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Sanktionen Kinderarbeit

Dies ist eine Diskussion zu Sanktionen Kinderarbeit innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 13:21
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Sanktionen Kinderarbeit

Hallo an alle,

ich habe eine dringende Frage, auf die ich trotz Recherche bisher keine eindeutige und klare Antwort gefunden habe.

Angenommen ein deutsches Unternehmen produziert Ware im Ausland. Diese Ware wurde von Kindern hergestellt, die wie Sklaven unter armen Bedingungen über Monate und Jahre hinweg leben mussten.
Welche Sanktionen könnte es auf nationaler Ebene in Deutschland geben?
Gibt es überhaupt rechtliche Eingriffsmöglichkeiten?

Wir haben in Deutschland keine speziellen "Fairtrade-Gesetze" und die Kinderschutzverordnung etc. gilt wohl auch nur für nationale Angelegenheiten.
Wären die Gesetze des HGBs ausschlaggebend? Gibt es darin irgendwas bzgl Fairtrade oder Kinderarbeit?
Drohen dem Unrternehmen Sanktionen auf internationaler Ebene? Wenn ja, welche?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
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  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 13:51
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AW: Sanktionen Kinderarbeit

Es gibt nichts dergleichen.

Vielleicht sollten wir unsere Bauern bestrafen, weil dort auch die Kinder mitarbeiten.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 13:59
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AW: Sanktionen Kinderarbeit

Zitat:
Zitat von Tourix
Vielleicht sollten wir unsere Bauern bestrafen, weil dort auch die Kinder mitarbeiten.
Sorry Tourix, aber ich glaube der Vergleich hinkt ein wenig!

Es ist wohl schon ein Unterschied ob der Sohn eines deutschen Bauern nach dem Besuch der Schule noch 2-3 Stunden im Elterlichen Betrieb arbeitet, oder ein 8-jähriges Kind in Indien 12 Stunden im Steinbruch schuftet (für umgerechnet 15 Cent die Stunde)

MfG
Carsten
__________________
Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

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  #4 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 16:02
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AW: Sanktionen Kinderarbeit

Zitat:
Zitat von libelle
Hallo an alle,

ich habe eine dringende Frage, auf die ich trotz Recherche bisher keine eindeutige und klare Antwort gefunden habe.

Angenommen ein deutsches Unternehmen produziert Ware im Ausland. Diese Ware wurde von Kindern hergestellt, die wie Sklaven unter armen Bedingungen über Monate und Jahre hinweg leben mussten.
Welche Sanktionen könnte es auf nationaler Ebene in Deutschland geben?
Gibt es überhaupt rechtliche Eingriffsmöglichkeiten?

Wir haben in Deutschland keine speziellen "Fairtrade-Gesetze" und die Kinderschutzverordnung etc. gilt wohl auch nur für nationale Angelegenheiten.
Wären die Gesetze des HGBs ausschlaggebend? Gibt es darin irgendwas bzgl Fairtrade oder Kinderarbeit?
Drohen dem Unrternehmen Sanktionen auf internationaler Ebene? Wenn ja, welche?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Man kann die Verantwortlichen wegen Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft belangen.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 16:55
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AW: Sanktionen Kinderarbeit

Clown hat recht...

Zitat:
§ 233 StGB, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft

(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 232 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend.
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Alt 24.11.2009, 17:16
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AW: Sanktionen Kinderarbeit

Nun mal langsam.
Es muss nicht immer eine totale Ausbeutung bedeuten.
Zumal ich Steinbruch eh nicht glaube und auch noch nicht gehört habe.
Die Kinder die z. B. in den Edelsteinschleifereien arbeiten,
arbeiten dort nicht nur, sondern bekommen eine Ausbildung,
Essen und Kleidung.
Würden sie dort nicht ausgebeutet werden, dann bedeutet das Hunger
und Mangelernährung, Essen aus dem Abfall usw.
In den Werkstätten bekommen die Kinder wenigstens eine Perspektive,
eine Chance geboten.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 17:19
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AW: Sanktionen Kinderarbeit

Da magst Du recht haben, Tourix.

Jedoch hat die TE genau solch verwerfliche Umstände beschrieben und nachgefragt, wie und auf welcher Grundlage solche Mißstände verfolgt / sanktioniert werden könnten...
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  #8 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 17:19
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AW: Sanktionen Kinderarbeit

Ggf. kommt - bei vorliegender gegenseitiger Strafbarkeit - auch eine Bestrafung aus §§ 1 oder 2 SklHG in Betracht.
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  #9 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 22:53
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AW: Sanktionen Kinderarbeit

Zunächst mal vielen Dank für Eure Antworten! Ich ging ebenfalls in der Annahme es gäbe keine Möglichkeit die deutschen Unternehmen in Deutschland zu sanktionieren, wenn sie Ware im Ausland derart produzierten, aber das mit § 233 I StGB finde ich eine interessante Idee! Ich werde mich von diesem Ausgangspunkt aus mal weiter informieren. Danke!
Sorry für die blöde Frage Clown, aber ich kenne mich in dieser Materie wirklich noch nicht aus, was ist § 1 SkIHG??
Gibt es denn eigentlich so etwas wie internationaler Arbeitsschutz?
Übrigens Tourix, dass auch schon sehr kleine Kinder in Steinbrüchen in Indien arbeiten und die Steine für unsere Fussgängerzonen klopfen, ist keine Seltenheit! Geb einfach mal in youtube "kindersklaven" oder "kinderarbeit in indien" ein - dort gibt es viele Dokumentationen dazu.
Abgesehen davon, geht es in meinem "Sachverhalt" tatsächlich um Kinder und nicht um Jugendliche! Und Kinder dürfen bekanntlich auch in Deutschland nicht arbeiten, da muss man Unterschiede machen.
Trotzdem vielen Dank an alle für die Diskussion! Wenn Euch noch etwas dazu einfällt, freue ich mich auf weitere Beiträge!
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  #10 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 22:58
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AW: Sanktionen Kinderarbeit

Zitat:
Zitat von libelle
Sorry für die blöde Frage Clown, aber ich kenne mich in dieser Materie wirklich noch nicht aus, was ist § 1 SkIHG??
Zitat:
§ 1 SklHG
(1) Die vorsätzliche Mitwirkung an einem auf Sklavenraub gerichteten Unternehmen wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Die Veranstalter und Anführer des Unternehmens trifft Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) Ist durch einen zum Zweck des Sklavenraubs unternommenen Streifzug der Tod einer Person, gegen welche der Streifzug gerichtet war, verursacht worden, so ist gegen die Veranstalter und Anführer auf lebenslange Freiheitsstrafe, gegen die übrigen Teilnehmer auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren zu erkennen.

§ 2 SklHG
Wer Sklavenhandel betreibt oder bei der diesem Handel dienenden Beförderung von Sklaven vorsätzlich mitwirkt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.




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