Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft duch Eintritt in eine fremde Armee

Dies ist eine Diskussion zu Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft duch Eintritt in eine fremde Armee innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 23:58
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Xpl0iT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xpl0iT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xpl0iT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xpl0iT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xpl0iT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xpl0iT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xpl0iT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xpl0iT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xpl0iT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xpl0iT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft duch Eintritt in eine fremde Armee

Hallo Alle zusammen,

angenommen Person X besitzt seit der Geburt die Staatsbürgerschaft Y. X ist männlich. Im späteren Verlauf seines Lebens hat X die deutsche Staatsbürgerschaft erworben und Y nicht abgetreten. Nun hat X die doppelte Staatsbürgerschaft - Y und die Deutsche. Da X nun wehrpflichtig gegenüber Y ist, möchte er auch seiner Pflicht nachgehen.

Da durch den freiwilligen Eintritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft nach sich zieht, stellt sich X die Frage ob er seine deutsche Staatsbürgerschaft in Gefahr bringt.

Wirklich Freiwillig ist der Eintritt ja nicht, sondern eben nur eine Pflicht.


Weiß jemand wie X sich nun zu verhalten hat, damit er beide Staatsbürgerschaften weiter führen kann.


Freundliche grüße
X... pl0iT
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 01:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft duch Eintritt in eine fremde Armee

Zitat:
Zitat von Xpl0iT Beitrag anzeigen
Wirklich Freiwillig ist der Eintritt ja nicht, sondern eben nur eine Pflicht.
Eben. Und bei der Erfüllung einer gesetzlichen Wehrpflicht tritt der Verlust der deutsche Staatsbürgerschaft ja gerade nicht nicht ein.
__________________
42
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 18.04.2011, 00:38
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft duch Eintritt in eine fremde Armee

Das ist der entspr. § dazu

Zitat:
§ 28
Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.04.2011, 15:17
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 138
Keine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft duch Eintritt in eine fremde Armee

Hallo,

bei einer Wehrpflicht steht der Verlust der Deutschen Staatsbürgerschaft nicht zur Diskussion, Du folgst ja schließlich einer Pflicht, die sich aus einem Gesetz ableitet.

Bei freiwilligem Eintritt in eine andere Armee hat es mittlerweile auch Erleichterungen gegeben; wo ich es ganz sicher weiß, ist die Franz. Fremdenlegion: Da kriegst Du nur noch Probleme, wenn Du vor Ableistung Deiner Wehrpflicht bei der Bundeswehr dort hingehst und so Deiner Wehrpflicht / Einberufung fernbleibst oder Du Dich dadurch vertragswidrig einem bestehenden Verpflichtungsverhältnis als Zeitsoldat entziehst.

Gruß

Stefan
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 27.04.2011, 17:22
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft duch Eintritt in eine fremde Armee

Zitat:
Da kriegst Du nur noch Probleme, wenn Du vor Ableistung Deiner Wehrpflicht bei der Bundeswehr dort hingehst und so Deiner Wehrpflicht / Einberufung fernbleibst oder Du Dich dadurch vertragswidrig einem bestehenden Verpflichtungsverhältnis als Zeitsoldat entziehst.
Richtig. Aber das sind ja keine Fragen der Staatsbürgerschaft als solches, sondern hinsichtlich Wehrstrafgesetz.

Was die Legion Etrangeré in punkto Staatsbürgerschaft angeht ist es so, wie sonst auch. Nimmt man dort (möglich nach 3, bzw. 5 Jahren) die franz. Staatsbürgerschaft an, verliert man die deutsche. Behält man dort die deutsche (was kein Problem ist, auch wenn man 25 Jahre dort dient) hat man sie auch nach Austritt noch.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Eintritt in eine Personengesellschaft Gesellschaftsrecht 18.06.2009 11:57
Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingebürgerter türkischer Kinder Nachrichten: Recht & Gesetz 10.06.2008 09:05
BVerfG: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach §25 Staatsangehörigkeitsgesetz Nachrichten: Recht & Gesetz 11.01.2007 18:11
Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft im Ausland - verlusst der deutschen? Asyl- und Ausländerrecht 26.06.2006 09:50
BVerfG: Keine einstweilige Anordnung gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Specials 08.09.2005 07:58





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN