Dies ist eine Diskussion zu Stuxnet innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Stuxnet Mich interessiert nun, wie dies rechtlich einzuordnen ist. Könnte man einen solchen Angriff als Kriegserklärung ansehen? Wäre das ein Bündnisfall (NATO)? Oder handelt es sich "nur" um eine Straftat? Der Terrorangriff auf die USA (9/11) wurde ja bekanntermaßen als Bündnisfall angesehen. Der Urheber ist bei Stuxnet ebensowenig bekannt wie bei 9/11, wo ja in der Folge ein Land angegriffen wurde.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Stuxnet Seit wann ist der Iran in der NATO?
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Stuxnet Der Iran nicht, aber Deutschland zum Beispiel.
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| AW: Stuxnet Damit könnte aber solch ein "Angriff" auf den Iran nie und nimmer den Bündnisfall auslösen.
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| AW: Stuxnet Zitat:
Die Frage ist auch eher theoretischer Natur: wie ist ein gegebener Cyberangriff zu bewerten. Nur mal angenommen, es würde tatsächlich versucht werden eine Kernschmelze einzuleiten oder auch nur Kraftwerke zwangsweise außer Betrieb zu setzen. Und nur mal angenommen, dass man Hinweise hätte, welche Nation dahinter steckt.
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| AW: Stuxnet
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| AW: Stuxnet Für mich geht dieser Artikel in die völlig falsche Richtung! Dieser Bedrohung kann man nur dadurch entgehen dass man den Zugang und die Arbeit von Computerprogrammen mindestens ebenso gut überwacht wie die der Menschen die arbeiten. Es kann doch schlichtweg nicht sein, dass Mitarbeiter unendlich vielen Sicherheitsüberprüfungen unterzogen werden, während Software unkontrollierten Zugang ermöglicht bekommt. Sobald unsere Politiker diese Problematik erkannt haben, werden sie vermutlich die Mitnahme von USB-Sticks in Verkehrsflugzeugen verbieten.
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| AW: Stuxnet Zitat:
http://winfuture.de/news,58528.html Nichtsdestotrotz scheint die Gefahr (bzw. Chance ) von den USA erkannt worden zu sein. Nicht umsonst testen die derzeit, wie sich ein Cyberangriff auswirken könnte und wie sicher die Systeme sind. Und das schon zum dritten Mal: Cyber Storm III. Auch Deutschland ist dabei:http://news.google.de/news/search?aq...yber+Storm+III Zitat:
und wenn doch mal ein USB-Stick mit einem mutmaßlichen Terroristen an Bord gelangt, kann man die Maschine immer noch abschießen. ![]() Aber wie ist das nun mit meiner Ausgangsfrage: wäre ein Cyberangriff auf hochsensible zivile oder militärische Bereiche als kriegerischer Angriff zu werten?
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