Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Schusswaffengebrauch gegen Kinder?!

Dies ist eine Diskussion zu Schusswaffengebrauch gegen Kinder?! innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.04.2010, 18:19
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, Chippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Schusswaffengebrauch gegen Kinder?!

Hallo Jura-Forum Community.

Ich bin neu hier und habe auch sogleich eine Frage, die mich schon seit längerem beschäftigt:


Sachverhalt:

Der 10-jährige T macht einen Amoklauf an dessen Schule in HAMBURG.
Die eingesetzten Polizeibeamten wissen, dass es sich bei dem Täter um eine Person im Kindesalter handelt.
Sie dringen in das Objekt ein und erschießen den Minderjärigen.

Problem:

Das Hamburger Polizeigesetz verbietet den Schusswaffengebrauch gegenüber Personen im Kindesalter (ohne Ausnahme, im Gegensatz zu anderen BL)
Der § 32 StGB gilt jedoch auch für Polizeibeamte.
Das bedeutet, dass die Beamten ohne Ermächtigungsgrundlage gehandelt haben, ja sogar gegen das dort verankerte Verbot verstoßen haben, § 32 StGB dies jedoch rechtfertigt?

Das würde doch quasi dazu führen, dass das Strafgesetz eine Ermächtigungsgrundlage für hoheitliches Handeln bieten würde.... Und das kann ja nicht sein, oder?!

Zudem frage ich mich, ob bei einem solchen Fall dann angefangen wird zu "konstruieren" und warum das HmbSOG nicht dahingehend geändert wird, um eine solche Problematik abzudecken?!


Ich wäre für alle konstruktiven Kommentare dankbar und hoffe das richtige Forum getroffen zu haben!

LG

Chippy
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 08:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Schusswaffengebrauch gegen Kinder?!

Zitat:
Zitat von Chippy
Das würde doch quasi dazu führen, dass das Strafgesetz eine Ermächtigungsgrundlage für hoheitliches Handeln bieten würde.... Und das kann ja nicht sein, oder?!
Bei Notwehr sind enge Grenzen gesetzt. So muss das Mittel erforderlich sein, also das mildeste zur Verfügung stehende Mittel. Außerdem muss ein gegenwärtiger Angriff vorliegen.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 12:55
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 294
95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Schusswaffengebrauch gegen Kinder?!

Mal ganz im Ernst ....


Gesetze dienen dazu, das Leben und die Nutzung der Schafe zu regulieren


..... aber doch nicht das Handeln der Schäfer oder deren Gehilfen



Da muß sich ein Schäfer oder sein Gehilfe schon sehr weit aus dem Fenster lehnen, um auch mal rauszufallen ....

Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Datenbank zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Nachrichten: Wissenschaft 29.03.2010 12:00
Schusswaffengebrauch Strafrecht / Strafprozeßrecht 06.02.2010 16:38
Schusswaffengebrauch iVm Notwehr Strafrecht / Strafprozeßrecht 09.10.2009 19:45
Unterhaltspflicht gegen volljährige Kinder Familienrecht 23.01.2008 17:26
Notwehr gegen Kinder Strafrecht / Strafprozeßrecht 05.09.2007 10:20





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN