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Vollmacht bei Gerichtstermin

Dies ist eine Diskussion zu Vollmacht bei Gerichtstermin innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 22.09.2009, 21:17
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Vollmacht bei Gerichtstermin

Mieter A und seine beiden Geschwister haben eine Vorladung zu einem Gerichtstermin bekommen, in dem es um ein gütliche Einigung bezüglich einer Herdreperatur geht.

In dem letzten Schreiben hieß es außerdem

"Es wird darauf hingewiesen, dass gem. Paragraph 141 Abs. 3 ZPO das Erscheinen eines zwecks Aufklärung des Sachverhaltes informierten und zum Vergleichsabschluss ermächtigten Vertreters dem persönlichen Erscheinen genügt"

Da die Geschwister nicht zu dem Gerichtstermin erscheinen können, möchte Mieter A als Vertreter dort erscheinen. Ist es nun nötig, dass seine Geschwister ihm eine Vollmacht austeilen? Und genügt es diese dann zur Ladung mitzubringen?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2009, 21:49
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AW: Vollmacht bei Gerichtstermin

Zitat:
Zitat von congo.hoango
Mieter A und seine beiden Geschwister haben eine Vorladung zu einem Gerichtstermin bekommen, in dem es um ein gütliche Einigung bezüglich einer Herdreperatur geht.

In dem letzten Schreiben hieß es außerdem

"Es wird darauf hingewiesen, dass gem. Paragraph 141 Abs. 3 ZPO das Erscheinen eines zwecks Aufklärung des Sachverhaltes informierten und zum Vergleichsabschluss ermächtigten Vertreters dem persönlichen Erscheinen genügt"

Da die Geschwister nicht zu dem Gerichtstermin erscheinen können, möchte Mieter A als Vertreter dort erscheinen. Ist es nun nötig, dass seine Geschwister ihm eine Vollmacht austeilen? Und genügt es diese dann zur Ladung mitzubringen?
Ja, sofern der Vertreter zur Aufklärung des SV sowie zum Vergleichsabschluss ermächtigt ist.
Beispiel für eine Vollmacht:
http://www.rakraus.de/download/vollmacht141zpo.pdf
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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