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Verstoss gegen die Bewährung

Dies ist eine Diskussion zu Verstoss gegen die Bewährung innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 01.02.2011, 19:19
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Verstoss gegen die Bewährung

Wenn jemand 4 Monate auf 3 Jahre Bewährung bekommt und eine Auflage dazu die nicht eingehalten werden wie geht es da dann weiter?
Was kommt als nächstens auf den jenigen zu?
Kann mir das jemand Schritt für Schritt erklären.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2011, 05:28
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AW: Verstoss gegen die Bewährung

Späte Antwort, aber immerhin:
Es dreht sich hier um § 56 f StGB. Demnach kann bei Verstoß gegen die Bewährungsauflagen die Bewährung widerrufen werden. Widerruft das Gericht die Bewährung, so muss diese Person die Haftstrafe "absitzen".

MfG
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