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Rechtmäßigkeit von Verkehrskontrollen

Dies ist eine Diskussion zu Rechtmäßigkeit von Verkehrskontrollen innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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Alt 11.11.2010, 18:11
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Rechtmäßigkeit von Verkehrskontrollen

Bekanntlich gibt es in Herford einen Richter, der seit einiger Zeit Verkehrssünder freispricht, weil er die rechtliche Grundlage für die Verkehrsüberwachung anzweifelt. Hier die Meldung in Auszügen:

Zitat:
Deutschlands Raser werden ihn lieben: Ein Richter aus dem westfälischen Herford spricht seit vergangener Woche jeden Temposünder frei. Der Verkehrsjurist Helmut Knöner vermutet Geldschneiderei als Motiv vieler Radarfallen: «Die Gefahr der Abzocke ist da», sagte Knöner am 10.11.2010 der Nachrichtenagentur dpa. [..] Der 62 Jahre alte Richter will die Raser weiter unbehelligt lassen, bis sich an der Gesetzgebung etwas ändert: «Es gibt keine verbindlichen Regeln, wann und wo und mit welchen Geräten geblitzt wird.» Oft sei auch unklar, warum an manchen Orten Radarfallen aufgestellt werden. «Die Frage, aus welchen Motiven geblitzt wird, ist bisher nicht beantwortet.» Nicht nur er sehe das so: «Auch Polizisten, die geblitzt wurden, sehen das kritisch», erzählt der Richter, der seit mehr als 30 Jahren am Amtsgericht in Herford nahe Bielefeld seine Urteile fällt.

Städte und Gemeinden verdienten mit den Blitzanlagen viel Geld. «Viele spüren den Druck der leeren Kassen», sagte Knöner. Um Geldschneiderei auszuschließen, müsse aber klar geregelt werden, aus welchen Gründen Radarfallen eingesetzt würden. «Es muss eine Kontrolle stattfinden. Mir fehlen konkrete gesetzliche Regeln.»
Quelle: dpa


Erst vor einiger Zeit habe ich eine Reportage gesehen, in der berichtet wurde, dass den einzelnen Polizeidienststellen in Brandenburg Quoten auferlegt werden. Diese können sie natürlich nur erfüllen, wenn die Beamten an vielbefahrenen Strecken messen. Das sind aber oft nicht die wirklichen Unfallschwerpunkte. Sofern hinter den Messungen Quoten oder Mindesteinnahmen stecken, sehe ich diese auch ganz klar als rechtsmissbräuchlich. Wenn es um Sicherheit und Gerechtigkeit geht, darf der Staat keine Anreize oder Verpflichtungen zur Einnahmenmaximierung vorgeben. Leider ist das aber Realität. So erhalten die Rundfunkbeauftragten der GEZ kein Festgehalt, sondern Provisionen und werden, so belegen es bekannt gewordene Schreiben, regelmäßig angehalten, noch mehr Schwarzseher aufzudecken, aber das nur am Rande. Eigentlich müsste doch ein Anreiz da sein, möglichst viele zum rechtmäßigen Verhalten zu bewegen. Die Polizei (oder die GEZ) ist doch erst dann wirklich erfolgreich, wenn ihre Aufklärungskampagnen Wirkung zeigen und sich jeder an die Geschwindigkeit hält bzw. die Gebühren zahlt. Wirtschaftliche Prinzipien herrschen auch bei der Anschaffung der Technik: Da wird mindestens hinter vorgehaltener Hand von Amortisation geredet.

Der Vorstoß des Richters, der sicher vorher schon seinen Ruhestand beantragt hat, ist sicher sehr gewagt, allerdings sehe ich grundsätzlich schon Diskussionsbedarf.

Grundsätzlich politisch korrekt, was ja derzeit schwer im Trend ist, ist die Aussage "Verkehrskontrollen dienen der Sicherheit", doch wer erwischt wurde, denkt meist etwas ganz anderes. Die Wahrheit wird irgendwo dazwischen liegen, doch wo?

Ich stelle mir die Frage eigentlich seit Jahren. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werde ich auf einer dreispurigen Autobahn, gut ausgebaut, gutes Wetter etc. erwischt, wenn ich dort anstatt der erlaubten 100 lieber 110 oder 120 km/h fahre. Vor unserer Haustüre (Ortsdurchfahrt, max. 50) ist 70 eigentlich noch im unteren Bereich, gerade Biker sind hier oft schon dreistellig. Diverse Beschwerden haben nichts gebracht. Einmal haben es zwei Beamte mit der Laserpistole probiert, haben aber nach fünf Minuten bei mir angeklingelt und mir erklärt, dass die Stelle zu gefährlich für Messungen sei, sie könnten sich so schnell gar nicht in Sicherheit bringen, wenn die schnellen Fahrer ankommen. Die beiden waren nette Jungs und das Argument auch plausibel, aber wenn sich die Polizei schon unsicher fühlt, sollte man meinen, dass etwas unternommen wird. Wird es aber nicht. So keimt bei mir der Eindruck, dass man lieber kontrolliert, als dass sich grundsätzlich an der Situation etwas ändert. Und dort, wo man nicht kontrollieren kann oder es sich nicht lohnt, lässt man es eben. Es gibt schließlich genügend Goldgruben.

Meinungen?
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Alt 14.11.2010, 22:54
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AW: Rechtmäßigkeit von Verkehrskontrollen

Es gibt schon einige Urteile die auf eine Mäßigung abzielen.
So wurde es verboten unmitelbar hinter Ortsschilder und
Geschwindigkeitsbeschränkungen zu blitzen.
Ebenso wurden schon einige Methoden der Geschwindigkeitsmessungen
als unzulässig beurteilt.

Ein Urteil zu einer unangemessenen Geschwindigkeitsreduzierung,
um viele Knöllchen verteilen zu können, gibt es noch nicht.
Aber ich vermute, dass das nur noch eine Frage der Zeit ist.

Motorräder sind ein grundsätzliches Problem.
Laut und nervend.
Das Problem ist, dass die Motorräder halt nur hinten ein Schild haben.
Aber ich habe schon gelesen, dass es Radarfallen gibt, die mit 2 Bilder arbeitet und dadurch auch Biker blitzen können.
Diese Geräte werden wohl nur in den Problemzonen wie Hürtgenwald, Whispertal und ähnliches eingesetzt.

Hier ging mal das Gerücht um, dass die Polizei auf Anweisung aus
Darmstadt mehr Geld einnehmen soll.
Und tatsächlich klapperten die Beamte die Straßen ab und verpassten
alles parkenden ein Knöllchen, die ihr Auto zum Teil auf den Gehweg
parkten.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2010, 23:12
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AW: Rechtmäßigkeit von Verkehrskontrollen

Gehwegparken ist tatsächlich so ein Ding: In den meisten Bereichen wird das geduldet, wenn der Gehweg breit genug ist bzw. wenn halb auf der Straße geparkt wird und noch Platz verbleibt für die Fußgänger. Daher wissen viele gar nicht, dass das eigentlich verboten ist.

Bezüglich der Tempokontrollen direkt hinter den Schildern kann ich nur sagen, dass das tatsächlich in Deutschland noch human gehandhabt wird. In Baustellen wird eigentlich nur mittendrin geblitzt. In Österreich haben sie mich dagegen schon zweimal beim Ausrollen erwischt, dabei war ich schon der Langsamste auf der rechten Spur.

Grundsätzlich stellt sich bei dem Personalmangel bei der Polizei die Frage der Prioritätensetzung. Wenn Beamte abgestellt werden, um an einer ungefährlichen, aber sehr einträglichen Stelle Temposünder abzukassieren, während drei Straßen ein sozialer Brennpunkt liegt, dann läuft etwas falsch im Lande.

Es wäre heute auch sehr einfach möglich, die Autos über Satellitentechnik auszubremsen. Neue LKWs haben ja schon ein Tempobegrenzer, der ist aber starr auf 85 km/h eingestellt, nützt also nur auf deutschen Autobahnen, nicht aber in der Stadt und auf ausländischen Autobahnen, wo die Limits oft höher sind.

Jedoch kann man heute ja die Fahrzeuge per GPS orten und weiß daher auch, wie schnell sie an dieser Stelle fahren dürfen. Dieses Signal geht dann an das Steuergerät und schon kann nicht mehr viel passieren. Sicher ist so ein System teuer und es ist nicht hundertprozentig zuverlässig, aber wenn es doch der Sicherheit dient, würde man damit doch leben können. Jedoch führe dann ja niemand mehr zu schnell und es fehlt eine ganz wichtige Einnahmequelle. Das wird wohl der Grund sein, warum ein solches System nie ernsthaft diskutiert wird. Das Argument der Sicherheit zieht eben nur dann, wenn es als Begründung für eine Geldquelle herhalten muss. Wenn man aber Geld ausgeben muss, ist Sicherheit nicht mehr so wichtig. Dann kommt eher sowas wie Freiheit (der Bürger würde ja mit so einem System seiner Mündigkeit beraubt, kann in Gefahrensituationen nicht mehr schneller fahren etc.).

Es ist wie mit dem Rauchen: So kann ja mit einer Anhebung der Tabaksteuer nicht bezweckt werden, dass die Menschen weniger rauchen. Denn die Mehreinnahmen sind ja schon verplant.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.11.2010, 21:51
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AW: Rechtmäßigkeit von Verkehrskontrollen

Zitat:
Grundsätzlich stellt sich bei dem Personalmangel bei der Polizei die Frage der Prioritätensetzung. Wenn Beamte abgestellt werden, um an einer ungefährlichen, aber sehr einträglichen Stelle Temposünder abzukassieren, während drei Straßen ein sozialer Brennpunkt liegt, dann läuft etwas falsch im Lande.
Das könnte in ein Zweiklassen-System bei der Polizei hinauslaufen.
Die Ordnungspolizei wird mit mehr Rechten ausgestattet und muss die Geldbeschaffung übernehmen,
während die "normale" Polizei eher die schwierigeren Fälle übernimmt.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.11.2010, 22:29
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AW: Rechtmäßigkeit von Verkehrskontrollen

Kommst Du aus Hessen? Da hat man den Namen der guten alten Namen der Ordnungspolizei aus brauner Vorzeit doch wieder eingeführt, nicht wahr?
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  #6 (permalink)  
Alt 20.11.2010, 21:32
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AW: Rechtmäßigkeit von Verkehrskontrollen

Ja richtig, aber die alternativen Bezeichnungen sind auch nicht wirklich überzeugend:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungspolizei_(Hessen)
Das dafür zuständige Amt heißt nunmal "Ordnungsamt".
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  #7 (permalink)  
Alt 20.11.2010, 21:52
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AW: Rechtmäßigkeit von Verkehrskontrollen

das Problem ist vielmehr, dass dieser Richter eine Diskussion angefacht hat, der das BVerfG einen Riegel vorgeschoben hatte - es fehlte nach seiner älteren AUffassung an einer Ermächtigungsgrundlage fürs Blitzen im Einzelfall, nunmehr sieht es sie im § 100 h StPO, der über § 46 OWiG anwendbar ist.

Nunmehr meint es der gut meinende Richter, eine Lücke entdeckt zu haben, die die StPO wohl aber nicht her gibt. Denn obschon Geldmacherei kein Telos der StPO sein dürfte, handelt es sich um formelles repressives Recht - und im OWi-Verfahren werden nunmal Verwaltungsunrechte geahndet. Repressiv also, daher d'accord mit der StPO.

Die Freisprüche des freundlichen Richters werden sicherlich vom OLG Hamm (ich meine, dieses sei für die Rechtsbeschwerden zuständig) kassiert werden.

ANsatzpunkt wäre eher, dass der Gesetzgeber klar regelte, dass auch im Verkehrsrecht die Anfertigung von B ildaufnahmen zulässig sein soll - oder eben nicht.

Gleiches gilt für den Richtervorbehalt bei Blutentnahmen, die sollten auch mal präszisiert werden.

Und unser BVerfG sollte mal überlegen, ob man eine Antiterror-Norm auf Geschwindigkeitssünder schon vom telos her anwenden kann. Ein Rechtsprechungswandel bei denen ist aber weniger wahrscheinlich, als bei BGH :-(

Bis dahin heisst es weiter: Messungen von der technischen Seite angreifen.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #8 (permalink)  
Alt 21.11.2010, 01:41
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AW: Rechtmäßigkeit von Verkehrskontrollen

@ Tourix:

Ich war damals überrascht, dass die Frankfurter Stadtpolizei unserem Ordnungsamt entsprechen soll, d.h. nicht ganz, denn die Aufgabenteilung mit der Landespolizei ist eine andere.


Zitat:
Zitat von Defendant Beitrag anzeigen
ANsatzpunkt wäre eher, dass der Gesetzgeber klar regelte, dass auch im Verkehrsrecht die Anfertigung von B ildaufnahmen zulässig sein soll - oder eben nicht.
Das war ja eigentlich nicht das, was ihn stört, auch wenn er das zur rechtlichen Legitimation seiner Entscheidung gebracht hat. Desweiteren dürfte geklärt sein, dass verdachtsabhängige Bildaufnahmen erlaubt sind. Wenn ein Gerät einen Geschwindigkeitsverstoß meldet, besteht zumindest ein begründeter Anfangsverdacht. Soweit so gut.

Logischer scheint mir da schon die Argumentation, dass allein einnahmeorientierte Messungen rechtsmissbräuchlich seien.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.11.2010, 09:24
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AW: Rechtmäßigkeit von Verkehrskontrollen

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Logischer scheint mir da schon die Argumentation, dass allein einnahmeorientierte Messungen rechtsmissbräuchlich seien.
Jo, werden sie sein, aber der Nachweis wird sehr schwierig sein. Die Tempolimits sind zur Verhinderung von Unfällen verhängt worden - dann müsste man ja auch diese für rechtswidrig halten. Die Radarkontrolle hat neben der Kontroll- auch eine Erziehungsfunktion. Und die wird benötigt.

Ich sehe bei der Sache eine personelle Komponente. Wie lange ist der Richter schon in Verkehrssachen tätig? Und wann kam ihm die Einsicht der Rechtswidrigkeit?
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