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Was ist erlaubt?

Dies ist eine Diskussion zu Was ist erlaubt? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 01.02.2010, 12:01
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Was ist erlaubt?

Hallo,
mal angenommen man wohnt in einem Mehrfamilienmietshaus mit einer Tiefgarage, welche nur über einen Schlüssel betretbar ist.

Wenn dann innerhalb von zwei Wochen alle 4 Reifen zweimal aufgestochen wurden, und einen Verdacht wer der Täte wäre nicht vorliegt, die Hausverwaltung auch keine Maßnahmen unternehmen will, dass dieses nicht erneut passiert, was für rechtliche Möglichkeiten gibt es?

Wenn die Maßnahmen dann auch noch Kosten aufwirft, kann man diese auch an den überführten Täter weitergeben? Wenn ja,wie bewerkstelligt man dieses?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 17:52
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AW: Was ist erlaubt?

Da muss Strafantrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung § 303 StgB gestellt werden.
Die Hausverwaltung kann nicht gezwungen werden, bei der Ermittlung des/der Täter zu helfen.
Wenn der Täter rechtskräftig verurteilt sein sollte, kann man ihn natürlich schadensersatzpflichtig machen. Anspruchsgrundlage ist § 823 Abs.1 BGB wegen unerlaubter Handlung.
Meines Wissens ist bis zu einer Schadenshöhe von 5000 Euro das Amtsgericht zuständig.
Da kann auch ohne Anwalt geklagt werden. Ab dem Landgericht muss man sich anwaltlich vertreten lassen.

nobody6711
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 19:09
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AW: Was ist erlaubt?

Vielleicht gibt es ja sogar eine Haftung durch den Tiefgaragenbetreiber (Vermieter)?

Wenn ein Täter bekannt ist, könnte man ihm einfach eine Rechnung schicken. Und dann (oder gleich) einen Mahnbescheid. Da der gerichtlich zugestellt wird, zahlt vielleicht der ein oder andere auch ohne einen Beweis. Wird widersprochen und kommt es zu einem Verfahren, so wäre ein Beweis (auch Zeugenaussage) nicht schlecht.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 19:14
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AW: Was ist erlaubt?

Zitat:
Zitat von 2much
Vielleicht gibt es ja sogar eine Haftung durch den Tiefgaragenbetreiber (Vermieter)?

Wenn ein Täter bekannt ist, könnte man ihm einfach eine Rechnung schicken. Und dann (oder gleich) einen Mahnbescheid. Da der gerichtlich zugestellt wird, zahlt vielleicht der ein oder andere auch ohne einen Beweis. Wird widersprochen und kommt es zu einem Verfahren, so wäre ein Beweis (auch Zeugenaussage) nicht schlecht.

Nein, den Tiefgaragenbesitzer kann man nicht dafür haftbar machen, dass in seiner Garage eine anderer eine Straftat verübt.
Um Ersatz vom Täter für die Reifen zu kriegen, muss man den ja erstmal haben, wie willst du ihm da eine Rechnung schicken?
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  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 19:38
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AW: Was ist erlaubt?

Wenn ein Täter bekannt ist. Könnte ja sein, dass ein Nachbar sieht, wie ein anderer Nachbar gerade in der Tiefgarage ein Messer weg steckt.

MB kann man theoretisch auch bei einer starken Vermutung versenden. Wenn er es dann doch nicht ist, ist das natürlich peinlich.
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