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100% Stornokosten für Flugscheine ohne Vorabinformationen des Reisevermittlers

Dies ist eine Diskussion zu 100% Stornokosten für Flugscheine ohne Vorabinformationen des Reisevermittlers innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 13.12.2009, 21:16
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100% Stornokosten für Flugscheine ohne Vorabinformationen des Reisevermittlers

Liebe Teilnehmer des Forums,

es wäre schön wenn Sie zu meinem Sachverhalt etwas sagen könnten.
Er stellt sich wie folgt dar : Buchung von 2 Linienflugtickets im November 09 für Abflug Januar 2010. Im Buchungsverlauf musste man ein Häkchen bei AGBs des Anbieters gelesen und akzeptiert setzen. Wurden vorab auch gelesen, keine genauen Angaben über Stornierungs- oder Umbuchungsmodalitäten und keine Angaben über die Tarifbestimmungen oder Tariftyp der gebuchten Tickets. Nur diese Information : Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Weiter nur die Information : Wir weisen darauf hin, dass in vielen Fällen eine Umbuchung oder Stornierung kostenpflichtig oder evtl. sogar überhaupt nicht möglich ist. In der Buchungsmaske war nur vermerkt Sondertarif. Auch auf der per e Mail zugesandten Rechnung/Bestätigung wieder keinerlei Angaben über Stornierungs- oder Umbuchungsmodalitäten sowie Tarifbestimmungen oder Tariftyp. Niergens und zu keinem Zeitpunkt konnte man die speziellen Angaben über den eigenen gebuchten Flug bzw. den Tarif ersehen.
Erst bei Stornierungsanfrage unsererseits wurde uns mitgeteilt, dass der Tarif nicht erstattbar ist, also 100% Stornokosten zu zahlen sind. Für uns ein Schock, da wir wissentlich nie solch einen Tarif gebucht hätten, sondern eher einen teureren, flexibleren. Man stellt uns nun den Tarifpreis und sogenannte YQ Tax sowie XF Tax ( Passenger Facility Charge) in Rechnung. Alle 3 Posten wären nicht erstattbar. Man erklärt sogar das die YQ Tax von den Airlines eingeführt wurde um variabel auf die Kerosinpreise reagieren zu können, Die YQ Tax würde daher bei der Fluggesellschaft nicht zum Bereich Steuern / Gebühren zählen, sondern wären angeblich auf den Flugpreis anzurechnen.
Sie sind übrigens fast doppelt so hoch wie der Flugpreis selbst ! Wir haben den reinen Flugpreis an den Vermittler überwiesen und den bereits vorab geleisteten Restbetrag zurückgeholt. Nun droht man uns mit gerichtlicher Durchsetzung der angeblichen Ansprüche. Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank für Ihre Meinungen.
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