Dies ist eine Diskussion zu Rechtspflege nach Kassenlage innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Trotz des erkennbaren Niedergangs der ordnungsgemäßen Rechtspflege wird angesichts angespannter Kassenlage der öffentlichen Haushalte seitens der Justizministerien des Bundes und der Länder rigoros gespart, koste es was es wolle. Standhaft wird jeglicher Korrekturbedarf geleugnet. Nicht sein kann, was nicht sein darf. Wenn man keine Lösung hat, ignoriert man am besten das ganze Problem! Immer mehr und kompliziertere Verfahren laufen auf die Justiz zu. Richter und Staatsanwälte sind chronisch überlastet. Trotzdem werden überall im Justizwesen Stellen eingespart Auswirkungen dieser skandalösen Politik: Enorm lange Verfahrensdauern und teilweiser Zusammenbruch des Strafrechts durch immer mehr Einstellungen von Ermittlungsverfahren aus ökonomischen Gründen oder das Aushandeln von „Deals“ mangels Personalkapazität für die sorgfältige Klärung komplizierter Zusammenhänge. Die Bundesrepublik Deutschland ist schon mehrfach durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden wegen überlanger Verfahrensdauern im deutschen Justizwesen. Ebenfalls das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19:09.2007 das Versagen des Staates gerügt, die Justiz mit dem erforderlichen Personal auszustatten. Nicht nur die Interessenverbände warnen (z. B. Deutscher Richterbund), sondern auch in den Medien wird die chronische Unterfinanzierung und Unterbesetzung in Gerichten und Staatsanwaltschaften häufig thematisiert und auf die dramatischen negativen Folgen der permanenten Sparmaßnahmen hingewiesen, z. B.: 07.07.2003 Die Welt „Personalnot – Justiz ist überlastet“ 12.01.2006 Neue Westfälische „Kriminelle profitieren vom Sparkurs bei der Justiz“ 16.10.2006 Neue Westfälische „Akten bleiben liegen“ 05.08.2007 Der Tagesspiegel „Berlins Justiz - Ein Armutszeugnis“ 05.10.2007 Richterbund „Justizministerium leugnet die landesweite Überlastung Niedersachsen der Gerichte und Staatsanwaltschaften“ 09.10.2007 Westdeutsche Zeitung „Die Justiz am Ende ihrer Kräfte“ Ausg.1, 2009 Richterbund NRW „Wer erklärt die strukturelle Hinrichtung der Justiz?“ 07.01.2010 Neue Westfälische „Täter aus der Wirtschaft lähmen Justiz“ Trotz ständig steigender Zahl an Vorgängen mit immer höherer Komplexität wird die Zahl der Mitarbeiter drastisch reduziert, in der vergeblichen Hoffnung, durch Erhöhung des Leistungsdruckes vermeintliche Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. In der Realität führt die politisch erzwungene Sparsamkeit jedoch zu völlig unakzeptablen Ergebnissen: Die Verfahren ziehen sich in die Länge, oft über viele Jahre und immer mehr Verfahren werden wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO eingestellt. Dieser ursprünglich zur Aussonderung von Bagatelldelikten gedachte Paragraph verkommt immer mehr zu einem Ventil zur allgemeinen Entlastung des überforderten Justizsystems. Durch die Hintertür wird das gesetzlich vorgeschriebene Legalitätsprinzip ersetzt durch das kostengünstigere Opportunitätsprinzip. Obwohl in der Fachliteratur gefordert wird, der Staat habe genügend finanzielle Mittel für die Rechtspflege bereitzustellen, wird dieser Anspruch in der Praxis einfach ignoriert bzw. behauptet, es gebe hinreichende Mittel. Im wirklichen Leben bewirkt der desolate Zustand der Justiz katastrophale Ergebnisse: Im Scheidungsverfahren wird behauptet, fast das gesamte ererbte Vermögen (deutlich mehr als 100.000 Euro) sei in Casinos verspielt worden und sämtliche Bankbelege seien vernichtet. Die Vermögenslosigkeit wird in verschiedenen Zivilprozessen durch 2 eidesstattliche Versicherungen bekräftigt. Kein Zivilgericht stellte je eine Frage zu Details und Hintergründen dieser absurden Behauptung. Stets wurde nur ein schnelles Verfahrensende angestrebt, kurzer Prozeß war die Devise. Kosten sparen um jeden Preis, auch um den Preis der Gerechtigkeit. Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Prozeßbetrugs und falscher eidesstattlicher Versicherungen wurden nach einigen oberflächlichen Klärungsversuchen eingestellt, erst gem. § 170 Abs. 2, dann gem. § 153 Abs. 1 StPO. Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wurden formal begründet zurückgewiesen. Eine Krähe .....! Nur durch Petitionen an den Landtag NRW konnte erreicht werden, daß die Ermittlungen erneut aufgenommen wurden. Nach wenigen lustlosen Scheinaktivitäten ohne wirkliche Klärung erfolgte erneut Verfahrenseinstellung. Jede noch so absurde Behauptung wurde gern ohne Prüfung akzeptiert, um einen Vorwand zu haben, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Wenn die Lösung nicht auf einem goldenen Tablett serviert wird oder der Täter freiwillig gesteht, ist der Vorgang für die Justiz anscheinend unlösbar. Trotzdem erbrachten die Ermittlungen einige interessante Belege und Erkenntnisse, z. B. fehlende / verdeckte Buchungen auf Personenkonten und die physische Auslieferung von Wertpapieren durch die Bank (Tafelgeschäfte). Durch vergleichbare Handlungen haben etliche Banken die Verschleierungs- und Steuerfluchtaktivitäten ihrer Kunden ermöglicht bzw. gedeckt. Diese starken Indizien veranlaßten die Staatsanwaltschaft Bielefeld jedoch nicht etwa, weiter nachzuforschen, sondern es wurde der ökonomische Weg der Verfahrenseinstellung gewählt. Eine öffentliche Petition an den Bundestag zum mangelhaften Rechtsschutz in Deutschland wurde nicht veröffentlicht, als Privatpetition wurde das Begehren dann zurückgewiesen mit der Behauptung des Bundesministeriums der Justiz „§ 153 StPO ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden einen sachgemäßen Umgang mit Fällen geringer deliktischer Intensität“. Dieser Zustand der Rechtsverweigerung in unserem sog. Rechtsstaat ist unzumutbar und skandalös. Das Vertrauen der Bürger in den Rechtsschutz durch den Staat (materiell und nicht nur formal) ist ein tragender Pfeiler unserer Gesellschaftssystems, dessen Beschädigung sich längerfristig brisant auswirken kann. Was kann man noch tun, um die Staatsanwaltschaft bzw. die vorgesetzten Behörden zu veranlassen, ihre gesetzlich vorgesehene Pflicht zu erfüllen? Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte? Hat das Aussicht auf Erfolg? Besteht Anwaltszwang? Gibt es noch andere geeignete Alternativen? Ich bin dankbar für Hinweise und evtl. Erfahrungsberichte. |
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| AW: Rechtspflege nach Kassenlage Nun ja, eine Überlastung gibt es überall im Öffentlichen Dienst, sei es Pflege, Polizei, Ämter oder eben Justiz. Es wird halt überall gespart. |
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| AW: Rechtspflege nach Kassenlage Diese Aussage ist zweifellos richtig, jedoch hilft sie mir leider nicht weiter. Trotzdem danke für das Interesse. |
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| AW: Rechtspflege nach Kassenlage Wie HailMary schon richtig sagte, trifft das alle Bereiche, die öffentliche Gelder kosten. Es ist eine gewisse Automation zu beobachten. Es wird solange gespart, bis etwas passiert oder der öffentliche Aufschrei so groß wird, dass die Politiker es nicht mehr ignorieren können. Die Juristerei nimmt zwar selbst Geld ein (Gerichtsgebühr, etc.), aber wird auch ziemlich hoch subventioniert. Das hat unter anderem die Folge, dass derzeit über eine Erhöhung des Satzes, ab dem eine Berufung möglich ist, von 600 auf 1000 € angehoben werden soll. Ein Vergleich zwischen GB und D ist dabei sehr interessant. In GB wird nicht subventioniert. Stattdessen sind die Gerichtskosten sehr hoch. Und da die Richter vollkommen unabhängig sind, gibt es viele Richter. Darum wird auch sehr schnell geurteilt. GB: Sehr teuer, sehr schnell. D: Sehr billig, sehr langsam. Das kommt daher, dass bei Gründung der BRD man allen ermöglichen wollte zu klagen. Und dass nicht nur diejenigen, die Geld haben, sich das leisten können. |
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| AW: Rechtspflege nach Kassenlage Danke Tourix. Der geschilderte GB-Weg ist auch keine Lösung. Recht muß in einem demokratischen System für alle erschwinglich sein. Trotzdem ist natürlich ein ansehnliches finanzielles Polster immer hilfreich bei der Durchsetzung von Interessen, z. B. durch einen oder auch mehrere renommierte Anwälte, die den Richtern und Staatsanwälten in Qualifikation und Ausrüstung oft überlegen sind. Gem. Literatur und Rechtsprechung ist der Staat aufgefordert, die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen, denn die Zuverlässigkeit der Rechtspflege ist ein hohes Gut und hat Auswirkungen auf viele andere Bereiche, z. B. Wirtschaft. Angesichts der knappen Kassenlage ignorieren die politischen Entscheidungsträger einfach die Erfordernisse, denn oberstes Ziel ist Konsolidierung. Wobei die Kassenlage sich natürlich aus bereits begangenen und angestrebten Steuersenkung ergibt. Zudem ließe sich in der praktischen Arbeitsorganisation sicher vieles verbessern, jedoch erfordern solche Maßnahmen zuerst wieder Investitionen, denn man kann die Früchte nicht ernten, bevor man den Baum gepflanzt hat. Eine zeitnahe und glaubhafte Rechtspflege würde wahrscheinlich mittelfristig die Zahl der Delikte deutlich reduzieren, denn viele Taten werden m. E. kalkuliert begangen im Vertrauen auf die Verzögerungen und die Unfähigkeit/Unwilligkeit der Justiz. „Es wird solange gespart, bis etwas passiert oder der öffentliche Aufschrei so groß wird, dass die Politiker es nicht mehr ignorieren können.“ Diese Aussage trifft den Nagel auf den Kopf und mit dieser Diskussion will ich ähnliches bewirken. Leider hilft oft nur Öffentlichkeit, die Trägheit der Institution zu überwinden. Im Zeitalter des Internet ist es zum Glück nicht mehr so einfach wie früher, alles geheim zu halten und die Betroffenen ruhig zu stellen. |
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