Dies ist eine Diskussion zu Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft duch Eintritt in eine fremde Armee innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft duch Eintritt in eine fremde Armee angenommen Person X besitzt seit der Geburt die Staatsbürgerschaft Y. X ist männlich. Im späteren Verlauf seines Lebens hat X die deutsche Staatsbürgerschaft erworben und Y nicht abgetreten. Nun hat X die doppelte Staatsbürgerschaft - Y und die Deutsche. Da X nun wehrpflichtig gegenüber Y ist, möchte er auch seiner Pflicht nachgehen. Da durch den freiwilligen Eintritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft nach sich zieht, stellt sich X die Frage ob er seine deutsche Staatsbürgerschaft in Gefahr bringt. Wirklich Freiwillig ist der Eintritt ja nicht, sondern eben nur eine Pflicht. Weiß jemand wie X sich nun zu verhalten hat, damit er beide Staatsbürgerschaften weiter führen kann. Freundliche grüße X... pl0iT |
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| AW: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft duch Eintritt in eine fremde Armee Zitat:
__________________ 42 |
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| AW: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft duch Eintritt in eine fremde Armee Das ist der entspr. § dazu Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft duch Eintritt in eine fremde Armee Hallo, bei einer Wehrpflicht steht der Verlust der Deutschen Staatsbürgerschaft nicht zur Diskussion, Du folgst ja schließlich einer Pflicht, die sich aus einem Gesetz ableitet. Bei freiwilligem Eintritt in eine andere Armee hat es mittlerweile auch Erleichterungen gegeben; wo ich es ganz sicher weiß, ist die Franz. Fremdenlegion: Da kriegst Du nur noch Probleme, wenn Du vor Ableistung Deiner Wehrpflicht bei der Bundeswehr dort hingehst und so Deiner Wehrpflicht / Einberufung fernbleibst oder Du Dich dadurch vertragswidrig einem bestehenden Verpflichtungsverhältnis als Zeitsoldat entziehst. Gruß Stefan |
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| AW: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft duch Eintritt in eine fremde Armee Zitat:
Was die Legion Etrangeré in punkto Staatsbürgerschaft angeht ist es so, wie sonst auch. Nimmt man dort (möglich nach 3, bzw. 5 Jahren) die franz. Staatsbürgerschaft an, verliert man die deutsche. Behält man dort die deutsche (was kein Problem ist, auch wenn man 25 Jahre dort dient) hat man sie auch nach Austritt noch.
__________________ cheers, JHS |
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