Dies ist eine Diskussion zu Scheinselbstständigkeit innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Scheinselbstständigkeit ich nehme an "Scheinselbstständigkeit" wird in Europa überall geahndet? Wie sieht es im außereuropäischen Ausland aus? Was passiert einem Unternehmen, wenn es der Beschäftigung Scheinselbstständiger "überführt" wird und welche Behörde würde überhaupt feststellen, wer als scheinselbstständig eingestuft wird? Und wie sollte die Behörde drauf kommen ein Unternehmen überhaupt zu prüfen? Können das auch Stichproben sein? Kann mir jemand etwas über das Thema sagen? Wie schon aus meinen Fragen ersichtlich wird, kenne ich mich da überhaupt nicht aus. Danke im Voraus! Gruss Krötilla |
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