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Wehrhaftigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Wehrhaftigkeit innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 16.08.2010, 14:03
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Wehrhaftigkeit

Ein A liest häufig über Ausländer, die scheinbar grundlos Deutsche zusammenschlagen und sich nicht selten mit ihrer abwertenden Haltung gegenüber Deutschen, insb. dt. Frauen öffentlich zu erkennen geben.

A überlegt sich nun, eine Selbstverteidigung nur für Deutsche ohne Migrationshintergrund zu eröffnen, um ihnen Wehrhaftigkeit beizubringen.

Welche Konsequenzen können A drohen, welche sind vermutet, welche rel. sicher?

Ich überlege mir folgendes:

Jur:
- keine, A hat Hausrecht. Niemand muß jeden in sein Haus lassen. Solange es sachlich, also bspw. "Selbstverteidigung für Deutsche ohne Migrationshintergrund" formuliert ist, gibt es keine jur. Konsequenzen.

Sozial:
- Zeitungen werden pseudoempört versuchen, ihn in die rechte Ecke zu drängen. Was an sich kein Problem darstellt, allerdings für Mitläufer ein gefundenes Fressen ist.
- Manche Menschen, die nicht körp. wehrhaft sind, sind Pazifisten, weil ihnen das so beigebracht wurde und nicht von ihnen hinterfragt wurde. Sie werden nicht kommen.
- Manche Menschen werden A meiden und das öffentlich kundtun, um auf keinen Fall als Rechts angesehen zu werden.
- Manche Menschen werden die Schule des A nicht besuchen um nicht als Rechts angesehen zu werden oder "mit diesen Leuten" gesehen zu werden, aus Angst vor Ausgrenzung.

Aber werden nicht all die, die die politische Korrektheit leid sind und denen die öffentliche Verlogenheit ihr Nasenbein auch nicht geraderückt, nicht gerade dann eine neue Zielgruppe darstellen?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 14:26
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AW: Wehrhaftigkeit

Zitat:
A hat Hausrecht. Niemand muß jeden in sein Haus lassen.
Jain. Bei einem öffentlich frei zugänglichen Laden wie z. B. einen Supermarkt, oder eine Kneipe darf man niemanden rausschmeißen (außer wenn dieser sich eindeutig daneben benommen hat).
Bei einem Clubhaus beschränkt sich das auf die Mitglieder.
Ansonsten hat man die freie Wahl, wen man einlädt bzw. reinlässt.

Zitat:
Solange es nicht diskriminierend, also bspw. "Selbstverteidigung für Deutsche ohne Migrationshintergrund" formuliert ist, gibt es keine jur. Konsequenzen.
Deutsche ohne Migrationshintergrund ist eher riskant. Mir ist zwar noch kein Urteil zu einer derartigen Bezeichnung bekannt, aber das kann ja noch kommen.
Aber ein Unternehmer kann seine Kundschaft frei auswählen. Er sollte nur nicht sagen "kein Ausländer".

Zitat:
Zeitungen werden pseudoempört versuchen, ihn in die rechte Ecke zu drängen.
Das sind dann eher die aus der grünen Ecke.
Seriöse Zeitungen werden genauer hinschauen.

Zitat:
Manche Menschen werden A meiden und das öffentlich kundtun, um auf keinen Fall als Rechts angesehen zu werden.
Das werden dann die sein, die vor allem in der grünen Ecke zu finden sind.

Zitat:
Aber werden nicht all die, die die politische Korrektheit leid sind und denen die öffentliche Verlogenheit ihr Nasenbein auch nicht geraderückt, nicht gerade dann eine neue Zielgruppe darstellen?
Die werden dann konservativ und gehören zur normalen Zielgruppe.

Unter den Ausländer oder Deutsche mit Migrationshintergrund gibt es nur einen relativ geringen Anteil die Aggresiv und Gewaltbereit sind.
Die meisten anderen leiden darunter.
Ein italienischer Polier (Vorarbeiter) sagte mal zu mir:
"Ihr Deutschen seid echt blöd.
Wenn ihr endlich die ausländischen Verbrecher und Asoziale rausschmeißen würdet,
dann könnten wir Anständige hier in aller Ruhe arbeiten.

In Offenbach gab es in der Tageszeitung mal ein Hilferuf mit einem großen Bericht von Rettungssanitäter. Die Umstände unter denen sie in gewissen Vierteln arbeiten müssten sind extrem gefährlich.
Die beiden Sanitäter sind übrigens aus Polen und Spanien.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 18:39
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AW: Wehrhaftigkeit

Zitat:
Zitat von MithilfeDritter Beitrag anzeigen
Ein ***** liest häufig über Ausländer, die scheinbar grundlos Deutsche zusammenschlagen und sich nicht selten mit ihrer abwertenden Haltung gegenüber Deutschen, insb. dt. Frauen öffentlich zu erkennen geben.

A überlegt sich nun, eine Selbstverteidigung nur für Deutsche ohne Migrationshintergrund zu eröffnen, um ihnen Wehrhaftigkeit beizubringen.

Welche Konsequenzen können A drohen, welche sind vermutet, welche rel. sicher?

Ein von A abgelehnter Ausländer oder Inländer ausländischer Abstammung kann gem. § 21 Abs. 1 AGG Unterlassung und gem. § 21 Abs. 2 AGG immateriellen Schadensersatz verlangen.

Daneben ist eine Strafbarkeit aus § 185 StGB andenkbar; hierbei kommt es aber stark auf die Umstände, unter denen A die Nichtarier selektiert, an.
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Alt 16.08.2010, 19:47
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AW: Wehrhaftigkeit

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Ein von A abgelehnter Ausländer oder Inländer ausländischer Abstammung kann gem. § 21 Abs. 1 AGG Unterlassung und gem. § 21 Abs. 2 AGG immateriellen Schadensersatz verlangen.

Daneben ist eine Strafbarkeit aus § 185 StGB andenkbar; hierbei kommt es aber stark auf die Umstände, unter denen A die Nichtarier selektiert, an.
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
(1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung
1. der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,
2. dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt
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Alt 16.08.2010, 19:50
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AW: Wehrhaftigkeit

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Unter den Ausländer oder Deutsche mit Migrationshintergrund gibt es nur einen relativ geringen Anteil die Aggresiv und Gewaltbereit sind.
Die meisten anderen leiden darunter.
Genauso ist es, mir fällt auch kein Grund ein warum z.B. ein Norweger, Schwede oder ein Tiroler, gewaltbereit und aggressiv sein soll. Genau das Gegenteil würde ich behaupten ( besonders bei den erst genannten ).

Ein wenig spielt es die Rolle aus welchem Kulturkreis die entsprechende Person stammt.
Bildung, Erziehung sind weitere Punkte.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 20:41
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AW: Wehrhaftigkeit

Zitat:
Zitat von Gunther07 Beitrag anzeigen
Genauso ist es, mir fällt auch kein Grund ein warum z.B. ein Norweger, Schwede oder ein Tiroler, gewaltbereit und aggressiv sein soll. Genau das Gegenteil würde ich behaupten ( besonders bei den erst genannten ).
Guter Punkt, der selten beachtet wird.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 08:18
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AW: Wehrhaftigkeit

Zitat:
Zitat von MithilfeDritter Beitrag anzeigen
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
(1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung
1. der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,
2. dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt
Lern lesen! Eine Diskriminierung nach ethnischem Hintergrund kann niemals nach § 20 AGG gerechtfertigt werden.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 10:02
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AW: Wehrhaftigkeit

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Lern lesen! Eine Diskriminierung nach ethnischem Hintergrund kann niemals nach § 20 AGG gerechtfertigt werden.
Gib dir selbst deinen Rat:

Zitat:
Ein A liest häufig über Ausländer, die scheinbar grundlos Deutsche zusammenschlagen und sich nicht selten mit ihrer abwertenden Haltung gegenüber Deutschen, insb. dt. Frauen öffentlich zu erkennen geben.
Und les das Fettgedruckte.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 21:29
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AW: Wehrhaftigkeit

Das Fettgedruckte gilt aber nur für die in Satz 1 genannten Merkmale. Rassistische Diskriminierungen sind stets und unterschiedslos unzulässig. Hast du das von dir Zitierte überhaupt jemals gelesen?
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  #10 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 11:48
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AW: Wehrhaftigkeit

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Das Fettgedruckte gilt aber nur für die in Satz 1 genannten Merkmale. Rassistische Diskriminierungen sind stets und unterschiedslos unzulässig. Hast du das von dir Zitierte überhaupt jemals gelesen?
Da bekannt ist, daß diese Gewalttaten eng mit dem muslimischen Glauben verbunden sind, welcher die Ehrenrettung mit Gewalt erwartet, wird der gleiche Effekt mit Verweis auf den Glauben und nicht die ethnische Zugehörigkeit erreicht. Sogar effektiver, da man damit genau diejenigen ausschließt - egal welcher Herkunft - die regelmäßig für die Gewalt verantwortlich sind.
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