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Welches Recht hätte man und wie muesste der Rechtsweg aussehen

Dies ist eine Diskussion zu Welches Recht hätte man und wie muesste der Rechtsweg aussehen innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

Umfrageergebnis anzeigen: Bekomme ich mein Geld zurück, wenn Kfz Reparatur nicht sachgemäß erfolgte, jedoch Garantie vorhanden
Ja einklagen, aber wie...... 0 0%
Strafanzeige stellen wegen Nichterfüllung da mündlicher Vertrag 1 50,00%
Reine Abzocke, jedoch muss das bewiesen werden, durch KFZ Sachverständiger 0 0%
Unkosten und alles muss der jenige bezahlen, der die Arbeiten nicht sachgemäß ausführte 0 0%
Wie sieht der Rechtsweg nun aus? 0 0%
Wird wohl ein Vergleich werden? 0 0%
Grantie und Gewährleistungsanspruch vorhanden, dann Geld zurück? 1 50,00%
Vertrag ist bei Annahme eingegangen worden,dazu auch Anspruch auf sachgemäße Reparatur 0 0%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 2. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort
 
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  #1 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 05:42
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Welches Recht hätte man und wie muesste der Rechtsweg aussehen

Angenommen A bringt privat zu B das Fahrzeug privat um dies zu reparieren. Es erfolgte angenommen ein Schriftstück, das Reparatur ausgeführt wurde und Garantie bis 6 Monate unter Vorbehalt vorhanden ist. 24 Stunden später erneute gleiche Mängel, jedoch noch mehr Mängel dadurch und evtl. bedingt durch denReparaturpfusch
Wie kann A vorgehen, damit er sein Geld zurück bekommt sowie alle damit verbunden Unkosten, da er das Auto nicht mehr nutzen kann und will, um nicht noch mehr Reparaturen zu haben. B weiss vom Vorfall , meldet sich nicht und vertröstet etc., wie könnte die Rechtslage sein, was muss berücksichtigt werden und wie muss man vorgehen, um eine Verhandlung zu bewirken?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 23:19
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AW: Welches Recht hätte man und wie muesste der Rechtsweg aussehen

Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, dann wurde das Fahrzeug "privat" repariert.
In so einem Fall hätten wir ja auch noch Schwarzarbeit. Ich weiß nicht ob es so klug wäre sich da an ein Gericht zu wenden.



(P.S. Es gibt fachlich korrekt keine Unkosten. Nur Kosten. ;-))
__________________
...§...Nulla poena sine culpa...§...Nulla poena sine lege...§...

Geändert von Michael_Collins (18.09.2011 um 01:06 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 00:06
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AW: Welches Recht hätte man und wie muesste der Rechtsweg aussehen

Die Umfrage ist ja wohl das Lächerlichste, das ich jemals gesehen habe.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 01:06
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AW: Welches Recht hätte man und wie muesste der Rechtsweg aussehen

Zitat:
Zitat von Libera Beitrag anzeigen
Die Umfrage ist ja wohl das Lächerlichste, das ich jemals gesehen habe.

jo.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 10:26
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AW: Welches Recht hätte man und wie muesste der Rechtsweg aussehen

Quatsch, die is geil!!!
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  #6 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 14:00
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AW: Welches Recht hätte man und wie muesste der Rechtsweg aussehen

Zitat:
Angenommen A bringt privat zu B das Fahrzeug privat um dies zu reparieren.
du meinst schwarzarbeit?

Zitat:
Es erfolgte angenommen ein Schriftstück, das Reparatur ausgeführt wurde und Garantie bis 6 Monate unter Vorbehalt vorhanden ist.
verträge, die geschlossen werden, obwohl beide seiten wissen, dass es sich um schwarzarbeit handelt, sind nichtig. dh. (wenn es schwarzarbeit war) hat man keine garantie und nix. mit anderen worten:


pech gehabt!
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