Dies ist eine Diskussion zu Selbstverteidigung gegen "Polizisten" innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Selbstverteidigung gegen "Polizisten" Mal angenommen: Zwei Passanten halten sich am Rand von einer Demonstration in einer deutschen Großstadt auf. Plötzlich wird einer der beiden völlig unvorbereitet von einem Polizisten mit einem Schlagstock angegriffen. (Beide Passanten sind wirklich völlig unschuldig, der Polizist z.B. ist einfach total überdreht). Mal angenommen, der eine Passant bekommt einen Treffer am Kopf ab und bricht zusammen, der andere aber, weil er z.B. sehr erfahrender Kampfsportler ist, schafft es, den Hieben auszuweichen, und den wild gewordenen Polizisten mit seinem eigenen Schlagstock außer Gefecht zusetzten. Die letzten paar Sekunden dieses Vorgangs hat nun die Einheit des Polizisten mitbekommen (also den Moment, in dem der Polizist zu Boden gegangen ist) und stürmen jetzt mit ihrem Schlagstöcken auf den "Passanten" zu. Und obwohl er versucht, den Polizisten durch Rufe und ähnliches klarzumachen, dass er sich nur verteidigt hat, er den Schlagstock auch schon längst fallengelassen hat, fangen sie an, auf ihn einzuprügeln. Die Frage: Darf er sich nun gegen diese Gruppe verteidigen (wenn er dazu in der Lage ist), oder müsste er sich jetzt von ihnen "zusammenschlagen" lassen (was sie vorhaben)? Wo beginnt da Selbstverteidigung, und was würde passieren, wenn er einen von diesesn Polizisten auch noch tödlich verletzten würde? Vielen Dank fürs lesen |
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| AW: Selbstverteidigung gegen "Polizisten" Zitat:
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| AW: Selbstverteidigung gegen "Polizisten" Ja, das weiß ich ja. Dass er sich gegen den ersten Polizisten verteidigen durfte, ist ja eigentlich ganz klar. Aber wie sieht das mit der 2ten Gruppe aus? er hat ja nix verbrochen, aber für die Polizisten sah das eben so aus und sie wollen ja im prinzip nur ihrem verletzten Kollegen zu hilfe kommen. |
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| AW: Selbstverteidigung gegen "Polizisten" Na da gilt das Gleiche. War der Angriff der 2. Gruppe an Polizisten rechtswidrig, so darf er er auch hier wieder aufs Neue Notwehr üben. So sehe ich das. Wobei der Angriff unbedingt rechtswidrig sein muss! z.B. darf man sich gegen einen gegen sich erlassenen Haftbefehl nicht wehren, auch wenn man unschuldig ist. |
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| AW: Selbstverteidigung gegen "Polizisten" Genau das ist ja mein Problem: Die Gruppe Polizisten will ja im Prinzip ihren Kollegen verteidigen, handelt also auch in "Notwehr", der "Passant" verteidigt sich allerdings auch nur. Für die Gruppe Polizisten bietet sich ja schießlich folgendes Bild: "Unbekannte Person kämpft mit Beamten und überwältigt diesen - Person muss gefährlich sein - müssen Kollegen zu Hilfe kommen." Sie wollen also auch nur helfen, kommen halt nur dem Falschen zu Hilfe. Jetzt könnte man natürlich sagen, dass die Polizisten den "Passanten" nicht direkt angreifen dürfen, aber wozu stattet der Steuerzahler sie dann mit Schlagstöcke aus, wenn sie die nicht benutzen dürfen? Bitte daran denken, wir befinden uns auf einer Demonstration, der Passant wirkt also, wenn man das Vorspiel nicht mitbekommen hat, auf die Polizisten wie ein gewöhnlicher "Steineschmeißer" der versucht einen Polizisten zu verletzten. Ist also das Eingreifen der Polizeitruppe "unrechtens" weil sie ja im Prinzip dem Täter zu Hilfe kommen und nicht dem eigentlichen "Opfer" ,obwohl das natürlich genau umgekehrt auf sie wirkt? Zusammengefasst bedeutet das also: Der Passant dürfte jeden der Polizisten notfalls umbringen, die ihn angreifen, um sich zu retten, weil die Gruppe nicht richtig hingesehen hat, und Opfer und Täter verwechselt? |
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| AW: Selbstverteidigung gegen "Polizisten" Subjektiv mögen die Polizisten in Ordnung gehandelt haben. Doch es kann doch dem Notwehrübenden nicht sein Notwehrrecht genommen werden, wenn die Polizisten sich objektiv irren. Ich halte das Notwehrrecht in diesem Fall für gegeben. |
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| AW: Selbstverteidigung gegen "Polizisten" Hi... ich halte das ebenfalls für Notwehr...leider wird sich KEIN RICHTIER finden der im Falle eines Falles dies ebenso sehen würde...da widerum möcht ich WETTEN !!! (Krähenprinzip funktioniert am besten bei der Polizei..am 2. besten ber der Justiz) Chris |
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| AW: Selbstverteidigung gegen "Polizisten" Was ist denn unter dem Krähenprinzip zu verstehen? |
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| AW: Selbstverteidigung gegen "Polizisten" Zitat:
Hi... "Eine Krähe hackt der anderen KEIN Auge aus " Man wird es ungeheuer selten erleben, das z.b. Polizisten VOR GERICHT nicht identische und sich gegenseitig nützliche Aussagen abgeben !! Chris |
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| AW: Selbstverteidigung gegen "Polizisten" Ja klar, denke auch, das man in einem Solchen Fall kaum an sein Recht kommt, wenn man nicht gerade das Glück hat, dass jemand mit nem HD-Camcorder das ganze gefilmt hat, so wie gestern in Berlin die Sache mit dem Radfahrer, davon gehört? Hier der Link, kam sogar in der Tagesschau xD http://www.youtube.com/watch?v=W_cG1TVTge4 Bin deshalb auf die Thematik gekommen. Naja, ist ja eh nen rein hypothetischer Fall, es wird kaum jemand in der Lage sein, sich gegen mehrere Polizisten auf einmal überhaupt nur zu verteidigen. Trotzdem Danke für eurer Interesse |
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