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Stuttgart

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  #41 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 22:28
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AW: Stuttgart

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Das "Opfer", der bislang definitiv auf einem Auge erblindet ist,
hat tatsächlich Polizei und Wasserwerfer provoziert.
Wer ständig armwedelnd vor einem Wasserwerfer herumspringt und dabei
auch noch direkt anschaut, dem kann sowas nun mal passieren.
http://org.polizei-bwl.de/ppstuttgar...sserwerfer.wmv
Auf dem Video wurde der Wasserwerfer eher maßvoll eingesetzt.
Das Opfer ist ganz sicher auf einem Auge blind.
Mit Glück kann er auf dem andere Auge schemenhaft sehen, so das er sich noch selbstständig bewegen kann.

Provokation ist ein ziemlich denbarer Subjektiver Begriff.
Beispiel
Um Dein Haus herum sind einige Jugendliche etwas Laut.
Du redest mit Ihnen und forderst das sie leiser sein sollen.
Provokation
Nr.1 die stecken demonstrativ die Hände in den Taschen
Nr.2 die Quatschen einfach mit jemanden neben sich während Du mit Ihnen redest
Nr. 3 die machen einfach ein paar dumme Bemerkungen
Nr. 4 die bewerfen Dich mit Gegenständen wie zusammengeknüllte Papiertüten
Nr.5 die bewerfen Dich mit größeren Gegenständen wie Bierbüchsen und Flaschen und einer fordert die andern auf mitzumachen ( per Worten und Gesten )
Nr. 6 einer nimmt ein Messer oder eine Eisenstange und fuchtelt Dir vor dem Gesicht herum

Dann würdest Du normalerweise bei jeder diese Provokationen anders reagieren ?
Provokation ist nicht gleich Provokation.
Die Reaktion sollte dem angemessen sein.

Das Winken dieses Rentners, intepretiere ich als Stop, Anhalten, Aufhören...
So winkt auch jemand der auf der Straße steht und ein Auto anhalten will, weil er z.B. Hilfe braucht.
Das Winken hat aber sonst kaum einen Einfluß auf die Demonstration ( weder positiv noch negativ ).
Eine Gefährdung kann ich auch nicht erkennen.

Ob der Wasserwerfer massvoll eingesetzt wurde kann ich nicht einschätzen, dazu fehlt mir die Erfahrung.
Bisher habe ich allerdings noch nie gehört das jemand durch einen Wasserwerfer ernsthaft verletzt wurde.
( habe lange in Hamburg und Berlin gewohnt, dort gab es reichlich Demos, Stichwort Hafenstraße, Prenzlauer Berg, 1. Mai usw. )

Habe aber mal etwas gegoogelt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserwerfer

"Der Einsatz von Wasserwerfern ist häufig umstritten und für den Einsatzleiter immer mit der Gefahr von juristischen Folgen verbunden, wobei die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Wasserwerfer-Einsatzes zu klären ist. Das Magazin Stern kritisierte 1984, also etwa dem Zeitpunkt der Einführung der heutigen Wasserwerfer 9000, dass Hochdruckwasserwerfer von ihrer Wirkung her mit einer Geschosswaffe mit Breitflächenwirkung vergleichbar wären..."

Geändert von Gunther07 (14.10.2010 um 22:39 Uhr). Grund: add Info
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  #42 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 23:51
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AW: Stuttgart

Ich kann da auch keine große Provokation erkennen. Einmal schmeißt der Mann irgendwas, aber ich konnte nicht erkennen was. Schien aber auch kein besonders kräftiger Wurf gewesen zu sein. Nach eigenen Aussagen wollte der Mann übrigens auf Kinder und Jugendliche aufmerksam machen und mit dem Winken gerade signalisieren "Bitte hier nicht!". Verhältnismäßig ist der Einsatz der Wasserwerfer aus meiner Sicht allein schon deshalb nicht, weil vorher afaik nicht hinreichend Alternativen probiert wurden. Man kennt es von den Atomkraftgegner: man trägt diese Leute weg. Warum also eine Demonstration, wo auch Schüler anwesend waren gleich mit dem Wasserwerfer wegfegen? Die Demonstranten hielten sich dort vielleicht nicht rechtmäßig auf, aber weitestgehend friedlich.

Das harte Vorgehen hatte scheinbar nur einen Sinn: den Demonstranten zeigen, wo der Hammer hängt! Dass aber nicht jedes Mittel Recht ist, nur weil es jemand als Recht erklärt hat, zeigten uns ja spätestens die Mauerschützenprozesse. Erschossen wurden hier zwar keiner, aber als Unrecht kann man das unverhältnismäßig harte Vorgehen dann doch bezeichnen, meine ich.

Spätestens jetzt weiß auch jeder, dass ein Wasserwerfer einen nicht nur nass macht, was bei den Temperaturen ja schon unangenehm genug ist. Wasserstrahlen werden auch anderswo eingesetzt um z.B. Gewebe zu schneiden. So ein Wasserwerfer der Polizei schneidet zwar nicht, hat aber einen gewaltigen Druck. Allein schon durch die Wassermassen, die einem da entgegenfliegen. Zudem wird das Wasser gerne mit Reizgas angereichert, um den Effekt zu verbessern.

Die Polizei kann auch noch weitere Waffen einsetzen, die aber bislang zum Glück bei S21 noch nicht zur Anwendung gekommen sind (glaube ich jedenfalls): Tränengasgranaten, Gummigeschosse (das sind auch keine Pflummis) usw. Sowas wird in der Regel bei den Maikrawallen eingesetzt, wo hunderte Chaoten Autos umschmeißen und anzünden, Pflastersteine und Molotow-Cocktails werfen. Das alles ist bei S21 aber nicht der Fall. Dass einzelne Personen Krawall machen kann immer vorkommen. Die muss man sich dann aber auch so rauspicken und nicht einfach alles mit dem Wasserwerfer platt machen.

Das alles betrifft aber die Einsatzleitung und -planung. Dass einzelne Beamte nicht rechtens vorgehen gibt es natürlich auch, ist aber nicht die Regel. Die Polizei ist letztlich auch nur ein Spiegel der Gesellschaft. Ich bin aber klar für eine Kennzeichnungspflicht mit Nummern/Buchstaben. Straftaten dürfen auch in Uniform nicht anonym begangen werden. Demonstranten dürfen sich ja auch nicht vermummen.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #43 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 19:02
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AW: Stuttgart

Bei 1.29 redet ein Polizist mit dem Rentner, der sich daraufhin trollt.
Zum festhalten:
Der Rentner gab an, dass er sich schützend vor Kinder stellen wollte.
Warum hat er dann nicht versucht mit der Polizei zu reden, die direkt
vor ihm standen ?
Im Gegenteil, ein Polizist hat ihn angesprochen und ihm gut zugeredet.

Der Film reicht nicht aus um das abschliesend zu beurteilen.
Somit muss das jeder für sich selbst entscheiden, aber wie auch immer
die persönliche Meinung ausfällt, ein gewisses "Geschmäckle" bleibt auf
jeden Fall.


@ Cerlina
In der Juristerei geht es nicht um Emotionen sondern um Fakten.
Und es ist nunmal eine Tatsache, dass Taten gewisse Folgen haben können.
Bei der Feuerwehr kommen regelmäßig Einsatzkräfte ums Leben.
Verzichten wir deshalb darauf die Feuerwehr zu rufen ?
Oder um das mal von der anderen Seite zu beleuchten:
http://www.darwinpreis.de/?s=motorrad
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  #44 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 20:59
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AW: Stuttgart

Fast hätte ich es vergessen.
Von einem eher maßvollen Einsatz des Wasserwerfers habe ich geschrieben,
weil auf dem Video keine Einzelpersonen aufs "Korn" genommen wurde,
wie es dem pensionierten Staatsanwalt passiert ist.
Die Polizei hatte ja die irrwitzige Aufgabe bekommen, einen sehr großen
Korridor oder Fläche freizuräumen. Eben genau dort war wohl der
Kernpunkt der Demo.
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  #45 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 21:01
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AW: Stuttgart

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Bei 1.29 redet ein Polizist mit dem Rentner, der sich daraufhin trollt.
Zum festhalten:
Der Rentner gab an, dass er sich schützend vor Kinder stellen wollte.
Warum hat er dann nicht versucht mit der Polizei zu reden, die direkt
vor ihm standen ?
Im Gegenteil, ein Polizist hat ihn angesprochen und ihm gut zugeredet.

Woraus entnimmst Du das ein Polizist den Rentner angesprochen hat ?
Was hat der Polizist zu ihm geagt ?
Wie hat der Rentner darauf reagiert, was hat er gesagt ?

Hätte der Rentner stat sich schützend vor die Kinder zu stellen, mit einem Polizisten der vor ihm stand geredet, die Polizei den Wasserwerfereinsatz gegen die Kinder gestoppt ?
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  #46 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 21:28
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AW: Stuttgart

Schau dir das Video doch bitte noch einmal an.
Bei ca. 0,40 Minuten bauen Demonstranten Barrikaden
mit der Einrichtung des Biergartens.
Der Rentner steht hinter dieser Barrikade und winkt.
Kurz darauf befindet sich direkt hinter ihm niemand mehr.
Bei 1,20 Minuten geht ein Polizist auf ihn zu und redet ihn an.
Der Rentner hört ihm zu und geht dann fort.
Es ist gut zu erkennen, aufgrund der Gestik des Polizisten,
dass eben der Polizist geredet hat und es ist auch zu sehen,
dass der Rentner schweigend zugehört hat.
Bis auf einmal, wo das Gesicht nicht zu sehen ist und die Gestik
mit leicht ausgebreiteten Händen auf eine Antwort des Polizisten
schliesen lässt.

Das Alter der Demonstranten hinter dem Rentner lässt sich nicht
erkennen, da sich diese vor dem Wasserwerfer bis zur
Unkenntlichkeit mit Kleidung, Planen und Regenschirmen bedeckt
sind.

Geändert von Tourix (15.10.2010 um 21:50 Uhr).
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  #47 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 21:52
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Auf folgenden Video sieht man, dass die Polizei im großen und ganzen versucht,
ihre Aufgabe friedlich und besonnen zu lösen:
http://www.youtube.com/watch?v=9_kAW...eature=related
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  #48 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 22:05
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Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Das "Opfer", der bislang definitiv auf einem Auge erblindet ist,
hat tatsächlich Polizei und Wasserwerfer provoziert.
Wer ständig armwedelnd vor einem Wasserwerfer herumspringt und dabei
auch noch direkt anschaut, dem kann sowas nun mal passieren.
http://org.polizei-bwl.de/ppstuttgar...sserwerfer.wmv
Auf dem Video wurde der Wasserwerfer eher maßvoll eingesetzt.
Maßvoll oder nicht maßvoll, ich bin seit 1974 Polizeibeamter und habe in den "heißen" Jahren (68ger, 70ger Generation, plus AKW-Gegner in den 80gern) einen Wasserwerfer in NRW geführt. Mir sind solche Verletzungen durch Wasserwerfer total unbekannt. Sollte das tatsächlich ursächlich zu den Verletzungen der Augen wie berichtet gekommen sein, gehören die Dinger verboten.
__________________
------------------------------------------------------------
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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
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  #49 (permalink)  
Alt 16.10.2010, 13:20
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Zitat:
Zitat von Gunther07 Beitrag anzeigen
Dazu steht hier einiges
http://www.lto.de/de/html/nachrichte...ei-gehen-darf/

"Körperliche Gewalt kann zulässig sein, unterliegt aber engen Grenzen

Nach § 15 Abs. 3 VersG kann die Polizei eine Demo auflösen, wenn diese nicht angemeldet war, wenn von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder gegen Auflagen verstoßen wird oder wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung drohen.

Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn aus der Versammlung heraus Straftaten begangen werden wie Körperverletzungen (etwa Steinewerfen auf Polizisten), Hausfriedensbruch (etwa Besetzen von Privatgelände), Sachbeschädigungen oder Nötigung (Blockieren von Zufahrtswegen zur Baustelle). Um hiergegen vorzugehen, darf die Polizei grundsätzlich auch unmittelbaren Zwang anwenden, das heißt, durch einfache körperliche Gewalt oder durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (dazu gehören auch Wasserwerfer, Pfefferspray oder Schlagstöcke) auf Personen oder Sachen einwirken.

Die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs im Einzelnen sind in den Polizeigesetzen der Länder geregelt, in Baden-Württemberg in den §§ 49 ff. des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG BW). Danach darf unmittelbarer Zwang nur angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck auf andere Weise nicht erreichbar erscheint (§ 52 Abs. 1 Satz 1 PolG BW).

Gegenüber einer Menschenansammlung darf unmittelbarer Zwang nur angewandt werden, wenn seine Anwendung gegen einzelne Teilnehmer der Menschenansammlung offensichtlich keinen Erfolg verspricht (§ 52 Abs. 1 Satz 4 PolG BW). Unmittelbarer Zwang darf nicht mehr angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck erreicht ist oder wenn sich zeigt, dass er durch die Anwendung von unmittelbarem Zwang nicht erreicht werden kann (§ 52 Abs. 3 PolG BW).

Das angewandte Mittel muss nach Art und Maß dem Verhalten, dem Alter und dem Zustand des Betroffenen angemessen sein (§ 52 Abs. 1 Satz 3 PolG BW). Aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass gegenüber Kindern und Jugendlichen ebenso wie etwa gegenüber alten und gebrechlichen Menschen mehr Zurückhaltung zu üben ist als etwa gegenüber einem kräftig gebauten und großgewachsenen Mann."

Ich sehe schon, wie du mit Demonstranten, die sich im Übrigen illegal auf dem Platz aufgehalten haben, augehen würdest: Zunächst mal alle durchschauen (sind ja nur mehrere zehntausend), ob evtl. Alte und Junge dabei sind. Diese dann nochmals ganz nett darauf hinweisen, dass sie doch von alleine weggehen sollen, weil jetzt der Wasserwerfer kommt. Diese werden dann sagen: "Ok, dann geh ich natürlich sofort weg".

Genauso mit den Wurfgeschossen: Wenn etwas angeflogen kommt, sieht jeder Polizist sofort "ahhh es handelt sich nur um einen zerknüllten pappbecher", um später einmal zu sagen "ahhh es handelt sich nur um einen papp.... ähh... stein...".

Der alte, jetzt auf einem Auge erblindete Mensch erhält von meiner Seite aus kein Mitleid. Wenn man sich nach mehreren Aufforderungen - wie auf dem Video gut zu sehen ist - immer noch den Anweisungen der Polizei widersetzt, dann hat man mit dem Wasserwerfer zu rechnen. Ist doch wie so oft: Zuerst wird man verwarnt - nötigenfalls sogar mehrfach - wenn man nicht gehorcht, dann gibts saures. Dass es ihn jetzt so getroffen hat, dass er möglicherweise erblindet, ist natürlich ärgerlich - doch im endeffekt hat er es sich selbst zuzuschreiben!


Was die meisten Strafrichter für ein Gerechtigkeitsverständnis haben, sieht man ja an den vielen Urteilen, bei denen Schwerstverbrecher zu lächerlichen Strafen verurteilt werden. Prügelt man gemeinschaftlich einen Menschen fast zu Tode - und zumindest zu lebenslangen Schäden - erhält man 1 Jahr auf Bewährung, wenn überhaupt. DAS ist Deutschland.
__________________
Hat Ihnen mein Beitrag weitergeholfen?

Wenn ja, dann können Sie diesen Beitrag gerne über den
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Ich wäre sehr erfreut.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen!
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  #50 (permalink)  
Alt 16.10.2010, 16:40
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AW: Stuttgart

Zitat:
Zitat von bodowitt Beitrag anzeigen

Genauso mit den Wurfgeschossen: Wenn etwas angeflogen kommt, sieht jeder Polizist sofort "ahhh es handelt sich nur um einen zerknüllten pappbecher", um später einmal zu sagen "ahhh es handelt sich nur um einen papp.... ähh... stein...".

Der alte, jetzt auf einem Auge erblindete Mensch erhält von meiner Seite aus kein Mitleid. Wenn man sich nach mehreren Aufforderungen - wie auf dem Video gut zu sehen ist - immer noch den Anweisungen der Polizei widersetzt, dann hat man mit dem Wasserwerfer zu rechnen. Ist doch wie so oft: Zuerst wird man verwarnt - nötigenfalls sogar mehrfach - wenn man nicht gehorcht, dann gibts saures. Dass es ihn jetzt so getroffen hat, dass er möglicherweise erblindet, ist natürlich ärgerlich - doch im endeffekt hat er es sich selbst zuzuschreiben!
Um herauszufinden was da geflogen kommt, gehört ein gewisses Grundmaß an Intelligenz. Persönlich höre ich das am klang ob ein Pappbecher, eine Kastanie oder ein Pflasterstein auf prallt.
Aber das ist meine Auffassung, Du magst keinen Unterschied bemerken.

Meine Empfehlung für Dich, besorge Dir eine Greencard.
Texas, Alaska sind gute Ziele.
Dort kannst Du die "Linken" bekämpfen. Da die NPD gegen den Afghanistankrieg ist gehören die auch dazu ( nach den extremen Auffassungen dort ).
Weniger radikale Bundesstaaten in der USA können aber mit Deinen Auffassungen nichts anfangen.

Es gab übrigends auch einen Richter der hart durchgegriffen hat.
Das war Richter Schill, bekannt auch von der nach ihm benannten Schill Partei. Keine Idee was aus dem geworden ist ( er war mal Innensenator in Hamburg, ist da aber rausgeflogen ).

Für mich persönlich sind Einschätzungen, wie von einen langjährig erfahrenen Polizisten, in dem Beitrag zuvor wichtig.
Der ist dafür schwerwiegende Verletzungen zu vermeiden.
Dem hervorageden Beitrag von snibchi ist nichts hinzuzufügen.

Geändert von Gunther07 (16.10.2010 um 16:40 Uhr). Grund: add info
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