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| verletzt die Menschenrechte SED-Opfers Redaktion / 7.6.2011 / stephan seiler Potsdam / Der im Jahre 1954 geborener Ex-DDR Bürger H.T. (Name der Redaktion bekannt) hatte 1971 Ausbildungsverbot (erweiterte Oberschule), versuchte 1972 aus der DDR zu fliehen. Da dieser Fluchtversuch scheiterte, wurde er im selben Jahr von der DDR zu 3 Monaten Haft verurteilt und musste diese absitzen. Ausserdem verweigerte er die vormilitärische Ausbildung und konnte deshalb seine Berufsausbildung zum Zootechniker nie beenden. Er konnte wegen dem staatlichen Zwang der SED Diktatur nie einen beruflichen Fähigkeitsausweis erwerben. Durch die Haft und die widrigen Umstände erlitt H.T. bleibende gesundheitliche und psychische Schäden und ist heute schwerbehindert. Obschon es in Deutschland ein Rehabilitierungsgesetz für SED-Opfer gibt, lässt das Innenministerium des Landes Brandenburg 6 Jahre mit einem Beschluss auf sich warten. Auch nachdem sogar der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg das Verhalten des Innenministeriums rügt, bleibt die Behörde in B. noch immer untätig. Ein klarer Fall von staatlichem Rechtsmissbrauch. Rehabilitationsgesetz als Wiedergutmachung an die Opfer der SED Diktatur Mit dem Ende der SED Diktatur hat das vereinte Deutschland sich die Aufgabe gestellt, 40 Jahre Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür aufzuarbeiten und den Opfern des SED-Regimes späte Genugtuung zu geben und ihren Einsatz für Demokratie und Freiheit zu würdigen. Durch das Erste SED Unrechtsbereinigungsgesetz vom 29.Oktober 1992 wurde schnell eine Regelung für die von DDR- Unrechtsmaßnahmen am schwersten Betroffenen geschaffen, um diesen einen ersten Ausgleich für das erlittene Unrecht zu gewähren. Das Zweite SED Unrechtsbereinigungsgesetz vom 23.Juni 1994 griff dann die Fragen der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung auf und verbesserte die Situation der Opfer politischer Verfolgung in den neuen Ländern in diesen Bereichen nachhaltig. Außer im Land Brandenburg, wo ein Opfer noch immer auf seine Rehabilitierung wartet. Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz ist Voraussetzung, dass durch einen Rehabilitierungsbeschluss eine rechtsstaatswidrige Entscheidung aufgehoben wird (§ 1 StrRehaG), aus dem sich die Dauer der unrechtmäßigen Haft ergibt. Das Rehabilitierungsverfahren wird durch dasjenige Landgericht durchgeführt, in dessen heutigem Bezirk das erstinstanzliche Straf- oder Ermittlungsverfahren seinerzeit durchgeführt worden ist (§ 8 StrRehaG). Das beste Gesetz nützt nichts, wenn es ignoriert wird Im Falle von H.T. ist das zuständige Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg unter der Federführung von der Präsidentin Frau Liane Klocek zuständig. Bereits 1990 hat H.T. einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gemäss StrRehaG beim Landesamt gestellt. Bis heute lässt das Innenministerium B. mit einer Entscheidung auf sich warten. Deshalb stellte H.T. in den Jahren 2004 und 2005 ein erneutes Gesuch um Rehabilitierung. Leider bis heute ohne Erfolg. Die Voraussetzungen im Falle von H.T. für eine verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung sind in jedem Falle gegeben; sollte man meinen. Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes B.bleibt untätig Auf Grund der Untätigkeit des Innenministeriums des Landes B. H.T. im November 2009 bei der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam Klage und beantragte, das Landesamt zu verpflichten, über den Antrag aus dem Jahre 1990 nun endlich zu entscheiden. Das Verfahren von H.T. gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, in dem dieser die Rehabilitierung wegen seiner politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR begehrt, stellt sich weder als besonders schwierig noch als komplex dar. Die lange Verfahrensdauer lässt sich nicht erklären. Am 10. November 2009 forderte das Verwaltungsgericht P. das Landesamt auf, innerhalb von acht Wochen auf die Klage zu erwidern. Es blieb allerdings weiterhin untätig. Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni 2010 bewilligte dasselbe Gericht H.T. eine Prozesskostenhilfe. Der Antrag von H.T. auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ist seit 6 Jahren noch immer hängig. Beschwerde beim Menschenrechtshof in Strassburg wurde gutgeheissen Aufgrund der Untätigkeit der Ämter rügt H.T. die Verletzungen des Rechts aus Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte am Gerichtshof in Strassburg. Die überlange Verfahrensdauer verletzt das Recht des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Konvention, wonach jede Person ein Recht darauf hat, dass über ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen innerhalb angemessener Pflicht entschieden wird. H.T. bekamt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg recht. Die bisherige Dauer des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Potsdam mit einer Dauer von über 6 Jahren ist im Ergebnis nicht mehr angemessen und verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus der Menschenrechtskonvention. Auch der Europäische Gerichtshof macht den Landesfürsten keinen Eindruck. Das Rehabilitierungsgesetz wurde damals 1990 von Dr. Angela Merkel als Meilenstein in der Aufarbeitung der SED-Diktatur verkündet und garantierte allen Geschädigten eine angemessene Entschädigung und Aufklärung der Sachverhalte. Wenn allerdings ein Landesamt und sein Verwaltungsgericht 6 Jahre lang untätig bleibt, wo klare Beweise für eine unrechtmässige Freiheitsentziehung, Verunmöglichung einer Berufsausbildung und gesundheitliche Schäden vorliegen, nützt dieses Gesetzt dem Betroffenen wenig. Auch die klare Antwort des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg macht den Landesfürsten keinen Eindruck. Ein weiterer Fall von demokratischen Grundgesetzen der Landesregierung, die in einem Einzelschicksal mit Füssen getreten werden. Je länger das Verfahren dauert, je höher werden die Entschädigungsforderungen von H.T. Und bezahlt werden sie dann aus der Staatskasse der öffentlichen Hand. Sämtliche Beweismittel liegen der Redaktion schriftlich vor. |
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| AW: verletzt die Menschenrechte Zitat:
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| verfahrensdauer - rehabilitierungsgesetz |
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