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Vertragsrecht, AGB, sittenwidrige Vertragsänderung?

Dies ist eine Diskussion zu Vertragsrecht, AGB, sittenwidrige Vertragsänderung? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 23:29
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Vertragsrecht, AGB, sittenwidrige Vertragsänderung?

Mal angenommen, ein Internet-Anbieter von (zunächst) kostenfreien Informationen schreibt in seinen, von seinen "Community-Mitgliedern" im Rahmen der Anmeldung zur Mitgliedschaft anzuerkennenden AGB fest, daß die AGB jederzeit geändert werden können und Änderungen vom Mitglied als akzeptiert gelten, wenn ihnen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widersprochen wird. Das scheint für "normale" Änderungen der AGB in Ordnung zu sein.

Nach einigen Monaten teilt er in einem Mitte des Monats versendeten Newsletter u.a. eine deutliche Änderung der AGB mit. Demnach geht die bislang kostenfreie Mitgliedschaft automatisch zu Beginn des neuen Monats in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren über, sofern dem nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist vom jeweiligen Mitglied widersprochen wird.

Wenn nun einige Mitglieder just diesen Newsletter in den Papierkorb entsorgt haben, ohne zuvor die recht bedeutsame AGB Änderung bemerkt zu haben, oder den Newsletter wegen Urlaub nicht einsehen können oder der Newsletter durch Computerausfall verloren geht) verpassen sie damit zwangsläufig jegliche Einspruchsmöglichkeit, worauf der Anbieter wahrscheinlich spekuliert. Mit Beginn des neuen Monats, d.h. nach Ablauf der Zwei-Wochen Frist werden nun alle Mitglieder, die nicht widersprochen haben, vom Anbieter in den kostenpflichtigen Zwei-Jahres-Vertrag eingeordnet. Der Anbieter fordert anschließend seine nicht unerheblichen Beitragsgebühren ein.

Können derart betroffene Mitglieder den so erhobenen Geldforderungen rechtswirksam widersprechen? Schließlich besteht kein von beiden Parteien unterschriebener Vertrag. Aber selbst wenn - juristisch gesehen - die Anerkennung der AGB per Kreuzchen bei der Anmeldung einen Vertrag ausgelöst haben sollte, sollte nach gesundem Menschenverstand eine derart gravierende Vertragsänderung per einseitiger Deklaration einer Partei nicht rechtens sein und statt dessen stets ein explizit ausgedrücktes Einverständnis des anderen Vertragspartners erfordern. Andernfalls könnte auf eine solche, durchaus auch als "hinterlistig" einzustufende Art der Vertragsänderung den betroffenen Mitgliedern ein fast beliebig hoher Schaden zugefügt werden.

Kann eine einseitige verkündete "Vertragsänderung" mit erheblichen Änderungen, die der anderen Partei nicht unverkennbar (z.B. per Einschreiben) zugestellt wird, überhaupt durch "fehlenden Widerspruch" gültig" werden? Verstößt ein solches Verfahren nicht von vorne herein gegen die "Guten Sitten" und ist dadurch bereits hinfällig?
Im Grunde genommen läuft die oben geschilderte Art der Vertragsänderung doch einzig und allein auf eine Abzocke der Mitglieder hinaus, was eigentlich strafbar sein sollte.

Wie ist die geschilderte Sachlage rechtlich zu beurteilen? Macht sich der Anbieter durch solche Praktiken strafbar?

Geändert von Sokra001 (16.01.2009 um 23:35 Uhr). Grund: Titeländerung bzw. Ergänzung
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2009, 00:29
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AW: Vertragsrecht, AGB, sittenwidrige Vertragsänderung?

Frag Tante Goolge nach "agb änderung"
und eine der ersten Antworten ist folgende:

http://tinyurl.com/7wqgov

Falls ich mal von "http://www.brennecke-partner.de"
zitieren darf:
Zitat:
Nach neuester BGH Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 11.10.2007, Az. III ZR 63/07) ist eine stillschweigende Veränderungsklausel in AGB rechtswidrig. Eine solche benachteilige den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sei daher unwirksam.

Rest bitte selber lesen
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2009, 01:27
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AW: Vertragsrecht, AGB, sittenwidrige Vertragsänderung?

Zitat:
Zitat von onkelotto
Frag Tante Goolge nach "agb änderung"
und eine der ersten Antworten ist folgende:

http://tinyurl.com/7wqgov

Falls ich mal von "http://www.brennecke-partner.de"
zitieren darf:



Rest bitte selber lesen
Besten Dank für den guten Hinweis! Er bestätigt meine Meinung zu dem vorliegenden Fall.
Ich bin übrigens persönlich davon nicht betroffen, da ich die versteckte Falle ohnehin rechtzeitig entdeckt habe. Es geht mir hier um die Rechte derjenigen, die möglicherweise auf die geschilderten Praktiken eines Informations-Anbieters bereits hereingefallen sind oder noch hereinfallen werden sowie um die prinzipielle Möglichkeit ein derartiges Unwesen zu unterbinden, z.B. per Abmahnung oder Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
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