2 andere Angebote gemacht hat, Gutschein 600€ 1 Jahr gültig und nicht veräußerbar, Gutschein 600€ 2 Jahre gültig und nicht veräußerbar und Übernahme aller Kosten
-> kam nicht in Frage, da keine Flugreisen in der Zeit geplant sind

Vllt noch zu erwähnen was die Beklagte in der Gegenschrift anführte:
- Anzweiflung der Teilnahme der Flugreise -> bewiesen durch Bordkarte
- im streitgegenwärtigen Flugzeug ging im Vorflug eine Lampe an, die signalisierte, dass die hintere Frachttür offen ist - angeblich ein Sicherheitsmangel, der trotz aller möglichen Wartungen und Maßnahmen plötzlich aufgetreten ist, musste repariert werden -> liegt auf der Linie des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2010 -> also Anspruch auf Ausgleichszahlung!

Nun ist erstmal die Widerrufsfrist der Beklagten abzuwarten. Soll aber unwahrscheinlich sein, dass die Beklagte widerruft.

In dem Sinne - wehren und vor Gericht gehen!!!

Schönen 1. Advent ;-)

PS: Vllt kann ein Mod diesen Thread als Erfolgsgeschichte markieren?
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