Dies ist eine Diskussion zu Urinieren in der Öffentlichkeit und Drohung innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Urinieren in der Öffentlichkeit und Drohung Person X hat folgendes Problem. Person X war mit seinem Freund unterwegs, sie beide mit Roller. Person X musste sehr dringend Urinieren, da ein Roller kaputt gegangen ist und Person X keine möglichkeit hatte nach Hause zu fahren um zu urinieren hat Person X eine Hauswand benutzt. Der Besitzer kam nach kurzer Zeit runter, weil er bemerkt hat das Person X und Person Y vor seinem Haus rumsitzen. Der besitzer hat ihnen gesagt, Sie sollten verschwinden. Und wenn Person X den Roller anstellen würden, dann hat er Person X mit schlägen gedroht. Er hat gemerkt, dass Person X gegen seine Hauswand uriniernt hat und hat sich das Nummerschild von Person X aufgeschrieben. Muss Person X die 35euro strafe zahlen. Und was hat es für folgen mit der Drohung Person X zu schlagen. Kann Person X mit der drohung gegen die anzeige vorgehen und sie wird vielleicht fallengelassen? mfg edit: Sollte jetzt richtig sein Geändert von Jonzi2903 (31.07.2009 um 12:42 Uhr). |
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| AW: Urinieren in der Öffentlichkeit und Drohung Das Unterforum ist nicht so wichtig, die Einhaltung der Forenregeln hingegen schon. Bitte Beitrag entsprechend ändern!
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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