Dies ist eine Diskussion zu Sanktionen Kinderarbeit innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Sanktionen Kinderarbeit ich habe eine dringende Frage, auf die ich trotz Recherche bisher keine eindeutige und klare Antwort gefunden habe. Angenommen ein deutsches Unternehmen produziert Ware im Ausland. Diese Ware wurde von Kindern hergestellt, die wie Sklaven unter armen Bedingungen über Monate und Jahre hinweg leben mussten. Welche Sanktionen könnte es auf nationaler Ebene in Deutschland geben? Gibt es überhaupt rechtliche Eingriffsmöglichkeiten? Wir haben in Deutschland keine speziellen "Fairtrade-Gesetze" und die Kinderschutzverordnung etc. gilt wohl auch nur für nationale Angelegenheiten. Wären die Gesetze des HGBs ausschlaggebend? Gibt es darin irgendwas bzgl Fairtrade oder Kinderarbeit? Drohen dem Unrternehmen Sanktionen auf internationaler Ebene? Wenn ja, welche? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! |
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| AW: Sanktionen Kinderarbeit Es gibt nichts dergleichen. Vielleicht sollten wir unsere Bauern bestrafen, weil dort auch die Kinder mitarbeiten. |
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| AW: Sanktionen Kinderarbeit Zitat:
Es ist wohl schon ein Unterschied ob der Sohn eines deutschen Bauern nach dem Besuch der Schule noch 2-3 Stunden im Elterlichen Betrieb arbeitet, oder ein 8-jähriges Kind in Indien 12 Stunden im Steinbruch schuftet (für umgerechnet 15 Cent die Stunde) MfG Carsten |
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| AW: Sanktionen Kinderarbeit Zitat:
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| AW: Sanktionen Kinderarbeit Clown hat recht... Zitat:
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| AW: Sanktionen Kinderarbeit Nun mal langsam. Es muss nicht immer eine totale Ausbeutung bedeuten. Zumal ich Steinbruch eh nicht glaube und auch noch nicht gehört habe. Die Kinder die z. B. in den Edelsteinschleifereien arbeiten, arbeiten dort nicht nur, sondern bekommen eine Ausbildung, Essen und Kleidung. Würden sie dort nicht ausgebeutet werden, dann bedeutet das Hunger und Mangelernährung, Essen aus dem Abfall usw. In den Werkstätten bekommen die Kinder wenigstens eine Perspektive, eine Chance geboten. |
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| AW: Sanktionen Kinderarbeit Da magst Du recht haben, Tourix. Jedoch hat die TE genau solch verwerfliche Umstände beschrieben und nachgefragt, wie und auf welcher Grundlage solche Mißstände verfolgt / sanktioniert werden könnten... |
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| AW: Sanktionen Kinderarbeit Ggf. kommt - bei vorliegender gegenseitiger Strafbarkeit - auch eine Bestrafung aus §§ 1 oder 2 SklHG in Betracht. |
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| AW: Sanktionen Kinderarbeit Zunächst mal vielen Dank für Eure Antworten! Ich ging ebenfalls in der Annahme es gäbe keine Möglichkeit die deutschen Unternehmen in Deutschland zu sanktionieren, wenn sie Ware im Ausland derart produzierten, aber das mit § 233 I StGB finde ich eine interessante Idee! Ich werde mich von diesem Ausgangspunkt aus mal weiter informieren. Danke! ![]() Sorry für die blöde Frage Clown, aber ich kenne mich in dieser Materie wirklich noch nicht aus, was ist § 1 SkIHG?? Gibt es denn eigentlich so etwas wie internationaler Arbeitsschutz? Übrigens Tourix, dass auch schon sehr kleine Kinder in Steinbrüchen in Indien arbeiten und die Steine für unsere Fussgängerzonen klopfen, ist keine Seltenheit! Geb einfach mal in youtube "kindersklaven" oder "kinderarbeit in indien" ein - dort gibt es viele Dokumentationen dazu. Abgesehen davon, geht es in meinem "Sachverhalt" tatsächlich um Kinder und nicht um Jugendliche! Und Kinder dürfen bekanntlich auch in Deutschland nicht arbeiten, da muss man Unterschiede machen. Trotzdem vielen Dank an alle für die Diskussion! Wenn Euch noch etwas dazu einfällt, freue ich mich auf weitere Beiträge! |
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| AW: Sanktionen Kinderarbeit Zitat:
Zitat:
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