Dies ist eine Diskussion zu Schusswaffengebrauch gegen Kinder?! innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Schusswaffengebrauch gegen Kinder?! Ich bin neu hier und habe auch sogleich eine Frage, die mich schon seit längerem beschäftigt: Sachverhalt: Der 10-jährige T macht einen Amoklauf an dessen Schule in HAMBURG. Die eingesetzten Polizeibeamten wissen, dass es sich bei dem Täter um eine Person im Kindesalter handelt. Sie dringen in das Objekt ein und erschießen den Minderjärigen. Problem: Das Hamburger Polizeigesetz verbietet den Schusswaffengebrauch gegenüber Personen im Kindesalter (ohne Ausnahme, im Gegensatz zu anderen BL) Der § 32 StGB gilt jedoch auch für Polizeibeamte. Das bedeutet, dass die Beamten ohne Ermächtigungsgrundlage gehandelt haben, ja sogar gegen das dort verankerte Verbot verstoßen haben, § 32 StGB dies jedoch rechtfertigt? Das würde doch quasi dazu führen, dass das Strafgesetz eine Ermächtigungsgrundlage für hoheitliches Handeln bieten würde.... Und das kann ja nicht sein, oder?! Zudem frage ich mich, ob bei einem solchen Fall dann angefangen wird zu "konstruieren" und warum das HmbSOG nicht dahingehend geändert wird, um eine solche Problematik abzudecken?! Ich wäre für alle konstruktiven Kommentare dankbar und hoffe das richtige Forum getroffen zu haben! LG Chippy |
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| AW: Schusswaffengebrauch gegen Kinder?! Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Schusswaffengebrauch gegen Kinder?! Mal ganz im Ernst .... Gesetze dienen dazu, das Leben und die Nutzung der Schafe zu regulieren ..... aber doch nicht das Handeln der Schäfer oder deren Gehilfen Da muß sich ein Schäfer oder sein Gehilfe schon sehr weit aus dem Fenster lehnen, um auch mal rauszufallen .... |
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