Dies ist eine Diskussion zu Wikileaks und deutsches Recht innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Wikileaks und deutsches Recht |
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| AW: Wikileaks und deutsches Recht die dokumente dürften keine urheberrechte haben. dazu müssten sie einen gewissen schöpferischen wert haben. das is aber bei so dokumenten sicher nicht der fall. persönlichkeitsrechte? hm..... wer soll denn da irgendwie geschädigt sein? ich hab da bis jetzt nix gehört, was nicht stimmen würde. und beleidigendes oder so war da auch nicht bei. also das wären wohl kein grund was abzuschalten zu dürfen. |
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| AW: Wikileaks und deutsches Recht Betreffend Persönlichkeitsrechte: es könnte sich z.B. Frau Merkel betroffen fühlen, wenn Sie mit Teflon verglichen wird....aber auch die GIs, deren Stimmen zu hören sind, als sie den Journalisten im Irak abknallen, möchten den Videofilm wohl lieber ungeschehen machen... Betreffend Urheberrechte: im Eisenbahnbundesamt gibt es Bürohengste, die halten sogar ihre 5-zeiligen Standardantworttexte für hohe Prosa, die nach UrhG schützenswert sein soll...warum soll dann eine Wortschöpfung wie "Teflon Merkel" nicht die ausreichende Schöpfungshöhe besitzen (zumindest ist das schon fast lyrisch;-) Im übrigen soll es einen Oberbürgermeister in einer westdeutschen Stadt, die im Sommer unrühmlich durch die Medien gibt, geben, der beansprucht für das Sammelsurium der von ihm erteilten Genehmigungen für das Musikfestival die urheberrechtliche Anerkennung als Datenbank - selbst wenn die Mehrzahl der Dokumente gar nicht von ihm stammt. Da kann man auch auf die Idee kommen, dass die US-Botschafterdokumente letztlich eine urheberrechtlich geschützte Datensammlung ist, selbst wenn das einzelne Dokument nicht die erforderliche Schöpfungshöhe hat... |
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| AW: Wikileaks und deutsches Recht Zitat:
Spannender ist aber doch die Situation von Wikileaks als Ganzes. Da geht Wikileaks hin und veröffentlicht ein paar brisante Dokumente. Und zack wird ein längst eingestelltes Verfahren wieder aufgerollt und ein internationaler Haftbefehl gegen Julian Assange erlassen. Fast im gleichen Atemzug unterschlagen Firmen wie Ebay, Paypal, Mastercard und Visacard Spendengelder an Wikileaks mit fadenscheiniger Begründung: Julian Assange habe angeblich falsche Angaben zu seinem Wohnort gemacht. Nur um das mal zu relativieren: der Ku-Klux-Klan und die britische National Party können problemlos über Mastercard und Visacard Geldtransfers abwickeln! Es dürfte langsam klar sein, worum es geht: das Internet ist vielen Politikern ein Dorn im Auge. Auch wenn viele das noch nicht so wahrnehmen, ist das unregulierte Internet quasi ein Garant für unsere Demokratie. Der Souverän (das Volk) hat ein Recht auf die Informationen, die Wikileaks liefert. Seien es die Kriegsverbrechen amerikanischer Soldaten gegen Zivilisten im Irak oder andere Schweinereien. Wir brauchen die Informationen umso mehr, da es keine unabhängige Kriegsberichterstattung mehr gibt. So einige wollen Julian Assange tot sehen und halten damit auch nicht hinterm Berg - so wie z.B. Sarah Palin, eine bekannte Republikanerin. Kein Wunder, denn diese kriegstreibenden Verbrecher haben etwas zu verlieren. Die haben doch allesamt sicher noch genug Dreck am Stecken. Mich würde es daher nicht wundern, wenn Julian Assange ermordet wird. Möglicherweise auch in der Obhut der Behörden.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Wikileaks und deutsches Recht Kommentar ist ja leider OT. Dass Informationen, die in jedem Zeitungskommentar zu lesen sind, ernsthafterweise nicht als Staatsgeheimnis zu werten sind, dürfte ziemlich klar sein. Eine ernsthafte Ausandersetzung mit dem UrhG und Art. 1 GG vermisse ich aber bisher in allen Kommentaren zu Wikileaks. |
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| AW: Wikileaks und deutsches Recht Zitat:
Zu UrhG: Wer suchet, der findet. Die Frage wurde schon ausreichend beantwortet. Urheberschutz scheidet in aller Regel mangels Schöpfungshöhe aus, steht auch im UrhG so drin, kann also nachgelesen werden. Zu Art. 1 GG: Die Frage ist neu, die wurde noch nicht gestellt. Die Menschenwürde wird aber auch hier nicht verletzt. Zu Persönlichkeitsrechten: Diese werden zwar verletzt, jedoch durch die Kommentarschreiber selber. Bei in der Öffentlichkeit bekannten Personen, insbesondere bei Politikern, ist aufgrund der Meinungs- und Pressefreiheit eine Veröffentlichung mit Namensnennung zulässig. Selbst die Aussage an sich wäre im Rahmen von Satire oder auch nur als normale Meinungsäußerung zulässig. "Merkel ist wie Teflon, an ihr gleitet alles ab" haut jetzt nicht wirklich vom Hocker und würde auch keinen Staatsanwalt zu strafrechtlichen Ermittlungen verleiten. |
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| AW: Wikileaks und deutsches Recht Wir reden hier von Wikileaks?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Wikileaks und deutsches Recht ????Zitat:
Art.1GG könnte vieleicht durch die Autoren oder deren Auftraggeber der veröffentlichten Dokumente verletzt worden sein. Aber durch deren Veröffentlichung? Neee! ![]() Wenn Julius Schnüffel der Welt mitteilt, das Theo vom Schlechtental vor Zeugen auf protokollierter Versammlung Angelina Murkel mit einer Bratpfanne verglichen hat, wer hat da wann (Menschen-)Rechte verletzt? Vielleicht Theo, OK, aber Julius, wessen Rechte soll der nun beschädigt haben? Im Stgb wird es sicher massig Material über Geheimnisse und staatsgefährdende Aktivitäten geben. Mangels Sachkenntnis äußere ich da aber lieber nur mal allgemeine Zweifel an der wirklichen Rechtmäßigkeit dieser Gesetze und des Schutzes der dadurch behüteten Geheimnisse und hoffe, dass die Server, die eines Tages mal die Archive deutscher Ministerien veröffentlichen, hinreichend weit außer Reichweite der deutschen Amtlichkeit stehen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Wikileaks und deutsches Recht Ich befürchte der TE weiß allenfalls aus der (gedruckten) Zeitung von Wikileaks, aber nicht wirklich viel. Komischerweise ist Wikileaks bei vielen Bürgern erst bekannt geworden, als der Tratsch der Amis veröffentlicht wurde, der nun wirklich zum Schnarchen langweilig ist. Das interessiert einen Toten - und BILD-Leser. Der Chef von Wikileaks wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das nächste Cover des PEOPLE Magazines zieren. Und zwar nicht wegen des Tratsches, sondern wegen der Veröffentlichung brisanter (Video-)Dokumente, wie die Ermordung von Zivilisten (darunter ein Journalist) durch US-Soldaten im Irak. Und natürlich auch der Versuch der US-Regierung dies zu vertuschen. Urheberrechte interessieren da nun wirlich keine Sau, zumal: wo sollen denn da Urheberrechte geltend gemacht werden?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Wikileaks und deutsches Recht Zitat:
Zitat:
Das funktioniert vielleicht in Bananenrepubliken, aber nicht in in einem Staat wie DE, der von sich behauptet ein Rechtsstaat zu sein. Nicht alles, was politisch wünschenswert ist, ist rechtlich auch zulässig - zumindest nicht mit dem derzeit geltenden Grundgesetz. Wer der schrankenlosen Publikation das Wort redet, billigt auch den öffentlichen Pranger und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, ohne dass sich der/die Betroffene dagegen wehren kann. Wer seine Urheberrechte nicht mehr durchsetzen kann, geht entweder wirtschaftlich unter oder er wird darauf verzichten, zukünftig kreativ tätig zu sein, wenn alles, was jemand geistig schafft, angeblich Gemeineigentum ist. Das Ergebnis einer schrankenlosen Publikation wird nicht etwa Offenheit der (politischen) Entscheidungsvorgänge sein, sondern eine Abschottung der Entscheidungseliten, d.h. es wird mehr Intransparenz und Hinterzimmerentscheidungen geben, denn niemand kann es mehr riskieren, Dokumente zu produzieren, die auf irgendeinem Weg in die Öffentlichkeit gelangen könnte und die Produzenten allein wegen ihrer Meinung in Mißkredit brächten. Und man sollte die Illusion aufgeben, dass die Regierungen machtlos dem Treiben im Internet zuschauen müßten. Dazu muß man auch nicht, wie im Fall Wikileaks, versuchen, die Finanzwege auszutrocknen. Das ist nur die unterste Eskalationsstufe. Genauso wie es nach der Erfindung des Buchdrucks von den Herrschenden nicht tatenlos hingenommen wurde, dass ihr Informationsmonopol danach durch Hinz und Kunz dadurch durchbrochen werden konnte, dass sich diese eine Druckerpresse anschafften und munter ihre Meinungen gedruckt verbreiten konnten (vorher war eine Replikation nur durch mühseliges Abschreiben durch Dutzende von Mönchen möglich), genauso wenig werden es die Machteliten hinnehmen, dass ihnen heute der Internet-Hinz-und-Kunz ihnen ans Bein pinkelt. Die ernsthafteren gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um die Macht in Internet stehen uns noch bevor. |
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| persönlichkeitsrecht, urheberrecht, wikileaks |
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