Dies ist eine Diskussion zu Rechtsmittel Bundesverfassungsgericht innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft
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| Rechtsmittel Bundesverfassungsgericht mal ne ganz generelle Frage: Das Bundesverfassungsgericht kann ja Entscheidungen der Bundesregierung / Länderregierungen "kippen" bzw. gegenüber Bund und Ländern anordnen, dass ein Gesetz / Vorhaben zu ändern ist. Zum Beispiel kann das Bundesverfassungsgericht den Landeshaushalt eines Bundeslandes für nicht verfassunsgkonform befinden und die Landesregierung auffordern, den Haushalt / die Haushaltsplanung zu ändern. Was passiert, wenn die Landesregierung das aber nicht macht ? Welche Möglichkeiten hat das Bundesverfassungsgericht, der Umsetzung seiner Entscheidungen Nachdruck zu verleihen ? Gruß Stefan |
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| AW: Rechtsmittel Bundesverfassungsgericht beim ersten lesen ist mir grad nur aufgestoßen, dass für die landeshaushalte meines wissens die landesverfassungsgerichte zuständig sind. nur soweit keins vorhanden, ist das bverfg zuständig. |
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| AW: Rechtsmittel Bundesverfassungsgericht Ja, da hast Du Recht; ich hatte z.B. die Diskussion um den Landeshaushalt um Hannelore Kraft im Hinterkopf. Aber die Antwort auf meine generelle Frage habe ich immer noch nicht vernommen. Mal ein konkretes Beispiel: Das Bundesverfassungsgericht hat vor knapp 20 Jahren zum §218 entschieden ("Abtreibungsparagraph") und daraus resultierte eine Gesetzesänderung. Was wäre passiert, wenn das Bundesverfassungsgericht zum Legislative sagt "Ihr müsst das Gesetz ändern" und der Bundestag / Bundesrat sagt sinngemäß "Machen wir nicht". Was passiert dann ? Wenn ich das mit "trivialen" Verfahren vergleiche, dann kommen mir so Dinge wie z.B. Beugehaft als letzte Konsequenz in den Sinn; im genannten Fall würde das aber bedeuten, dass dann ggf. der Bundestagspräsident und / oder Bundesratspräsident in letzter Konsequenz in Beugehaft kämen. Klingt irgendwie komisch. Was würde denn das Verfassungsgericht machen, um seinen Urteilen Nachdruck zu verleihen ? Gruß Stefan |
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| AW: Rechtsmittel Bundesverfassungsgericht Das Gesetz wird nach Ablauf einer ggf. vom BVerfG gesetzten Frist zur Nachbesserung schlichtweg nichtig, also hat der Gesetzgeber das Urteil entweder aktiv umzusetzen wenn er die Regelung behalten will oder er verzichtet darauf und die Regelung entfällt. Das ergibt sich etwa aus § 95 BVerfGG.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Rechtsmittel Bundesverfassungsgericht Hallo, okay, das habe ich jetzt mal inhaltlich verstanden :-) Aber der Gesamtzusammenhang ist mir dennoch unklar, denn was hindert dann die entsprechende Legislative daran, die Thematik "auszusitzen" ? Zwar ist die bestehende Gesetzgebung dann nichtig, aber das Thema wäre vom Tisch. Ich verstehe Deine Ausführung so, dass die Anweisung des Bundesverfassungsgericht "Ändere das Gesetz xy" nicht zwingend bindend ist, sondern man die Thematik auch "aussitzen" kann. Das kommt mir komisch vor. |
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| AW: Rechtsmittel Bundesverfassungsgericht Nein, das BverG sagt immer: "Gesetz soundso ist nichtig. Dem Gesetzgeber wird bis dannunddann Zeit gegeben, es auszubessern". Passiert nix, fällt das Gesetz sofort weg. Der Gesetzgeber wird aber nachbessern (müssen) wenn er das Gesetz -verändert- behalten will. Theoretisches Besipiel: BVerfG sagt: § 211 StGB ist nichtig, weil ... Dann könnte niemand wegen Mordes belangt werden, weil der § nichtig ist. Will der Gesetzgeber, dass Mörder weiterhin bestraft werden, MUSS er handeln. Sitzt er aus, gehen Mörder straffrei aus. Gleiches gilt für alle anderen Gesetze.
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| AW: Rechtsmittel Bundesverfassungsgericht Hallo, okay, das habe ich jetzt verstanden. Aber was ist in den Fällen, in denen es nicht so eindeutig ist ? Konkretes Beispiel: Das Bundesverfassungsgericht erklärt einen Bundeshaushalt für nicht rechtmäßig (z.B. weil Quote Neuverschuldung höher als erlaubt) und setzt der Regierung bzw. Legislative eine Frist, dies zu ändern. Die Regierung (Mehrheit in Bundestag und Bundesrat vorausgesetzt) sagt sinngemäß "Machen wir nicht". Und dann ? |
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