Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Über die Fähigkeit der Richter

Dies ist eine Diskussion zu Über die Fähigkeit der Richter innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 15:16
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Nürnberg
Alter: 39
Beiträge: 253
Keine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Über die Fähigkeit der Richter

Je mehr ich mich als Nichtjurist mit Gesetzen beschäftige, desto öfter stört mich die Unschärfe der Texte.

Nehmen wir die bis zum Geht-nicht-mehr zitierte Notwehr.

Ein Mensch A, eingeschüchtert und sogar ernsthaft verletzt mit rhetorisch eingeschränkten Fähigkeiten wehrt sich gegen einen übermächtigen Angreifer.

Der Richter war nicht beim Angriff dabei, maßt sich aber im Nachhinein an, dem der sich wehrte gef. KV zu unterstellen.

A kann sich nicht gut ausdrücken und wird zu Gefängnisaufenthalt verurteilt, der, der die Gewalt startete wird freigesprochen.

Im Strafmaß und auch bei der Festlegung, ob eine Straftat vorliegt hat der Richter Vollmacht - und das ohne dabei gewesen zu sein. Er muß sich nicht rechtfertigen.

Gerade das hält doch gerade die Gewalt aufrecht und macht andere zu Opfern.

Die Täter wissen, was sie sagen müssen um freigesprochen zu werden, die Opfer hätten am liebsten nichts damit zu tun und daher auch keine Erfahrung mit Gerichtsmethodik.

Wie soll ich guten Gewissens mich wehren, wenn ich gleichzeitig die Eloquenz haben muß, das zu rechtfertigen?

Das Prinzip zieht sich durch, ständig lese ich "ist mit Gefängnisstrafe von ... Jahren oder mit Geldstrafe zu b." oder "es muß verhältnismäßig sein".

Und wer bestimmt das dann? Ein Dep.p namens Richter, der nichteinmal dabei war und einem ohnehin eingeschüchterten Opfer mit Gefängnis droht.

Wenn es nichts kosten würde - real und metaphorisch - würde es mir ja Spaß machen. Aber hier hängt ein zukünftiges Leben von der eigenen rhetorischen Fähigkeit und Kompetenz ab.

Wenn ich das schon höre, bei der Polizei: "Nur Dinge, mit denen Sie sich nicht selbst belasten". Ja woher soll man denn wissen, was einen selbst belastet.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 16:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Über die Fähigkeit der Richter

Man kann ja das für und wider der Justiz diskutieren.

Aber einen Richter als "****" zu bezeichnen halte ich für unsachlich. In der Praxis geben sich die Richter sehr viel Mühe mit der Wahrheitsfindung.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 16:29
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 297
Blog-Einträge: 2
87% positive Bewertungen (297 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (297 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (297 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (297 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (297 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (297 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (297 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (297 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (297 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (297 Beiträge, 31 Bewertungen)  
AW: Über die Fähigkeit der Richter

Man muss die Gesetze nicht verstehen, denn sie sind von Jurist für Juristen geschrieben worden.

Da gibt es so ein Satz: vor Gericht bekommt man nicht Gerechtigkeit, sondern man bekommt ein Urteil.

Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen

Wenn A sich nicht gut ausdrücken kann, wieso Konsultiert dieser keinen Anwalt?

Wie William Shakespeare so schön gesagt hat. „Behauptung ist nicht Beweis."

Was würde A tun, wenn A Richter wäre?
Schweigen wird oft falsch interpretiert, aber nie falsch zitiert.
Da A sich nicht gut Artikuliert hat, hat B den Vorteil ausgenutzt und sich schön rausgeredet.
Wie es so schön heißt Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter: höflich anzuhören, weise zu antworten, vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden.
Der Richter war nicht dabei, also muss er sich in diese Sache hinein versetzen, und sich eine Meinung bzw. ein Urteil bilden, wem geglaubt wird, wird frei gesprochen.

Jeder hat so viel Recht, wie er Macht hat. A hatte Angst, und B hat dies ausgenutzt.
__________________
Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 20:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.510
97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)  
AW: Über die Fähigkeit der Richter

Die Gesetze sind so gemacht und sind so zu handhaben, dass sie BEIDEN Seiten gerecht werden.
Es darf also niemals etwas einseitig gesehen werden.
Das bedeutet leider, dass meistens eine Seite das Urteil
für ungerecht hält, weil er eben nur seine Seite sieht.

Das Problem ist, dass man einen Anwalt benötigt,
der mindestens genauso gut und bemüht ist wie die Gegenseite.
Und hieran happerts leider schon mal.

Es ist nicht die Aufgabe des Richters die Arbeit eines
schlechten Anwalts auszugleichen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 20:54
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Nürnberg
Alter: 39
Beiträge: 253
Keine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Über die Fähigkeit der Richter

Muß der, der angegriffen wurde seinen Anwalt bezahlen?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 21:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.510
97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2510 Beiträge, 251 Bewertungen)  
AW: Über die Fähigkeit der Richter

Nö, eine Anzeige ist grundsätzlich kostenlos.
Ein Staatsanwalt ist dann verpflichtet, der Sache nachzugehen.
Einfach zur Polizei gehen und einem sagen, was Sache ist.
Der schreibt eine Anzeige und leitet das weiter an die zuständige
Staatsanwaltschaft.
Sollte die Sache eingestellt werden (meist wenn es keine Chance gibt
etwas zu erreichen), dann bekommt man auch darüber eine Mitteilung.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 21.08.2010, 03:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.265
98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1265 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Über die Fähigkeit der Richter

Zitat:
Zitat von MithilfeDritter Beitrag anzeigen
Im Strafmaß und auch bei der Festlegung, ob eine Straftat vorliegt hat der Richter Vollmacht - und das ohne dabei gewesen zu sein. Er muß sich nicht rechtfertigen.
Jo, klar doch. Ich bin auch dafür, dass nur jemand Richter sein darf, der bei der Tat dabei war.

Sach ma, gehts noch?


*koppschüttel*
__________________
42
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 21.08.2010, 11:24
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Nürnberg
Alter: 39
Beiträge: 253
Keine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MithilfeDritter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Über die Fähigkeit der Richter

Mitleser, komm erstmal aus dem Bettnässer-Alter raus, dann sehen wir weiter, ob wir dich ernstnehmen. Ignore.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 12:48
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 52
Keine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Über die Fähigkeit der Richter

Ich weiß nicht so richtig was hier erzählt wird.
Der Ursprungsposter hat es doch vollständig erkannt.

Das Ansehen der Person ist in der Justiz das allerwichtigste. Darüber gibt es nichts.

>Es ist nicht die Aufgabe des Richters die Arbeit eines
schlechten Anwalts auszugleichen.

Das ist dehnfähig aber hier auch nicht Gegenstand gewesen.

Es gibt niederes Proletenmaterial und hochelitäre Juristenherrenrassen und das wird in der Justiz hochelitär gefeiert.

Die Beleidigung im Justizwesen, Juristen dürfen (ihre Opfer) Beleidigen und verleugnen:
http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4326.html

http://justiz.xp3.biz
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 22:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.754
95% positive Bewertungen (6754 Beiträge, 530 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6754 Beiträge, 530 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6754 Beiträge, 530 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6754 Beiträge, 530 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6754 Beiträge, 530 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6754 Beiträge, 530 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6754 Beiträge, 530 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6754 Beiträge, 530 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6754 Beiträge, 530 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6754 Beiträge, 530 Bewertungen)  
AW: Über die Fähigkeit der Richter

Wie soll es anders gehen? Rechtsprechung funktioniert nunmal nur unabhängige Gerichte und wer unabhängig ist, wird nicht dabei gewesen sein.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Zwei Ex-OLG Richter werden neue Richter am Bundesgerichtshof Nachrichten: Personalien und Kanzleinews 09.01.2009 10:58
Beschwerde über einen Richter wegen rügbarer Verfahrensmängel Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 02.12.2008 17:08
Die Macht der Richter/in - Wenn Richter Beschwerden wg. eigener Fehler abweisen Recht, Politik und Gesellschaft 26.05.2008 12:09
Wissenschaftler zeigen: Auch Tiere verfügen über die Fähigkeit zu kausalem Denken (mit Sperrfrist) Nachrichten: Wissenschaft 16.02.2006 22:00
Schuld(fähigkeit) Strafrecht / Strafprozeßrecht 23.08.2004 16:07





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN