Dies ist eine Diskussion zu Über die Fähigkeit der Richter innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Über die Fähigkeit der Richter Nehmen wir die bis zum Geht-nicht-mehr zitierte Notwehr. Ein Mensch A, eingeschüchtert und sogar ernsthaft verletzt mit rhetorisch eingeschränkten Fähigkeiten wehrt sich gegen einen übermächtigen Angreifer. Der Richter war nicht beim Angriff dabei, maßt sich aber im Nachhinein an, dem der sich wehrte gef. KV zu unterstellen. A kann sich nicht gut ausdrücken und wird zu Gefängnisaufenthalt verurteilt, der, der die Gewalt startete wird freigesprochen. Im Strafmaß und auch bei der Festlegung, ob eine Straftat vorliegt hat der Richter Vollmacht - und das ohne dabei gewesen zu sein. Er muß sich nicht rechtfertigen. Gerade das hält doch gerade die Gewalt aufrecht und macht andere zu Opfern. Die Täter wissen, was sie sagen müssen um freigesprochen zu werden, die Opfer hätten am liebsten nichts damit zu tun und daher auch keine Erfahrung mit Gerichtsmethodik. Wie soll ich guten Gewissens mich wehren, wenn ich gleichzeitig die Eloquenz haben muß, das zu rechtfertigen? Das Prinzip zieht sich durch, ständig lese ich "ist mit Gefängnisstrafe von ... Jahren oder mit Geldstrafe zu b." oder "es muß verhältnismäßig sein". Und wer bestimmt das dann? Ein Dep.p namens Richter, der nichteinmal dabei war und einem ohnehin eingeschüchterten Opfer mit Gefängnis droht. Wenn es nichts kosten würde - real und metaphorisch - würde es mir ja Spaß machen. Aber hier hängt ein zukünftiges Leben von der eigenen rhetorischen Fähigkeit und Kompetenz ab. Wenn ich das schon höre, bei der Polizei: "Nur Dinge, mit denen Sie sich nicht selbst belasten". Ja woher soll man denn wissen, was einen selbst belastet. |
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| AW: Über die Fähigkeit der Richter Man kann ja das für und wider der Justiz diskutieren. Aber einen Richter als "****" zu bezeichnen halte ich für unsachlich. In der Praxis geben sich die Richter sehr viel Mühe mit der Wahrheitsfindung.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Über die Fähigkeit der Richter Man muss die Gesetze nicht verstehen, denn sie sind von Jurist für Juristen geschrieben worden. Da gibt es so ein Satz: vor Gericht bekommt man nicht Gerechtigkeit, sondern man bekommt ein Urteil. Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen Wenn A sich nicht gut ausdrücken kann, wieso Konsultiert dieser keinen Anwalt? Wie William Shakespeare so schön gesagt hat. „Behauptung ist nicht Beweis." Was würde A tun, wenn A Richter wäre? Schweigen wird oft falsch interpretiert, aber nie falsch zitiert. Da A sich nicht gut Artikuliert hat, hat B den Vorteil ausgenutzt und sich schön rausgeredet. Wie es so schön heißt Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter: höflich anzuhören, weise zu antworten, vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden. Der Richter war nicht dabei, also muss er sich in diese Sache hinein versetzen, und sich eine Meinung bzw. ein Urteil bilden, wem geglaubt wird, wird frei gesprochen. Jeder hat so viel Recht, wie er Macht hat. A hatte Angst, und B hat dies ausgenutzt.
__________________ Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides) |
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| AW: Über die Fähigkeit der Richter Die Gesetze sind so gemacht und sind so zu handhaben, dass sie BEIDEN Seiten gerecht werden. Es darf also niemals etwas einseitig gesehen werden. Das bedeutet leider, dass meistens eine Seite das Urteil für ungerecht hält, weil er eben nur seine Seite sieht. Das Problem ist, dass man einen Anwalt benötigt, der mindestens genauso gut und bemüht ist wie die Gegenseite. Und hieran happerts leider schon mal. Es ist nicht die Aufgabe des Richters die Arbeit eines schlechten Anwalts auszugleichen. |
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| AW: Über die Fähigkeit der Richter Muß der, der angegriffen wurde seinen Anwalt bezahlen? |
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| AW: Über die Fähigkeit der Richter Nö, eine Anzeige ist grundsätzlich kostenlos. Ein Staatsanwalt ist dann verpflichtet, der Sache nachzugehen. Einfach zur Polizei gehen und einem sagen, was Sache ist. Der schreibt eine Anzeige und leitet das weiter an die zuständige Staatsanwaltschaft. Sollte die Sache eingestellt werden (meist wenn es keine Chance gibt etwas zu erreichen), dann bekommt man auch darüber eine Mitteilung. |
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| AW: Über die Fähigkeit der Richter Zitat:
![]() Sach ma, gehts noch? *koppschüttel*
__________________ 42 |
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| AW: Über die Fähigkeit der Richter Mitleser, komm erstmal aus dem Bettnässer-Alter raus, dann sehen wir weiter, ob wir dich ernstnehmen. Ignore. |
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| AW: Über die Fähigkeit der Richter Ich weiß nicht so richtig was hier erzählt wird. Der Ursprungsposter hat es doch vollständig erkannt. Das Ansehen der Person ist in der Justiz das allerwichtigste. Darüber gibt es nichts. >Es ist nicht die Aufgabe des Richters die Arbeit eines schlechten Anwalts auszugleichen. Das ist dehnfähig aber hier auch nicht Gegenstand gewesen. Es gibt niederes Proletenmaterial und hochelitäre Juristenherrenrassen und das wird in der Justiz hochelitär gefeiert. Die Beleidigung im Justizwesen, Juristen dürfen (ihre Opfer) Beleidigen und verleugnen: http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4326.html http://justiz.xp3.biz |
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| AW: Über die Fähigkeit der Richter Wie soll es anders gehen? Rechtsprechung funktioniert nunmal nur unabhängige Gerichte und wer unabhängig ist, wird nicht dabei gewesen sein. |
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