Dies ist eine Diskussion zu Wann ist der Tatbestand des Betruges erfüllt? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Wann ist der Tatbestand des Betruges erfüllt? wie sieht folgender fiktiver Fall aus? In der Hoffnung, es richtig zu formulieren, wird folgendende Geschichte erzählt: Mal angenommen, jemand beantragt Hartz IV, mit der Begründung sich trennen zu müssen, oder zu wollen. Und dieser Jemand sagt (auch schriftlich dargelegt) dann zu der Behörde, ich habe nichts, ich kann auch nichts von dem Hausrat mitnehmen, den mein Ehepartner und ich gemeinsam angeschafft haben, eine Klage, etwas mitnehmen zu können, wäre ziemlich aussichtslos. In Wahrheit will sich dieser Jemand aber gar nicht trennen, sondern lebt weiterhin zusätzlich finanziell aufwändig mit dem doch so böse dargestellten Partner. Da gibts hier mal ein hochwertiges Auto, das aber natürlich auf einen anderen Namen angemeldet wird, damit es nicht auffällt, dann eine Brille für läppische 1.000 Euro, man holt sich so nebenbei noch so um die 30.000 Euro vom Konto des doch eigentlich so bösen Menschen. Und so weiter........ Die Finanzspritze, in Form von Zuschüssen zum Hausrat plus Hartz IV, des Staates fließt dann über mehrere Jahre, weil keiner was sagt. Naja, aber dann könnte ja Folgendes geschehen: Es könnte doch eine tatsächliche Trennung der Partner stattfinden und dann plötzlich kommt diese Betreffende, obwohl sie seit Jahren eigentlich von Hartz IV lebt, auf den Gedanken: so leicht kommt der Entschwindende mir nicht davon! Ach, dann wollen wir jetzt mal die Hand aufhalten, alles, was in den Ehejahren angeschafft wurde, ist doch meins, irgendwie steht mir das doch auch noch zu. Hartz IV ist ja ganz ok und habe die ganzen Jahre alles ausgeschöpft, aber das reicht mir nicht, wovon soll ich denn künftig z.B. mein teures Auto alleine weiterbezahlen? Und auch nach einer tatsächlichen Trennung muß doch ein Leben mit dem gewohnten Komfort möglich sein. Es könnte sein, das zu Beginn der Beziehung ein Vertrag zwischen den Partnern geschlossen worden ist, lt. dem demjenigen, der allerdings bereits vor dieser Partnerschaft von Sozialleistungen lebte, alles gehörte. Tja und wenn diese doch eigentlich so arme Hartz IV-Empfängerin dann sogar noch mit Prozesskostenbeihilfe alle in der Ehezeit angeschafften Werte aufgrund dieses Vertrages einklagt, könnte eine Außenstehende, die das alles beobachtet, denken, hier läuft doch was ganz merkwürdig, oder? Hoffentlich habe wurde euch die Geschichte nicht zu langatmig oder kompliziert erzählt. Aber eine kompetente Meinung wäre echt hilfreich für die Allgemeinheit, die zu oft von Schmarotzern geschröpft wird. |
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| AW: Wann ist der Tatbestand des Betruges erfüllt? Wenn sie also falsche Angaben gemacht hat, um sich HartzIV zu erschleichen, so ist das Betrug (§ 263 StGB). Den kann man bei jeder Polizeidienststelle anzeigen. Er sollte sich dringend ebenfalls anwaltlich vertreten lassen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Wann ist der Tatbestand des Betruges erfüllt? Ok, danke für die Antwort. Und wie würde der Fall liegen, wenn da nix passiert, weil es Sachbearbeiter gibt, die der Meinung sind, diese Anzeige gem.§ würde unter die Rubrik "Familienstreitigkeiten" fallen? Ist sowas normal? |
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| AW: Wann ist der Tatbestand des Betruges erfüllt? Wenn wo nix passiert? Straftaten kann man bei der Polizei anzeigen, wenn das Amt schon nichts davon wissen will.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Wann ist der Tatbestand des Betruges erfüllt? Die Folgen können weitreichender sein. Hier liegt ein Mißbrauch von Sozialleistungen, falsche Angaben etc. vor. Die ARGE muss hier die Zahlungen zurückfordern. Im Ergebnis könnte sogar ein gemeinschaftlicher Betrug der Eheleute in Betracht kommen. Ohne diese Maßnahmen könnte es auch sein, dass der Ehemann sich auf die Erklärungen der Ehefrau gegenüber der ARGE beruft und evtl. Ansprüche in familienrechtlicher Hinsicht zurückweist. Übrigens: Die Strafe, die dieses sozialschädliche Verhalten nach sich zieht, dürfte beträchtlich sein. Ohne Freiheitsstrafe geht das hier nicht ab.
__________________ Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist. |
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| AW: Wann ist der Tatbestand des Betruges erfüllt? Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Wann ist der Tatbestand des Betruges erfüllt? Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Wann ist der Tatbestand des Betruges erfüllt? much2 und pro haben Recht. Jedenfalls hier in NRW wird jedoch der Sozialleistungsbetrüger wesentlich härter bestraft, wobei es natürlich auch auf die Schadenshöhe ankommt. Ich konnte in der Praxis feststellen, dass die Gerichte im hiesigen Landgerichtsbezirk ca. 30% aufschlagen. Natürlich ist es Betrug gem. § 263 StGB aber der Strafrahmen wird bei Sozialleistungsbetrug entsprechend höher ausgeschöpft. Ausnahme Bafög-Betrug. Tendenziell wird Betrug höher bestraft als andere Vermögensdelikte.
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