Dies ist eine Diskussion zu schulden innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| schulden danke im voraus für antworten. |
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| AW: schulden Er muss irgendwie beweisen können, dass ihm der A tatsächlich das Geld schuldet. Im schlimmsten Fall muss er einen Richter davon überzeugen. Als Beweismittel gehen: - Unterlagen wie Kontoauszüge - Schriftverkehr der beiden - mündliche Zeugenaussagen (vielleicht haben andere den Kredit auch mitgekriegt).
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: schulden gälte das einfache abheben vom konto als beweis, wenn das geld nicht überwiesen sondern bar ausgezahlt worden wäre? gälte auch ein einseitiger schriftverkehr von seiten der person b z.b. übers internet? vielen lieben dank. |
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| AW: schulden Das kann man von hier aus nicht sagen, es hängt eben damit zusammen, ob der Richter dem Kläger glaubt. Je mehr Beweise man hat, umso besser. Es wäre zum Beispiel schon ein Indiz, wenn der B immer nur einige Hundert Euro vom Konto abhebt und dann plötzlich einmal mehrere Tausend, ohne sich dafür etwas anzuschaffen. Der B könnte auch vor Zeugen den A mal unverfänglich ansprechen, a la "Hey, A, von den XTausend Euro, die ich Dir geliehen habe, kannst Du mir mal etwas zurückgeben? So 50 Euro oder so? Ich bin gerade etwas klamm." Reagiert der A da falsch, hat der B eine Handvoll Zeugen...
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: schulden Es gilt so ziemlich alles wenn man damit plausibel einen Darlehensvertrag beweisen kann ;-) Beweis ist das abheben nicht, aber ein Indiz dafür. Weiterhin ist ja unklar was unter dem einseitigen Schriftverkehr zu verstehen ist. |
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