Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Zeugen schrifftlich vor Gericht laden

Dies ist eine Diskussion zu Zeugen schrifftlich vor Gericht laden innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 19.07.2009, 16:37
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Zeugen schrifftlich vor Gericht laden

Hallo,

das ist mein erster Beitrag in so einem Forum und ich hoffe das ich alles korrekt mache. Ich brauche nämlich juristischen Rat.

Meine Frage:

Wir formuliert man korrekt die ladung eines Zeugen als Beschuldigte Privatperson und ohne Anwalt? Gibt es da eine Art formblatt o.ä? Falls nicht wäre ich sehr Dankbar für eine kleine Hilfestellung.

Hintergrund:

Der Beschuldigte erhält einen Brief mit seiner Anklage inkl. Vorwurf usw.. Ein Zeuge wird gelistet. Dieser hat zuvor eine Aussage bei der Polizei gemacht. Der Vorwurf ist aber dermaßen Absurd das man auf die Idee kommen könnte die Polizei habe die Aussage stark überzogen. Später bekommt der Beschuldigte dann einen Verhandlungstermin. Dort wird der Zeuge dann nicht mehr gelistet. Weil das Gericht sich aber auf keinen Fall an der Polizeilichen Aussage orientieren soll, ist es dringend Notwendig das dieser Zeuge noch einmal eine Aussage vor Gericht tätigt.

Ich bin für jede Art von Hilfe sehr Dankbar!

MfG,

welcen.
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Alt 19.07.2009, 16:45
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AW: Zeugen schrifftlich vor Gericht laden

Hi


formloser 3 Zeiler mit Angabe des Aktenzeichens ans Gericht, indem sie schlichtweg beantragen den Zeugen "Paul Paulsen" in vorbezeichneter Angelegenheit zu laden...!!

Es gibt hier weder ein Formblatt noch eine Vorschrift, wie zu verfahen ist...theoretisch könnten sie sogar den Zeugen zum Termin "mitbingen".


Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 16:46
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AW: Zeugen schrifftlich vor Gericht laden

Der Beschuldigte besorgt die Ladung eines Zeugen gem. § 38 StPO über den Gerichtsvollzieher. Einfacher und billiger (die Kosten des Zeugen müssen vorgeschossen werden) ist es aber einen Beweisantrag auf Vernehmung des Zeugen zu stellen.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 16:51
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AW: Zeugen schrifftlich vor Gericht laden

Zitat:
Zitat von Clown
Der Beschuldigte besorgt die Ladung eines Zeugen gem. § 38 StPO über den Gerichtsvollzieher. Einfacher und billiger (die Kosten des Zeugen müssen vorgeschossen werden) ist es aber einen Beweisantrag auf Vernehmung des Zeugen zu stellen.


Hi....


....?????????...

Wo macht man das denn so ??? Wenn ich die Anklageschrift in Händen halte, hab ich doch 14 Tage Zeit mich zu äußern...Zeugenladungen zu veranlassen etc pp...da brauch ich doch weder einen Gerichtsvollzieher noch muß ich die Kosten vorstrecken...wir reden doch vom DEUTSCHEN STRAFRECHToder....??

Gruß

Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 16:53
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AW: Zeugen schrifftlich vor Gericht laden

Erst einmal vielen Dank für die blitzschnellen Antworten! Das heißt man muss keinerlei Begründungen für die Vernehmung dieses Zeugen nennen und kann mit absoluter Sicherheit davon ausgehen das dieser geladen wird?

Ist das richtig?

Edit: Ja, deutsches Strafrecht. Der beschuldigte hätte aber ohnehin nicht vor den Zeugen über einen Gerichtsvollzieher zu laden. Was man noch erwähnen sollte: Die 14 Tage frißt ist schon abgelaufen, telefonisch wurde dem Beschuldigten aber versichert er hat noch die möglichkeit Zeugen zu laden. Ändert das etwas an der Lage?
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Alt 19.07.2009, 16:58
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AW: Zeugen schrifftlich vor Gericht laden

Zitat:
Zitat von welcen
Erst einmal vielen Dank für die blitzschnellen Antworten! Das heißt ich muss keinerlei Begründungen für die Vernehmung dieses Zeugen nennen und kann mit absoluter Sicherheit davon ausgehen das dieser geladen wird?

Ist das richtig?

Hi...

Selbstverständlich MUSS der Zeuge geladen werden....wo kämen wir dahin, wenn man mich anklagt und ein Zeuge nicht geladen wird, weil das irgendwem nicht paßt...keine Sorge ...machen siedas so, wie ich Ihnen geraten habe, ann klappt das schon.

Chris
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  #7 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 17:03
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AW: Zeugen schrifftlich vor Gericht laden

Alles Klar. Wenn das so ist, dann wurde mir hier ernsthaft weitergeholfen.

Vielen Dank!
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Alt 19.07.2009, 17:03
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AW: Zeugen schrifftlich vor Gericht laden

Zitat:
Zitat von radiomann1
Wo macht man das denn so ??? Wenn ich die Anklageschrift in Händen halte, hab ich doch 14 Tage Zeit mich zu äußern...Zeugenladungen zu veranlassen etc pp...da brauch ich doch weder einen Gerichtsvollzieher noch muß ich die Kosten vorstrecken...wir reden doch vom DEUTSCHEN STRAFRECHToder....?
Wir reden von der unmittelbaren Ladung von Personen gem. §§ 220 Abs. 1, 38 StPO. Die erfolgt über den Gerichtsvollzieher und gem. § 220 Abs. 2 StPO gegen Hinterlegung der Auslagen des Zeugen. In aller Regel wird es zweckmäßiger sein, einen Beweisantrag (auch vor der Hauptverhandlung) zu stellen.
Eine Ausnahme gibt es allerdings, nämlich beim Sachverständigenbeweis. Ein erneutes Sachverständigengutachten kann gem. § 244 Abs. 4 StPO abgelehnt werden, wenn das Gericht das erste Gutachten für richtig befindet. Lädt der Angeklagte allerdings selbst einen Gutachter und erscheint dieser in der Hauptverhandlung, so richtet sich die Ablehnung des auf dessen Vernehmung gerichteten Beweisantrag nach § 245 Abs. 2 StPO und dabei darf das Gericht das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht mehr antizipieren.
Die Selbstladung ist daher oft das einzige Mittel ein erneutes Sachverständigengutachten zu erzwingen.


@ welcen: Die Anforderungen an einen Beweisantrag werden nicht immer einheitlich beurteilt, auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Es empfiehlt sich jedenfalls, auch die Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel darzulegen, also warum der Zeuge das Behauptete bekunden wird. Als Laie ist es nicht ganz einfach, einen zulässigen Beweisantrag zu formulieren.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 17:07
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AW: Zeugen schrifftlich vor Gericht laden

Zitat:
Zitat von radiomann1
Hi...

Selbstverständlich MUSS der Zeuge geladen werden
Der Zeuge muss geladen werden, wenn der Beweisantrag ordnungsgemäß formuliert, zulässig und nicht ablehnbar gem. § 244 Abs. 3 StPO ist. Laien scheitern erfahrungsgemäß schon daran, einen Beweisantrag richtig zu formulieren.
Nun wird ein verständiges Gericht unter Aufklärungsgesichtspunkten einer Beweisanregung (mehr ist der falsch formulierte Beweisantrag nicht) regelmäßig nachgehen. Ein genervter Strafrichter mit enger Terminierung mag sich aber versucht fühlen, das anders zu handhaben und den unzufriedenen Angeklagten auf die Berufung zu verweisen.
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Alt 19.07.2009, 17:13
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AW: Zeugen schrifftlich vor Gericht laden

Dann wird der Beschuldigte wohl einen Antrag formulieren und diesen an das Gericht senden müssen. Sollten Probleme folgen, dann hoffe ich das ich mich hier nochmal melden kann.

Danke das ihr euer Fachwissen mit mir teilt.

MfG,

welcen.
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