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Verstoß gegen Grundgesetz?

Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen Grundgesetz? innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 16.04.2010, 17:43
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Verstoß gegen Grundgesetz?

Liebe Forum Nutzer,
ich schreibe normalerweise Artikel in einem Poitikforum, möchte mich jetzt aber an sie wenden da eine Diskusion, an der ich mich beteilige, an einer juristischen Uneinigkeit zu scheitern droht.
Es geht dabei darum ob ein Bundesbürger, gegen das Grundgesetz verstößt, in dem er einen anderen Bürger diskriminiert.
In der Präambel steht, dass das GG für das "Gesamte Deutsche Volk" gilt.
Also sollte eine Diskriminierung meiner Meinung nach ein Verstoß gegen Artikel 3,3 des Grundgesetzes.
Einige User sind allerdings der Meinung dies würde nur etwas mit dem Strafrecht oder auch dem Gleichbehandlungsgesetz zu tun haben.
Ich halte dies für absurd, habe allerdings nicht das Wissen, um dies einwandfrei wiederlegen zu können.
Ich erhoffe mir gute Beiträge, und nach möglichkeit auch einige Quellen.
Vielen Dank im vorraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 18:19
V.I.P.
 
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AW: Verstoß gegen Grundgesetz?

Zitat:
Zitat von iam_eb
Liebe Forum Nutzer,
ich schreibe normalerweise Artikel in einem Poitikforum, möchte mich jetzt aber an sie wenden da eine Diskusion, an der ich mich beteilige, an einer juristischen Uneinigkeit zu scheitern droht.
Es geht dabei darum ob ein Bundesbürger, gegen das Grundgesetz verstößt, in dem er einen anderen Bürger diskriminiert.
In der Präambel steht, dass das GG für das "Gesamte Deutsche Volk" gilt.
Also sollte eine Diskriminierung meiner Meinung nach ein Verstoß gegen Artikel 3,3 des Grundgesetzes.
Einige User sind allerdings der Meinung dies würde nur etwas mit dem Strafrecht oder auch dem Gleichbehandlungsgesetz zu tun haben.
Ich halte dies für absurd, habe allerdings nicht das Wissen, um dies einwandfrei wiederlegen zu können.
Ich erhoffe mir gute Beiträge, und nach möglichkeit auch einige Quellen.
Vielen Dank im vorraus.
Du hast so Unrecht wie es nur geht.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 18:22
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AW: Verstoß gegen Grundgesetz?

Zitat:
Zitat von Clown
Du hast so Unrecht wie es nur geht.
Geht's auch etwas genauer. Aus deinerAntwort werde ich auch nicht schlau.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 18:57
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AW: Verstoß gegen Grundgesetz?

Zitat:
Zitat von iam_eb
Geht's auch etwas genauer. Aus deinerAntwort werde ich auch nicht schlau.
Es ist schlicht alles falsch, was du geschrieben hast. Die Bindungswirkung der Präambel ist umstritten. Darauf kommt es aber auch nicht an, denn Private werden vom Grundgesetz grundsätzlich nicht verpflichtet.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 19:38
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AW: Verstoß gegen Grundgesetz?

Wenn man schon die Präambel liest (die wohl nur als Auslegungshilfe zu gebrauchen ist), weshalb dann nicht den Art. 1 III GG? Genau dort verbirgt sich nämlich die Lösung. Wenn in der Diskussion irgendetwas mit Lüth auftaucht kann man ja nochmal nachfragen, aber hier ging es ja nur um eine unmittelbare Wirkung.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 20:03
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AW: Verstoß gegen Grundgesetz?

Zitat:
Zitat von Clown
Du hast so Unrecht wie es nur geht.

Clown lässt dich erst aufkochen und nimmt dich dann liebevoll vom Herd, tja so ist er halt der gute Clown!
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  #7 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 03:48
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AW: Verstoß gegen Grundgesetz?

Zitat:
Zitat von Doordie
Clown lässt dich erst aufkochen und nimmt dich dann liebevoll vom Herd, tja so ist er halt der gute Clown!
Das macht er meistens nur bei Forentrollen, so wie Sie einer sind:

http://www.google.com/url?sa=t&sourc..._uWqo29r2-pvGQ
http://www.google.com/url?sa=t&sourc...sraIwTHHEgmhDw
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  #8 (permalink)  
Alt 18.04.2010, 22:25
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AW: Verstoß gegen Grundgesetz?

Ich bemüh mich mal die Bemerkung von wegen Forentroll zu überhören.
Zitat:
Zitat von Clown
Die Bindungswirkung der Präambel ist umstritten.
Dazu habe ich nur einseitiges gefunden:
Ich zitiere aus KPD Urteil 17. August 1956 -1 BVB 2/51 "Der Präambel des Grundgesetzes kommt vor allem politische, aber auch rechtliche Bedeutung zu."
Du sagtest die Präambel sei umstritten. Hast du vieleicht eine neure Quelle.
Zitat:
Zitat von Brati
weshalb dann nicht den Art. 1 III GG? Genau dort verbirgt sich nämlich die Lösung.
Ich zitiere die passende Stelle: "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht"
Das eine (Art. 1) schließt das andere (Letzter Satz der Präambel) ja nicht unbedingt aus.

Geändert von iam_eb (18.04.2010 um 22:30 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler
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  #9 (permalink)  
Alt 18.04.2010, 22:41
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AW: Verstoß gegen Grundgesetz?

Zitat:
Zitat von iam_eb
Ich bemüh mich mal die Bemerkung von wegen Forentroll zu überhören.
Dazu habe ich nur einseitiges gefunden:
Ich zitiere aus KPD Urteil 17. August 1956 -1 BVB 2/51 "Der Präambel des Grundgesetzes kommt vor allem politische, aber auch rechtliche Bedeutung zu."
Du sagtest die Präambel sei umstritten. Hast du vieleicht eine neure Quelle.

Ich zitiere die passende Stelle: "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht"
Das eine (Art. 1) schließt das andere (Letzter Satz der Präambel) ja nicht unbedingt aus.

Lass es einfach, was du zu konstruieren versuchst, ist schlicht schwachsinnig. Durch die Präambel verpflichtet wird, wenn überhaupt, nur der Staat. Keinesfalls ein Privater. Deine ganze These entbehrt jeder rechtlichen Substanz.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 23:11
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AW: Verstoß gegen Grundgesetz?

Hier lässt es sich anscheind nicht ordentlich diskutieren. Mit passenden Fakten hätte man mich leicht überzeugen können. Wenn meine Interpretation falsch ist hätte man dies nur begründen müssen. Ein einfaches "falsch" allerdings kommt einer Beleidigung nahe. Für mich war's das hier.
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