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Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls

Dies ist eine Diskussion zu Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 19:18
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Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls

Bin aus Versehen mal so durch die Informationsfluten getaucht und hab gerade da (vollständiger Artikel) was Beeindruckendes gefunden:
Zitat:
Mit diesem »Nein« ist der Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls unwiderlegbar vollumfänglich erfüllt.
Glaubensabfall liegt vor, »wenn eine für den christlichen Glauben wesentliche Wahrheit preisgegeben wird, näher hin eine Wahrheit, ohne deren gläubige Annahme kein Anspruch auf den Namen eines Christen besteht.«
So steht es im Lehrbuch des Kirchenrechts von Eichmann-Mörsdorf aus dem Jahr 1954.
Gibt's sowas?
Was steht darauf?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!

Geändert von motzmecker (09.04.2011 um 16:52 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 22:37
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AW: Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls

Es gibt in der Tat ein kanonisches *Recht*:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kanonisches_Recht
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #3 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 22:46
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AW: Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Gibt's sowas?
höchstens bei den katholiken...

Zitat:
Was steht darauf?
inquisition, exkommunikation.... sowas vielleicht...?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 22:49
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AW: Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls

Das ist archaischer Kram, den die in Ihrer Kirche schön im Dorf lassen sollten.

Es braucht da schon einen kirchenrechtlich ausgerichteten Schwachmaten, der hierzu was sagen kann, mit weltlichem Recht hat das rein nichts zu tun und kann damit in das Lager am Ende von Indiana Jones - Jäger des verlorenen Schatzes eingemottet werden. Oder man befrage des Stramaßes wegen das fliegende Spaghettimonster.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 08:00
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AW: Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls

Wenn dieses ganze Lehrbuch so geschrieben ist, wie das Zitierte daraus, dann ist das bestimmt voll bei den Freaks beliebt.... Ne, nichtmal bei denen. Ggf. such ich danach mal in der hiesigen Bib um mich zu erheitern- oder auch nciht.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.04.2011, 23:09
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AW: Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls

Als Kind hatte ich eine Jugendbibel (Altes Testament) von meinem Vater gelesen. Das war mein erster Abenteuerroman - und das war später sehr hilfreich, bei Diskussionen mit Zeugen Jehovas.
Es war schon klasse, wie die Zeugen nicht mehr weiterwussten.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.04.2011, 14:49
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AW: Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls

Sieht zwar so aus, als hättet Ihr auch keine Ahnung, vielleicht kommt aber doch mal so ein Zeuge vorbei (hier haben sie's scheinbar aufgegeben), der dann auch noch eine Antwort auf folgende Frage weiß:
Was steht eigentlich auf Nichterscheinen vor dem jüngsten Gericht?
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 13:06
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AW: Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Gibt's sowas?
Ja!



Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Was steht darauf?
Exkommunikation, was sonst?
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #9 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 19:56
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AW: Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls

Man darf noch hinzufügen, dass auf Apostasie die Tatstrafe der Exkommunikation steht, d. h. es bedarf keiner Verhängung einer Strafe, diese tritt vielmehr automatisch ein.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 21:17
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AW: Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Man darf noch hinzufügen, dass auf Apostasie die Tatstrafe der Exkommunikation steht, d. h. es bedarf keiner Verhängung einer Strafe, diese tritt vielmehr automatisch ein.

"Apostasie" = "Übergewicht"?


Abr es lohnt sich, mal ein bisschen nach dem Verfasser der von mm zitierten Zeilen zu googlen. Das scheint so eine Art "clavacs" der katholischen Kirche zu sein...
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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