Dies ist eine Diskussion zu Schweigepflichtenentbindung für Haftpflicht eines Schadenverursachers innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Schweigepflichtenentbindung für Haftpflicht eines Schadenverursachers ich bitte um kurze Klärung des folgenden Falles: Angenommen Person A wurde von Person B zu Boden gerissen, da Person B selber gestolpert ist. Person A hätte Schnittverletzungen in der Handfläche durch ein Glas und wird operiert. Person A möchte nun zumindestens aufkommende Kosten wie Krankenhausaufenthalt, Zuzahlung für Physiotherapien etc. von Person B erstatten bekommen. Dieser würde seiner Haftpflichtversicherung bescheid geben und Person A erhält nun Post von der HaftpflichtV. mit bitte zur Stellungnahme des Tathergangs. Mit seiner Unterschrift würde er auch einer Schweigepflichtentbindungserklärung zur Überprüfung des Falles bewilligen. Müsste in diesem Fall Person A diese Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben? Ist es nicht auch möglich, dass die Versicherung die benötigten Unterlagen bei der geschädigten Person A anfordert? Und sollte Person A die Erklärung doch unterschreiben, wie kann er die Bewilligung später wieder auflösen bzw. rückgängig machen? Danke und Gruß |
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