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Rechte einer Schule

Dies ist eine Diskussion zu Rechte einer Schule innerhalb des Forums Recht, Politik und Gesellschaft

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  #1 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 14:09
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Rechte einer Schule

Sollte eine Schule die Regel des Handyverbotes aufstellen und darin eine Abnahme von fünf Schultagen bei Verstoß ankündigen, wäre das Rechtlich zu vertreten?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 14:41
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AW: Rechte einer Schule

Nein. Handyverbot ist möglich, es muss aber spätestens am Ende des Tages herausgerückt werden. Nutz mal die Suchfunktion, das Thema gabs schon mehrmals.

Es gibt schlicht keinen Grund und keine Rechtsgrundlage dafür, ein Handy länger zu konfiszieren. Der Strafcharakter, den die Konfiszierung hat, ist nicht durch den Katalog der Disziplinarmaßnahmen gedeckt.
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"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 15:16
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AW: Rechte einer Schule

Vielen Dank für die Antwort!

Was wäre im Fall einer Private Realschule ? Aber ich denke, daß auch diese nicht das Recht haben einen persönlichen Gegenstand für eine so lange Zeit zu konfiszieren?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 15:17
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AW: Rechte einer Schule

Zitat:
Zitat von sasnik1 Beitrag anzeigen
Was wäre im Fall einer Private Realschule ?
Wurscht.

Eine Ausnahme kann es geben: wenn die Eltern einverstanden sind und die Schule nur als Gehilfe der Eltern handelt.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 19:28
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AW: Rechte einer Schule

Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe Humungus! Jetzt weiß ich Bescheid!
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