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Schweigepflichtenentbindung für Haftpflicht eines Schadenverursachers

Dies ist eine Diskussion zu Schweigepflichtenentbindung für Haftpflicht eines Schadenverursachers innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 15.11.2009, 15:51
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Schweigepflichtenentbindung für Haftpflicht eines Schadenverursachers

Hallo,
ich bitte um kurze Klärung des folgenden Falles:

Angenommen Person A wurde von Person B zu Boden gerissen, da Person B selber gestolpert ist. Person A hätte Schnittverletzungen in der Handfläche durch ein Glas und wird operiert. Person A möchte nun zumindestens aufkommende Kosten wie Krankenhausaufenthalt, Zuzahlung für Physiotherapien etc. von Person B erstatten bekommen. Dieser würde seiner Haftpflichtversicherung bescheid geben und Person A erhält nun Post von der HaftpflichtV. mit bitte zur Stellungnahme des Tathergangs. Mit seiner Unterschrift würde er auch einer Schweigepflichtentbindungserklärung zur Überprüfung des Falles bewilligen.
Müsste in diesem Fall Person A diese Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben? Ist es nicht auch möglich, dass die Versicherung die benötigten Unterlagen bei der geschädigten Person A anfordert?
Und sollte Person A die Erklärung doch unterschreiben, wie kann er die Bewilligung später wieder auflösen bzw. rückgängig machen?

Danke und Gruß
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