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Vorlage der Bürgschaft verweigert.

Dies ist eine Diskussion zu Vorlage der Bürgschaft verweigert. innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 13:39
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Vorlage der Bürgschaft verweigert.

Frau T, Mutter von Herr M, wurde von Anwalt Z informiert, dass sie eine Bürgschaft über X000 Euro auf die Mietwohnung von Herr M unterzeichnet haben soll.

Nach Anfrage zur Vorlage der Bürgschaftsunterlagen wurden diese von Anwalt Z verweigert.

Was kann Frau T machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 13:57
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AW: Vorlage der Bürgschaft verweigert.

Wie? Sie hat selber keine Unterlagen dazu? Und weiß nicht, dass sie ein Dokument unterzeichnet hat, das sie einige Tausend Euro kosten kann?

In welchem Zusammenhang spielt das denn überhaupt eine Rolle? Soll die Bürgschaft aktiviert werden, der Bürge also haften, muss der Anspruch des Gläubigers (und damit auch die Bürgschaftsverpflichtung) eh vorgelegt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 14:22
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AW: Vorlage der Bürgschaft verweigert.

Frau T hat einen Ratenvertrag für ehemalige Mietschulden von Herr M unterschrieben, um das auch zu bezahlen. Herr M ist dann mit der Zahlung der aktuellen Miete nicht mehr nachgekommen, worauf je ein Mahnbescheid an Frau T und Herr M (Zeitgleich) zugesandt wurde. Danach folgte ein Vollstreckungsbescheid ebenfalls an beide Personen. Frau T hat nicht darauf reagiert, da sie sich sicher war, nichts dergleichen unterzeichnet zu haben. Nun lag ein Vorsprechen beim Gerichtsvollzieher X an. Frau T verlangte die Vorlage einer Kopie der Bürgschaft bei Anwalt Z, welcher dies jedoch verweigert. Anwalt Z meinte: "Eigentlich ist es ja keine richtige Bürgschaft". Laut Gerichtsvollzieher X sei die Widerspruchsfrist abgelaufen. Was kann Frau T noch tun? Aber aus einem Gespräch mit Gerichtsvollzieher X hat Frau T herausgehört, dass irgendwo in den Unterlagen der Name "Gesamtschuldner" fehlt.

Frau T hatte sich nicht mehr gekümmert, weil Herr M alles in die Wege leiten wollte.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 14:37
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AW: Vorlage der Bürgschaft verweigert.

Zitat:
Zitat von Amelie2 Beitrag anzeigen
..worauf je ein Mahnbescheid an Frau T und Herr M (Zeitgleich) zugesandt wurde. Danach folgte ein Vollstreckungsbescheid ebenfalls an beide Personen. Frau T hat nicht darauf reagiert, da sie sich sicher war, nichts dergleichen unterzeichnet zu haben.
Ah ja, immer das Beste. Schweigen, bis der Kuckuckskleber kommt.

Um ehrlich zu sein: das glaub ich nicht. Jeder fängt spätestens dann an sich zu wehren, wenn gerichtliche Mahnbescheide kommen. Es sei denn, er hofft, dass die Sache sich totläuft.
Zitat:
Was kann Frau T noch tun?
Mit einem Anwalt reden. In der Zwischenzeit kann der Gerichtsvollzieher lustig pfänden.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 14:56
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AW: Vorlage der Bürgschaft verweigert.

Danke für die Antworten. Hat mir sehr geholfen Grüße Amelie2.
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Alt 14.07.2010, 15:03
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AW: Vorlage der Bürgschaft verweigert.

Und: nicht warten! Im Moment läuft die Zeit gegen die Frau!
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  #7 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 10:51
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AW: Vorlage der Bürgschaft verweigert.

Tja, wer gelbe Briefe nicht liest, hat elementare Dinge des Lebens in Deutschland nicht gelernt und holt dies hinterher im Regelfall teuer und schmerzlich nach.

Wenn er sich nicht sicher gewesen wäre, hätte er ja wiedersprechen können. Steht da auch drinnen...
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  #8 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 14:57
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AW: Vorlage der Bürgschaft verweigert.

Wenn der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig geworden ist, so ist die einzige Möglichkeit der Vollstreckung Einhalt zu gebieten, geltend zu machen, der - angeblich - materiell rechtswidrige Vollstreckungsbescheid sei aus § 826 BGB herauszugeben.
Diese Fallgruppe ist jedoch äußerst eng. Wer so blöd ist, und gegen einen Vollstreckungsbescheid nicht vorgeht, weil er sich im Recht wähnt, hat es auch nicht besser verdient.
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