Dies ist eine Diskussion zu Welcher Fall wird hier bestritten? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Welcher Fall wird hier bestritten? Nach 9 Monaten hat Herr Meier die gerichtlich festgelegte Entschädigung noch nicht bezahlt. Nun klagt der ehemalige Arbeitnehmer die ehemalig angeklagte Entschädigung von 4000€ erneut an. Der Verteidiger nimmt jedoch einen zu bestreitenden Betrag von 250€ an. Welcher Fall darf hier bestritten werden? Wir haben diese Aufgabe mal nebenher in der 11. Klasse Gemeinschaftskunde und Wirtschaftskunde gestellt bekommen und ich bin mir nun nicht sicher wie ich antworten sollte, da wir von der Gesetzmäßigkeit keine Ahnung haben. Ich selber würde so antworten: (die ist auch ganz salopp formuliert) "Da ein Beschluss vorliegt, dass Herr Meier an seinen Arbeitgeber nur 250€ zu zahlen hat und der Arbeitgeber nicht in Berufung gegangen ist, kann nur noch ein Betrag von 250€ bestritten werden." Kann man das so stehen lassen? Wie gesagt ich möchte keine Hausaufgabenhilfe haben, möchte nur wissen, ob es juristische Argumente gibt, mit denen ich argumentieren könnte. MFG alexaros |
| |||
| AW: Welcher Fall wird hier bestritten? Die Begrifflichkeit in der Frage ist ein bisschen verdreht, ich versuch mich trotzdem mal an einer Antwort: Wenn im ersten Verfahren in den Vergleich eine Abgeltungsklausel aufgenommen wurde (das ist in der Praxis weitgehend üblich), dann besteht kein Anspruch über die 250 Euro hinaus. Ansonsten hätten wir aber auch entgegenstehende Rechtskraft wegen identischen Streitgegenstands. Sprich: Mit der ersten Klage ist die Sache abschließend erledigt, Nachforderungen nicht möglich. Ein Klageverfahren müsste schon als unzulässig abgewiesen werden. Bestritten werden muss da eigentlich gar nichts, nur auf die Regelung in der ersten Klage hingewiesen werden. Von den 250 Euro kommt der Arbeitnehmer allerdings auch nicht weg. Ob der Anspruch auf die 250 Euro schon fällig ist, richtet sich danach, ob der Arbeitnehmer schon wieder einen Job hat, oder nicht. Falls nicht, muss der Arbeitgeber auf die Kohle warten. Falls doch, kann er aus dem ersten Vergleich die 250 Euro zu vollstrecken versuchen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
| |||
| AW: Welcher Fall wird hier bestritten? Vielen Dank für die schnelle Antwort. Kommt es also darauf an, was in dem ersten Gerichtsbeschluss festgelegt wurde (z.b. Abgeltungsklausel), denn darauf haben wir keine Einsicht oder ist es so, dass der Fall mit dem Gerichtsbeschluss endgültig erledigt ist. Gruß alexaros |
| |||
| AW: Welcher Fall wird hier bestritten? Der Fall ist mit dem ersten gerichtlichen Ergebnis abgeschlossen, SOWEIT er Gegenstand des Verfahrens war. Wenn also sämtliche Schadensersatzansprüche in der ersten Klage thematisiert wurden, kann nichts weiter geltend gemacht werden. Eine Hintertür bliebe prozessual nur, falls die erste Klage als Teilklage geltend gemacht wurde, dürfte eher unwahrscheinlich sein. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
| |||
| AW: Welcher Fall wird hier bestritten? Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass man hier die Zulässigkeit der verdeckten Teilklage als Hausaufgabe gestellt hat ![]() Wie ich den Fall verstehe geht es hier nur um 4000 € Schadensersatz, wegen Arbeitsausfall. Diese Zahlung von 4000 € wegen dieses Ausfalls bildet den Streitgegenstand der ersten Klage. Diese Klage endete mit dem Vergleich über 250 €. damit ist die Sache dann in der Tat erledigt und eine neue Klage, egal ob 250 oder 4000€ im Erkenntnisverfahren ist wegen der Rechtskraft dieses Vergleiches unwirksam. Der AG kann nur die 250 € versuchen zu vollstrecken. Würde keine Abgeltungsklausel im Vergleich aufgenommen worden sein, könnte der AG nur Schaden einklagen, der über die 4000 € hinausgeht, also die er noch nicht in der ersten Klage geltend gemacht hat. Das steht so im §322 ZPO drin (man muss aber da noch irgendwas dazu zitieren, da 322 nur von Urteilen spricht und nciht vom Vergleich). |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Welcher Versuch liegt hier vor? Fehlgeschlagener oder unbeendeter Versuch? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 06.06.2010 15:41 |
| Welcher Rechtsbehelf ist statthaft ? Fall für ZPO-Profis ! | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 11.11.2009 17:57 |
| Besser hier, fiktiver Fall: hereingelegt worden? 184c, 183, webcam | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 01.09.2009 11:35 |
| Liegt hier ein Fall der Drittschadensliquidation vor? | Bürgerliches Recht allgemein | 26.03.2009 18:30 |
| KOMPLIZIERTER FALL: Privat gg. Privat - Autokauf aus welcher Hand??? | Kaufrecht / Leasingrecht | 18.11.2006 00:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios